Drucksache - DS/0001-39/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der §27, Abs. 6 der Geschäftsordnung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: Innerhalb dieser Zeit sind die Fraktionen und Gruppen durch ihre Fragesteller/innen sowie die fraktionslosen Bezirksverordneten mit ihren Anfragen folgendermaßen zu beteiligen: In der Reihenfolge ihrer Größe erhalten sie -die kleinste zuerst- dann die zweitkleinste usw., anschließend die Gruppen und zuletzt fraktionslose Verordnete - jeweils die Möglichkeit einer Anfrage. Danach werden Fraktionen und Gruppen mit ihren Anfragen angemessen und unabhängig vom Stärkeverhältnis in der BVV beteiligt. Fraktionen und Gruppen haben dabei Vorrang vor fraktionslosen Bezirksverordneten.
Begründung:
Dringlichkeitsanfragen und Mündliche Anfragen sind ein wichtiges Mittel der BVV zur Kontrolle der Arbeit des Bezirksamtes entsprechend des Bezirksverwaltungsgesetzes. Da die die kleinen Fraktionen nicht im Bezirksamt mit einem Stadtrat vertreten sind, sie dadurch einen weniger direkten Zugang zu Informationen über die Arbeit des BA haben, soll die Behandlung ihrer Anfragen zeitlichen Vorrang vor der Behandlung der im BA vertretenen Fraktionen haben. Für eine Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses in der BVV bei der Behandlung von Anfragen lassen sich weder aus demokratischem Grundverständnis noch aus dem Bezirksverwaltungsgesetz hinreichende Gründe ableiten.
BVV 12.06.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
BüTra 15.08.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 28.08.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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