Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 30.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Einwohner/-innenanfragen      
Ö 5.1  
EA/007 - Historischer Hafen  
DS/0556/IV  
Ö 5.2  
EA/008 - bezahlbarer Wohnraum  
DS/0557/IV  
Ö 6     Mündliche Anfragen      
Ö 6.1  
Kältehilfe - wie ist der Stand der Dinge?  
DS/0573/IV  
Ö 6.2  
Sportplatz auf dem Hellwegdach am Gleisdreieck  
DS/0561/IV  
Ö 6.3  
Schule Reichenberger Straße  
DS/0559/IV  
Ö 6.4  
Freudenberg-Areal  
DS/0565/IV  
Ö 6.5  
Wahlplakate  
DS/0566/IV  
Ö 6.6     Kinderschutz im Sport  
DS/0570/IV  
Ö 6.7     Bezirkliches Zweckentfremdungsverbot  
DS/0562/IV  
Ö 6.8     Umsetzung der UN Menschenrechtskonvention zur Inklusion in den Sportvereinen des Bezirks  
DS/0569/IV  
Ö 6.9     Begleitservices für Seniorinnen und Senioren  
DS/0568/IV  
Ö 6.10     Schrottimmobilien an Roma vermietet - auch in Friedrichshain-Kreuzberg?  
DS/0572/IV  
Ö 6.11     "Selbstbestimmt dabei. Immer."  
DS/0563/IV  
Ö 6.12     Schulstandort Mariannenplatz  
DS/0560/IV  
Ö 6.13     Neuer Rundfunkgebührenbeitrag und seine finanziellen Auswirkungen auf den Bezirk  
DS/0571/IV  
    VORLAGE
    Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Nach welchen Kriterien wird der neue Rundfunkgebührenbeitrag für öffentliche Einrichtungen des Bezirks erhoben?

 

2.      Welche zusätzlichen Kosten kommen auf den Bezirkshaushalt zu?

 

3.      Wie hoch sind die Gesamtkosten für den Rundfunkgebührenbeitrag?

 

Nachfragen:

 

1.      Welche Sondernutzungsgebühren zahlen die öffentlich rechtlichen Sender bei Veranstaltungen im Bezirk?

 

 

Abteilung Umwelt, Verkehr, Grünflächen und Immobilienservice                             30.01.2013

Bezirksstadtrat                                                                                                                              3260

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1.) Nach welchen Kriterien wird der neue Rundfunkgebührenbeitrag für öffentliche Einrichtungen des Bezirks erhoben?

 

Die Erhebung der neuen Rundfunkgebührenbeiträge ab 01.01.2013 erfolgt entsprechend der Regelungen des 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. Hiernach sind Rundfunkbeiträge je Betriebsstätte (Dienstgebäude) zu entrichten. Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Anzahl der zu entrichtenden Rundfunkgebühren pro Betriebsstätte ist die Anzahl der Beschäftigten mit Ausnahme der Auszubildenden.

Die spezifischen Regelungen, insbesondere Reduzierungstatbestände und Definitionen zu Betriebsstätten, sind dem 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu entnehmen.

 

Alle Einrichtungen des Amtes für Weiterbildung und Kultur,  Fachvermögen und

Mietobjekte wurden gemäß § 5 und § 6 des gültigen Rundfunkbeitragsstaatsvertrages  als Betriebsstätte an- bzw. umgemeldet.

 

Kriterien für die Höhe des zu zahlenden Rundfunkbeitrages ist die Zahl der sozialver-

sicherungspflichtigen  Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie der Beamtinnen und Beamten pro Betriebsstätte und beträgt nach der dort vorgesehenen Staffelung von ein Drittel bis 180 Rundfunkbeiträge. Diese Regelung gilt für alle Bereiche der Abteilung Familie, Gesundheit, Kultur und Bildung.

 

Nach Abs. 3 Nr. 2 dieser Vorschrift ist für gemeinnützige Einrichtungen der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII höchstens 1 Rundfunkbeitrag zu entrichten.

