Drucksache - DS/0761/IV  

 
 
Betreff: Geschossflächenplanung auf dem Freudenberg-Areal begrenzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENVorsteherin
Verfasser:Gerlich, RalfJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
12.06.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
05.06.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten vertagt     
04.09.2013 
gemeinsame öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten, des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Schule im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
18.09.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass im Zuge der Bauleitplanung auf dem Freudenberg-Areal Boxhagener Straße/Holteistraße/Weserstraße die zulässige Geschossfläche nach §17 der Baunutzungsverordnung auf das Maß eines besonderen Wohngebietes (WB) mit einer Geschossflächenzahl von 1,6 beschränkt wird. Auf dem rund 26.000 m² großen Grundstück soll damit eine maximale Gesamtgeschossfläche von 41.600 m2 entstehen, was der Planungsgrundlage des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan 2-27 vom 23.03.2010 entspricht. Mit dieser Begrenzung soll sichergestellt werden, dass die knappe bezirkliche Infrastruktur nicht überlastet wird und eine ausreichend große Grünfläche entstehen kann.

 

Begründung:

Der Käufer des Freudenberg-Areals, die Bauwert Investment Group, beabsichtigt über 73.000 m2 Geschossfläche auf dem Grundstück anzuordnen. Dies würde mit rund 1.800 Neubewohnern die knappe bezirkliche Infrastruktur, z.B. die Versorgung mit Kita- und Grund- und Oberschulplätzen, zu sehr belasten. Auch der akute Grünflächenmangel würde sich weiter verschärfen, weil das Bauwert-Projekt gemäß den Richtlinien nicht ausreichend Grün- und Spielplatzflächen für 1.800 Neubewohner einplant. Die Begrenzung des Projektes ist dringend geboten, weil es sich hier um das letzte große Flächenpotential im Bezirksteil handelt, auf dem noch relevante Grünflächen entstehen und der eklatante Mangel an Grünflächen gelindert werden kann. Mit einer Begrenzung der Geschossfläche auf die Obergrenze der Baunutzungsverordnung "Besonderes Wohngebiet"nnte ausreichend Wohnraum und öffentliche Infrastruktur sowie eine große zusammenhängende Grünfläche entstehen. Planungsstudien der Ideenwerkstatt Freudenberg-Areal haben gezeigt, dass mit dieser Größenordnung eine gute Zusammensetzung aus Wohnungsneubau, öffentlicher Infrastruktur und Grünflächenversorgung entstehen kann.

 

BVV 12.06.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

 

StadtQM 04.09.2013

Ersetzungsantrag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie und mit welchen Konsequenzen im Zuge der Bauleitplanung auf dem Freudenberg-Areal Boxhagener Straße/Holteistraße/Weserstraße die zulässige Geschossfläche auf das Maß eines besonderen Wohngebietes (WB) nach §17 der Baunutzungsverordnung mit einer Geschossflächenzahl von 1,6 beschränkt werden kann. Auf dem rund 26.000 m² großen Grundstück würde damit eine maximale Gesamtgeschossfläche von 41.600 m2 entstehen, was der Planungsgrundlage des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan 2-27 vom 23.03.2010 entspricht. Mit dieser Begrenzung könnte sichergestellt werden, dass die knappe bezirkliche Infrastruktur nicht überlastet wird und eine ausreichend große Grünfläche entstehen kann.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 18.09.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 
 

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