Drucksache - DS/0786/IV  

 
 
Betreff: Volksbegehren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
12.06.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Die Initiatorinnen des Volksbegehrens für eine kommunale Energieversorgung konnten gestern vermelden, dass sie 265.000 Unterschriften gesammelt haben.
    Wieviele Unterschriften wurden in unserem Bezirk gesammelt und sind nun durch das Wahlamt zu prüfen?
     
  2. Wie werden die Unterschriften jetzt geprüft?
     
  3. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, dass trotz bekannter Personalreduzierung die Aufgabe der Unterschriftenprüfung bei Volksbegehren zukünftig entfällt?

 

 

Beantwortung: Herr Mildner-Spindler

 

Zu Frage 1: In der Tat haben wir uns als Bezirksamt vorbereitet, die Auszählung bzw. die Prüfung zum Ende des Volksbegehrens durchzuführen, haben aber genauso, wie glaube ich die Initiativen selbst etwas überrascht und zugleich auch zur Kenntnis genommen, dass so viele Unterschriften gesammelt wurden, mehr als notwendig war.

Wenn Sie fragen, wie viele Unterschriften wurden gesammelt, das endgültige Ergebnis über die gültig gesammelten Unterschriften kann erst nach Abschluss der Prüfung am 24.06., 12.00 Uhr, bekanntgegeben werden. In der Zeit des Volksbegehrens, also vom 11. Februar bis zum 10. Juni 2013 wurden die in unseren drei Auslegestellen geleisteten Unterschriften und die dem Wahlamt in dieser Zeit übergebenden Listen vom Bezirkswahlamt schon geprüft. Das waren 6.900 Unterschriften.

Gestern erhielt unser Bezirk seine Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin ca. 15.000 Unterstützungsunterschriften als von unserem Bezirk zu prüfende Anteil an die Gesamtunterschriften. Die sind nicht bezirklich zugeordnet. Sie haben also noch keinen unmittelbaren bezirklichen Bezug.

Darüber hinaus wurden zum Ende des Volksbegehrens durch Einwurf im Hausbriefkasten und Abgabe in den Bürgerämtern am 10.06. weitere 1.000 Unterschriften überreicht, die noch zu prüfen sind. Also ca. 16.000 zu prüfende Unterschriften bei uns im Bezirk.

 

Zu Frage 2: Bis zum 24.06., 12.00 Uhr, müssen die Bezirke das Ergebnis der Prüfung zusammenstellen und der Landesabstimmungsleiterin mitteilen. Im Unterschied zu anderen Bezirken hat unser Bezirk darauf verzichtet, für diesen Zeitraum der Prüfung Bürgerämter zu schließen, um den enormen Arbeitsaufwand der Prüfung der Unterschriften binnen 14 Tagen, es sind aber 9 Werktage, zu bewältigen. Schließungen von Bürgerämtern sind uns bisher aus Pankow, Treptow-Köpenick und Neukölln angekündigt.

Nach bisherigen Erfahrungen kann ein Mitarbeiter, eine Mitarbeiterin pro Tag ca. 200 Unterschriften prüfen. Bei 16.000 Unterschriften sind das 80 Werktage oder 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 9 Werktage bezogen. Das muss man sich mal vor Augen halten.

Nach jetzigem Stand kann die Prüfung in diesem engen Zeitfenster durch Schließung des Backoffice der Bürgerämter den Einsatz von Auszubildenden und die Mitwirkung der Beschäftigten der Bürgerämter außerhalb der Sprechzeiten und den Service des Amts für Bürgerdienste gewährleistet werden. Das heißt, wir kratzen also alles an verfügbarer Arbeitsressource zusammen, was nicht in die Bürgerämter, die Öffnungszeiten gewährleisten soll. Das heißt, dass für die nächsten 14 Tage keine Melderegisterauskünfte für Behörden und Privatpersonen, keine Klärungen im Melderegister, keine Bearbeitung von BUT-Anträgen, Beschwerden und Widersprüche, keine Prüfung von Unterschriften für Wahlkreisvorschläge und Landeslisten vorgenommen werden können. Aber wir prüfen die 16.000 Unterschriften.

 

Zu Frage 3: Und das ist dann, was folgt daraus, Herr Kollege Müller, dass wir das hier vortragen. Eine wesentliche Möglichkeit ist die Veränderung des Abstimmungsgesetzes. Der Senat sollte aufgefordert werden, das Abstimmungsgesetz den veränderten Gegebenheiten anzupassen und den § 25 zu ändern bzw. zu ergänzen. Das hieße, . ich werde den Senat anschreiben. Das hieße, die Prüfung der gültigen Unterschriften beim Erreichen des Quorums einzustellen bzw. nach Erreichen des Quorums die Frist für die Restprüfungen auszudehnen oder überhaupt die Frist für die Auszählung anders zu gestalten, weil sich auch nicht unbedingt erschließt, dass eine kurzfristige Prüfung der Unterschriften dem Volksbegehren weiterhilft, als wenn man es zum Beispiel in der doppelten Zeit auszählen könnte.

Insofern sollten alle Parteien des Abgeordnetenhauses darüber nachdenken, wie unter den sich nicht verbessernden Arbeitsbedingungen in den Bezirksämtern das Abstimmungsgesetz so geändert werden kann, dass auch zukünftig die Bezirke die Möglichkeit haben, ein Volksbegehren durch eine Auszählung der Unterschriften zu unterstützen und Volksbegehren bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes Berlin nicht als eine zusätzliche Belastung betrachtet werden. Dankeschön.

 

 

 
 

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