 

Die vom Gesundheitsamt genutzten Dienstgebäude – Urbanstr. 24, Koppenstr. 38-40 und Paster-Behrens-Str. 81 – befinden sich nicht im eigenen Fachvermögen, sondern unterliegen der Verwaltung durch den FB Immobilienservice der SE FM, der die Rundfunkgebühren entrichtet. Eine entsprechende Beantwortung der MA zu den „Betriebsstätten“ des Gesundheitsamts muss daher im Rahmen einer Stellungnahme durch den FB Immobilienservice erfolgen.

 

Die OE Qualitäts-, Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit (QPK) hat keine Einrichtungen im Fachvermögen, in denen Rundfunkbeiträge erhoben werden müssen.

Rundfunkbeiträge fallen bei den mit Zuwendungen finanzierten Trägern der bezirklichen psychiatrischen Pflichtversorgung an (Zuverdienstangebote, Kontakt- und Beratungsstellen und Suchtberatungsstellen). Diese fallen unter die Regelung des Höchstbetrages für Einrichtungen des Gemeinwohls in Höhe von max. 17,98 € / Monat.

 

Aufgrund der reduzierten Betriebsgröße der Angebote dürfte für die meisten zuwendungsfinanzierten Träger der bezirklichen psychiatrischen Pflichtversorgung die reduzierten Beiträge in Höhe von 5,99 € / Monat anfallen.

Vollständig ist diese Anfrage aus zeitlichen Gründen jedoch nicht umfänglich zu beantworten. Eine entsprechende Abfrage bei den Trägern erfolgt parallel

 

 

 

2.) Welche zusätzliche Kosten kommen auf den Bezirkshaushalt zu?

 

Bisher wurde von der Immobilienverwaltung die GEZ-Gebühr geräteabhängig entrichtet. Die Gebührenhöhe betrug 106,48 € monatlich bzw. 319,44 € pro Quartal.

Mit den neuen Regelungen zu den Rundfunkgebührenbeiträgen erhöht sich die Abgabenlast für den Zuständigkeitsbereich der Immobilienverwaltung um das Siebenfache auf 695,22 € monatlich bzw. 2.085,66 € pro Quartal.

 

Für das Amt für Weiterbildung und Kultur entstehen Mehrkosten in Höhe von 539,52 €, die nicht im Haushaltsplan 2012/2013  veranschlagt sind.

 

Die nachgeordneten Einrichtungen des Jugendamtes (Jugendfreizeiteinrichtungen und Berliner Notdienst Kinderschutz) waren bis zum 31.12.2012 von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Durch die Neuregelung entstehen Mehrkosten in Höhe von insgesamt jährlich = 790,92 €.

 

Durch Rundfunkbeiträge im Zuständigkeitsbereich der OE QPK kommen in 2013 keine höheren Kosten auf den Bezirkshaushalt zu. Die Zuwendungen für die bezirkliche psychiatrische Pflichtversorgung werden als Transferzahlungen zweckgebunden gezahlt. Mit den Zuwendungsbescheiden für das Jahr 2013 ist das zur Verfügung stehende Budget im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung auf die Träger verteilt worden.

Eine darüber hinausgehende zweckgebundene Bewilligung für Rundfunkbeiträge wäre nur durch BA-Beschluss möglich.

 

Für die 7 bezirklichen Begegnungsstätten der Abt. Soziales entstehen Mehrkosten in Höhe von 503,16 €. Für die zuwendungsfinanzierten kieznahen Angebote (6 Einrichtungen) entstehen Mehrkosten in Höhe von 431,28 €, die aus den nicht konkret verplanten Zuwendungsmitteln gewährleistet werden können.

 

 

 

3.) Wie hoch sind die Gesamtkosten für den Rundfunkgebührenbeitrag?

 

Die Immobilienverwaltung entrichtet ab 01.01.2013 für die hier verwalteten Dienstgebäude (12 Betriebsstätten) 38,666 Rundfunkbeiträge mit einer Beitragshöhe von insgesamt 695,22 € pro Monat.

Die Objekte/Einrichtungen des Jugendbereichs und des Sozialbereichs werden ebenfalls von der Immobilienverwaltung bewirtschaftet, die Entrichtung der Rundfunkbeiträge erfolgt jedoch jeweils durch die Fachbereiche direkt.

