Drucksache - DS/0783/IV  

 
 
Betreff: Einsatz von LED-Leuchten im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese-Hehmke, AnitaLeese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
12.06.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. In welchem Umfang kommen LED-Leuchten im Bezirk zum Einsatz (Straßenbeleuchtung, Immobilien des Bezirksamtes)?

 

  1. Hält es das Bezirksamt für sinnvoll, LED-Leuchten an Stelle "normaler" Energiesparlampen zu verwenden?

 

  1. Welcher prozentuale Anteil am Gesamtenergieverbrauch, für den das Bezirksamt finanziell aufkommt, entfällt schätzungsweise auf die Beleuchtung?

 

 

 

 

Abt. Umwelt, Verkehr, Grünflächen und Immobilienservice                            Berlin, den 12.06.13

Bezirksstadtrat                                                                                                  3260

 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. In welchem Umfang kommen LED-Leuchten im Bezirk zum Einsatz (Straßenbeleuchtung, Immobilien des Bezirksamtes)?

 

In den Immobilien des Bezirksamtes kommen LED-Leuchten nur selten zum Einsatz. Insbesondere bei neu zu installierender Notausgangsbeleuchtung werden LED-Leuchten allerdings vermehrt eingesetzt.

 

Nach telefonischer Rücksprache mit SenStadtUm -  X OB - als zuständige Verwaltung für die öffentliche Beleuchtung Berlins kann ich folgendes mitteilen:

Die LED-Technik wird in Berlin bei der Straßenbeleuchtung bereits eingesetzt, ist aber technisch noch nicht so ausgereift, dass sie bei Neubauten grundsätzlich Anwendung findet. Noch sind die Dampflochdrucklampen technisch und wirtschaftlich der LED-Technik überlegen. Wenn LED-Leuchten eingesetzt werden, dann eher im Straßennebennetz. Eine Liste der Straßenbeleuchtung mit LED für unseren Bezirk kann nachgereicht werden, sobald diese von SenStadtUm übersandt wird. 

 

 

2. Hält es das Bezirksamt für sinnvoll, LED-Leuchten an Stelle "normaler" Energiesparlampen zu verwenden?

 

Aus Umweltschutzgründen ja, da den unterschiedlichen Lichtbedürfnissen mit LED-Leuchten besser entsprochen werden kann; das LED-Licht wesentlich nur in die beabsichtigte Richtung strahlt und dadurch "Lichtverschmutzungen" durch z.B. Bestrahlung von Nachthimmel oder anliegende Fenster reduzierbar sind; bei der LED-Beleuchtung Insekten anziehendes Licht extrem gemindert/nicht entsteht und sich hierdurch die Anflugdichte drastisch reduziert (Artenschutz).

 

Grundsätzlich wird der Einsatz von LED-Leuchten begrüßt, jedoch stehen die Kosten der Umrüstung noch in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den Verbrauchseinsparungen. Zudem stehen dem Bezirksamt keine ausreichenden Mittel für eine Umrüstung zur Verfügung.

 

Der im Rahmen des Globalsummenbudgets zugewiesene Betrag für die bauliche Unterhaltung der Gebäude (hieraus ist eine derartige Umrüstung zu finanzieren) ist, wie auch diverse Förderprogramme des Senats (z.B. SSP) zeigen, völlig unzureichend und deckt nicht einmal den notwendigen allgemeinen Reparaturbedarf. Eine Umrüstung ist daher wünschenswert, jedoch nicht finanzierbar.

 

3. Welcher prozentuale Anteil am Gesamtenergieverbrauch, für den das Bezirksamt finanziell aufkommt, entfällt schätzungsweise auf die Beleuchtung?

 

 

Die in den Liegenschaften installierten Zähler dienen der Zählung des Gesamtstromverbrauches, für eine Erfassung des Beleuchtungsverbrauches sind keine Zähler installiert. Bundesweit wird in Berichten und wissenschaftlichen Arbeiten von einem Verbrauch in Höhe von ca. 60 % ausgegangen ( siehe auch http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/44210/).

Bei sehr großen Schulen mit Lüftungsanlagen, wie in der Blücherstr. 47 sinkt der Anteil der Beleuchtung zugunsten der Technik. Im Vergleich wird bei Wohngebäuden von einem Anteil von 10-20 % ausgegangen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Hans Panhoff 

Dez UVGI

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin