Drucksache - DS/0784/IV  

 
 
Betreff: Wahllokale in Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese-Hehmke, AnitaLeese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
12.06.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Wahllokale werden für die Bundestagswahl 2013 in Friedrichshain-Kreuzberg eingerichtet?
  2. Nach welchen Kriterien werden die Standorte ausgesucht (Erreichbarkeit/Sichtbarkeit, Barrierefreiheit, öffentliche Gebäude bzw. private Einrichtungen, ÖPNV-Anbindung)?
  3. Wie viele Wahllokale sind barrierefrei und wie wird sichergestellt, dass in Zukunft der Anteil barrierefreier Wahllokale erhöht wird?

Nachfragen:

  1. Wie kann sichergestellt werden, dass bei Ausweisung eines Wahllokales als "barrierefrei" die vorhandenen barrierefreien Zugänge, wie z.B. Aufzüge oder Rampen, sofort ersichtlich sind und auch tatsächlich für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ohne weitere Barrieren bzw. Hilfe (z.B. umständliches Suchen oder Funktionsfähigkeit nur mit Schlüssel) zugänglich gemacht werden?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                 13.06.2013

Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste              -2644

SozBeschBüD Dez

 

 

 

Schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage:

 

 

1. Wie viele Wahllokale werden für die Bundestagswahl 2013 in Friedrichshain-Kreuzberg eingerichtet?

 

Für die Durchführung der Bundestagswahl werden in Friedrichshain-Kreuzberg 92 Wahllokale, in denen die Wählerinnen und Wähler direkt wählen können, und 47 Briefwahllokale eingerichtet.

 

2. Nach welchen Kriterien werden die Standorte ausgesucht (Erreichbarkeit/Sichtbarkeit, Barrierefreiheit, öffentliche Gebäude bzw. private Einrichtungen, ÖPNV-Anbindung)?

 

Die Wahllokale sollen gem. § 46 BWO  - wenn es die örtlichen Verhältnisse erlauben - so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere behinderten und Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. D.h. die Wahllokale werden vom Wahlamt so ausgewählt, dass Wählerinnen und Wähler keine extrem lange Wege haben und dass auf Objekte, die  zahlreiche Treppen und hohe Aufgänge haben, verzichtet wird. Darüber hinaus ist die Größe und Ausstattung des Wahllokals so auszuwählen,  dass die Wahlhandlung und Auszählung der Stimmen nicht beeinträchtigt wird.

Öffentliche Gebäude haben bei der Auswahl Vorrang (§ 46 LWO) - auch weil sie im allgemeinen der lokalen Einwohnerschaft bekannt sind. Ist das nicht möglich, weil diese im Umfeld des jeweiligen Stimmbezirks nicht zur Verfügung stehen, werden durch das Wahlamt auch Gaststätten oder andere Objekte ausgewählt, die den geforderten Anforderungen entsprechen. Eine letzte Möglichkeit ist die Anmietung von Räumlichkeiten.

 

3. Wie viele Wahllokale sind barrierefrei und wie wird sichergestellt, dass in Zukunft der Anteil barrierefreier Wahllokale erhöht wird?

 

Da die Zuordnung der Wahllokale zu den einzelnen Stimmbezirken noch nicht abgeschlossen ist, können hier nur die geplanten genannt werden.

 

Von den 92 Wahllokalen werden voraussichtlich 10 nicht barrierefrei sein.

Der Begriff barrierefrei ist hierbei in 2 unterschiedlichen Kriterien anzuwenden. Barrierefrei und barrierefrei mit Hilfsperson.

 

In Zusammenarbeit zwischen Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin und Bezirkswahlämter wurde im vergangenen Jahr die Wahlbenachrichtigung  verändert und auch die obengenannten Begriffe klar definiert. D.h. ein Wahllokal kann auf dem Wahlbenach-richtigungsschreiben u. U. auch dann als "barrierefrei" gelten, wenn das Gebäude dazu nicht als barrierefrei ausgewiesen ist (z. Bsp. wegen des Fehlens einer behinderten gerechten Toilette, Markierung  von gefährlichen Glastüren oder nicht ausreichende Orientierungsmöglichkeiten für seh- und hörbehinderte Menschen).

 

Die entsprechende Symbole auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben und der Hinweis, dass über eine zentrale berlinweite Telefonnummer sowie über das Internet weitere Informationen zu dem Wahllokal erhältlich sind, sollen den Wählerinnen und Wählern genauere Information zu ihrem Wahllokal geben.

 

Auf Grund der Bausubstanz, wie z.B. Schulgebäude ist in den kommenden Jahren nicht davon auszugehen, dass die Anzahl der "barrierefreien" Wahllokale in unserem Bezirk noch weiter erhöht werden kann.

 

Nachfragen:

1. Wie kann sichergestellt werden, dass bei Ausweisung eines Wahllokales als "barrierefrei" die vorhandenen barrierefreien Zugänge, wie z.B. Aufzüge oder Rampen, sofort ersichtlich sind und auch tatsächlich für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ohne weitere Barrieren bzw. Hilfe (z.B. umständliches Suchen oder Funktionsfähigkeit nur mit Schlüssel) zugänglich gemacht werden?

 

Zum einen durch zusätzlichen Einsatz von Wahlhelfern, die am Wahltag im Eingangsbereich der Wahllokale stehen, um Wählerinnen oder Wähler bei Bedarf helfen zu können und zum anderen durch bessere Ausschilderung.

Darüber hinaus wird erstmalig auf der Seite der Landeswahlleiterin eine detaillierte Übersicht zu jedem Wahllokal eingestellt. Hier pflegen zurzeit die Wahlämter weitere Daten, wie z.B. Zugang mit Rasengittersteine, Überquerung Fahrbahn, Aufzug und wenn möglich auch mit Fotos ein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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