 

Im Jahre 2012 betrug die Rundfunkgebühr des Amtes  für Weiterbildung und Kultur

898,56 € ab 01.01.2013 wird ein Rundfunkbeitrag von insgesamt 1.438,08 €  gezahlt.

Dies bedeutet eine Erhöhung um 60,04 %.

 

Die vom Jugendamt zu tragenden Gesamtkosten für die nachgeordneten Jugendfreizeiteinrichtungen und Berliner Notdienst Kinderschutz betragen = 790,92 € jährlich.

 

Die Meldung und Zahlbarmachung der Rundfunkgebührenbeiträge für die in den einzelnen Betriebsstätten (Bürodienstgebäuden) beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes erfolgt über den bezirklichen Immobilienservice.

 

Aus ersten Angaben der Träger im Zuständigkeitsbereich der QPK geht hervor, dass der Rundfunkbeitrag trägerspezifisch bei 71,88 € / Jahr liegen dürfte und damit je Träger um 2,76 € höher als im Jahr 2012 (Rundfunkgebühr).

 

Für die 7 zuwendungsfinanzierten Angebote der bezirklichen psychiatrischen Pflichtversorgung könnten somit Gesamtkosten in Höhe von mindestens 500,00 € / Jahr für den Rundfunkbeitrag anfallen.

Vollumfängliche Angaben können hierzu derzeit nicht gemacht werden (Begründung siehe 1.)

 

Für den Sozialbereich entstehen Mehrkosten in Höhe von insgesamt 934,44 €.

 

 

Nachfragen:

1.)     Welche Sondernutzungsgebühren zahlen die öffentlich rechtlichen Sender bei Veranstaltungen im Bezirk?

 

Die Sondernutzungsgebührenverordnung regelt in § 8 Abs. 2 Nr. 2 folgendes:

Gebührenfrei sind Sondernutzungen, die ausgeübt werden u.a. durch Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Damit besteht für die öffentlich rechtlichen Sender bei Veranstaltungen  auf öffentlichem Straßenland im Rahmen der Sondernutzung Gebührenfreiheit.

Gleichwohl müssen öffentlich rechtliche Sender geplante Sondernutzungen rechtzeitig beim Ordnungsamt beantragen und dürfen die Sondernutzung nur mit der erforderlichen Sondernutzungserlaubnis ausüben.

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans Panhoff 

Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 

   
    30.01.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 6.13 - schriftlich beantwortet
   
