Drucksache - DS/0777/IV  

 
 
Betreff: Freudenberg-Areal - Kompromissergebnis von Bezirksamt und Investor
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Schill, MichaelSchill, Michael
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
12.06.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Realisierungsmöglichkeiten sieht das Bezirksamt nunmehr hinsichtlich des zwischen Investor und Bezirksamt ausgehandelten und anschliessend vorgestellten Kompromisses zur Bebauung des Freudenberg-Areals mit Wohnungen, Grünflächen, Kindertagesstätte und Bürgerräumen ?

 

  1. Welche Gespräche mit welchem Inhalt werden seitens des Bezirksamtes geführt bzw. sind noch geplant nach dem das Vorhaben in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten am 05.06.2013 auf eine Sitzung nach der Sommerpause vertagt wurde ?

 

 

Beantwortung Herr Dr. Schulz

 

Zu Frage 1 und 2:              Ja, das ist natürlich eine knifflige Frage, weil Sie diese Frage eigentlich Ihren Bezirksverordneten hätten stellen müssen, denn das Bezirksamt hat verhandelt, hat im außergewöhnlichen Umfang Bürgerbeteiligung durchgeführt, hat daraufhin nochmal alles in einem offenen und sehr transparenten Prozess gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nachverhandelt mit den Eigentümern, hat von Anfang an auch immer signalisiert, dass, wenn dann der Eindruck da ist, dass wir mit der Bürgerbeteiligung im Vorfeld vor einem Aufstellungsbeschluss dort durch sind, die Nachverhandlungen mit dem Eigentümer auch durchgeführt worden sind, wir dann in den Planungsausschuss gehen um von dort grünes Licht zu bekommen, also grünes Licht meint hier nicht, also jetzt wird sofort genehmigt, sondern wir starten ja dann ein Bebauungsplanverfahren und haben dann nochmal ein rund eineinhalbjährliches Verfahren vor uns, wo Sie ja auch wissen, dass wir - auch vor dem Hintergrund von Friedrichshain-Kreuzberger Planungskultur - doch viele öffentliche Veranstaltungen und Beteiligungsformen durchführen. Diese Vorstellung haben wir am 05.06. im Planungsausschuss gemacht. Der Planungsausschuss konnte sich noch nicht einigen, das ist auch sein Recht. Es lagen zwei Anträge vor, von der SPD und von den Grünen und mein Eindruck war, dass dort noch Gesprächsbedarf gesehen wird und insoweit dann die Abstimmung über die beiden Anträge der Landesausschusssitzung im August erfolgen soll.

Der Investor war anwesend, war in gewissem Umfang enttäuscht, aber das muss jetzt nicht unbedingt der Maßstab sein, nach dem die Bezirksverordneten ihr Meinungsbild abhängig machen müssen. Ich konnte den Investor im Nachgang auch nochmal beruhigen, dass damit nicht das Vorhaben mit, ja, einem außerordentlichen guten Paket für die Bürgerinnen und Bürger damit versenkt ist, sondern eine Neuaufnahme der Diskussion, auch über die beiden gestellten Anträge der beiden Fraktionen, die dann im August erfolgen wird und der Investor dann natürlich dann auch im August erneut anwesend sein wird und nochmal sein Projekt vorstellt. Also insoweit, glaube ich, ist jetzt da kein Drama entstanden, dass er natürlich ein bisschen ungeduldiger ist und sagt, also wir haben jetzt sehr, sehr lange miteinander gesprochen und befinden uns ja immer noch sozusagen im Vorfeld von einem Bebauungsplanverfahren und dass er nun endlich mal beginnen möchte, das kann ich gut nachvollziehen nach der langen Zeit und auch vor dem Hintergrund  des doch außergewöhnlichen Entgegenkommens, das er gezeigt hat, aber ich glaube, dass sich da auch ein vernünftiges, geordnetes Verfahren mit Akzeptanz auf der Bezirksverordneten  entwickeln lässt, wenn es dann die Zustimmung im August geben wird.

 

Herr Hehmke

Herr Dr. Schulz, könnten Sie kurz skizzieren, welche rechtlichen Grundlagen einschlägig wären. in dem Falle, das ist ein hypothetischer Fall, der triff hoffentlich nie ein, aber in dem Falle, dass die BVV keinen B-Plan beschließen würde, welche rechtlichen Grundlagen wären einschlägig und was könnte noch anhand dieser Grundlagen gebaut werden aufgrund B-Plan?

 

Herr Dr. Schulz

Wir haben dort als aktuelles Bauplanungsrecht den § 34 BauGB. Wir haben. mit Blick darauf, dass wir ein Bebauungsplanverfahren wollen, weil nur im Rahmen von einem Bebauungsplanverfahren wir überhaupt Forderungen stellen können und die dann in sozusagen auch rechtskräftig und rechtssicher im städtebaulichen Vertrag verankern können, immer tapfer, wirklich tapfer und konsequent gesagt, dass nach § 34 dort keine wirkliche Bebauung möglich ist. Ob dann diese städtebauliche Beurteilung sich durchsetzen würde mit einem Verwaltungsgericht, dass da sich anschaut, das kann ich Ihnen natürlich nicht sagen. Ich kann nur den Hinweis geben, dass in vielen Fällen, wo Brachen angrenzen an Bestandsbebauung, die im Zusammenhang gebaut sind, dann sozusagen dieser Spiegelungsansatz gewählt wird, das sozusagen bei Bestandsgebäuden auf die Fläche, die zu beurteilen ist, gespiegelt wird, was in diesem Falle, den wir nicht wünschen, bedeuten würde, dass die Blockrandbebauung dann möglich wäre, nicht der Innenbereich, sondern dann die Blockrandbebauung, aber ich betone dabei, wenn es dazu käme, mit der dann durch das Verwaltungsgericht möglicherweise durchgesetzten Blockrandbebauung verbunden mit nichts, mit null - weder Kita, noch bezahlbaren Wohnraum, noch 5000 m² öffentliche Parkfläche und auch darüber hinausgehende Forderungen nach ökologischem Bau und etc.. wirklich nothing, wirklich nothing. Der § 34 ist "Ente oder Trente", entweder ist etwas nach 34 zulässig, dann kann ich es aber, dann muss ich es tun und wenn es nicht zulässig ist, kann ich es mit keinerlei Auflagen zulässig machen. Das muss ich immer wieder betonen, weil es manchmal missverständlich rübergebracht wird und bei dem Beteiligungsverfahren leider einige Male falsch kommuniziert worden ist.

 
 

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