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Drucksache - DS/0753-01/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg durchzusetzen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters aufgefordert werden, die Kundinnen und Kunden des Jobcenters darüber zu informieren, dass
1.) ihnen das Recht zu steht, die Kosten für Heizung und Unterkunft auf ihr Konto überwiesen zu bekommen und die Mietkosten dann selbständig an ihre Vermieterin oder ihren Vermieter zu überweisen. 2.) nur mit ihrer Einwilligung die Kosten für Heizung und Unterkunft direkt an die Vermieterin oder den Vermieter vom Jobcenter überwiesen werden können.
Begründung: Die Kosten für Heizung und Unterkunft trägt nach dem SGB II die Kommune, in unserem Fall also der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Über diese Kosten kann die Kommune auch entscheiden.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste
SozBüD 08.08.2013
Drucksache zurückgezogen.
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