Ö 6.14     Besetzung des Gebäudes der Gerhardt-Hauptmann-Schule, aktueller Sachstand  
DS/0564/IV  
Ö 6.15     Mietenkonzept des Senats für den sozialen Wohnungsbau  
DS/0567/IV  
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
"Projekte-Haus"  
Enthält Anlagen
DS/0387/IV  
Ö 7.2  
Verfahren zur Auswahl der Nutzer des Projektehauses Reichenberger Straße Beitritt DIE LINKE  
DS/0544/IV  
Ö 7.3  
Winterquartier sichern  
Enthält Anlagen
DS/0517-01/IV  
Ö 8     Anträge      
Ö 8.1  
Winterabschiebestopp für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge  
Enthält Anlagen
DS/0547/IV  
Ö 8.2  
Rassistischer Propaganda entgegentreten!  
Enthält Anlagen
DS/0558/IV  
Ö 9     Beschlussempfehlungen      
Ö 9.1  
Einschusslöcher an der Hausburg-Grundschule  
DS/0218/IV  
Ö 9.2  
GO der BVV/Resolutionen
DS/0473/IV  
Ö 9.3  
Künstlerische Ausstellungen an der West-Side-Gallery realisieren  
Enthält Anlagen
DS/0515/IV  
Ö 10     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 10.1  
Fahrrad-Abstellflächen im Bezirk vergrößern Hier: Discounter und Supermärkte  
Enthält Anlagen
DS/0042/IV  
Ö 10.2     Wahl eines stellv. Bürgerdeputierten  
DS/0045-96/IV  
Ö 10.3     Wahl einer stellv. Bürgerdeputierten  
DS/0045-97/IV  
Ö 10.4  
Parkraumbewirtschaftung Barnimkiez  
Enthält Anlagen
DS/0058/IV  
Ö 10.5     Senatsprogramm "10.000 neue Stadtbäume für Berlin" Hier: Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Enthält Anlagen
DS/0094/IV  
Ö 10.6     Fahrradparkhaus für das Ostkreuz  
Enthält Anlagen
DS/0106/IV  
Ö 10.7     Geschichte im öffentlichen Raum sichtbarer machen - 60. Jahrestag des Aufstandes vom 17. Juni 1953 in 2013 vorbereiten
Enthält Anlagen
DS/0129/IV  
Ö 10.8  
Für eine Aufarbeitung der Geschichte des Kranken- und Sterbelagers für Zwangsarbeiter/innen in der Graefestraße  
Enthält Anlagen
DS/0130-01/IV  
Ö 10.9     Innovationspreis Frauen- und Mädchensport
Enthält Anlagen
DS/0139/IV  
Ö 10.10     Frauen- und Mädchensportförderung  
Enthält Anlagen
DS/0141/IV  
Ö 10.11     Das ehrenamtliche Engagement der Sportvereine in Friedrichshain-Kreuzberg stärken
Enthält Anlagen
DS/0169/IV  
Ö 10.12  
Geschwindigkeitsbegrenzung im Richard-Sorge-Kiez  
Enthält Anlagen
DS/0175/IV  
Ö 10.13     Veröffentlichung von Protokollen der BA-Sitzungen  
Enthält Anlagen
DS/0210/IV  
Ö 10.14     Stand der interkulturellen Organisationsentwicklung des JobCenter  
Enthält Anlagen
DS/0215/IV  
Ö 10.15     Vergabe in Friedrichshain-Kreuzberg - fair und ökologisch!
Enthält Anlagen
DS/0270/IV  
Ö 10.16     Mehr Fahrradabstellplätze an Umsteigeknotenpunkten des ÖPNV
Enthält Anlagen
DS/0275/IV  
Ö 10.17     Information über Barrierefreiheit im Bezirk  
DS/0282/IV  
Ö 10.18     Bedarfsdeckende Gewährung von Leistungen für dezentrale Warmwasserversorgung  
Enthält Anlagen
DS/0351/IV  
Ö 10.19  
Kostenentwicklungen im Sozialamt transparent machen und Handlungsansätze entwickeln  
Enthält Anlagen
DS/0391/IV  
Ö 10.20  
3 Minuten können Leben retten - 30 erst recht!  
Enthält Anlagen
DS/0392/IV  
Ö 10.21  
Volle Ausschöpfung der Mittel zur Förderung des Arbeitsmarktes im Jahre 2012  
Enthält Anlagen
DS/0420/IV  
Ö 10.22  
Trimm dich Pfad durch den Bezirk
Enthält Anlagen
DS/0477/IV  
Ö 10.23  
Beirat für Stadtentwicklung  
DS/0478/IV  
Ö 10.24  
Bebauungsplan VI-140i VE "Flottwellstraße Nord" für die Flurstücke 3284, 3283,3282, 70/1 (teilweise) östlich der Flottwellstraße zwischen Schöneberger Ufer und der verlängerten Lützowstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0492/IV  
Ö 10.25  
Gegen Gewalt - für Quartiersmanagement  
DS/0497/IV  
Ö 10.26  
Ein Internetcafé für die Flüchtlingsunterkunft  
Enthält Anlagen
DS/0514/IV  
Ö 10.27  
Diversity-Richtlinie für die Außendarstellung  
Enthält Anlagen
DS/0519/IV  
Ö 10.28     Free the robots!
Enthält Anlagen
DS/0520/IV  
Ö 10.29     Zusammenarbeit mit "Bürger baut Stadt"  
Enthält Anlagen
DS/0521/IV  
Ö 10.30  
Bebauungsplan VI - 140fa VE "Yorckdreieck" Hier: Ausgleichsflächen  
DS/0522-01/IV  
Ö 10.31  
Bebauungsplan VI - 140fa VE "Yorckdreieck" Hier: Entwässerungskonzept  
DS/0522-02/IV  
Ö 10.32  
Bebauungsplan VI - 140fa VE "Yorckdreieck" Hier: Lage des Gebäudes  
DS/0522-03/IV  
Ö 10.33  
Bebauungsplan VI - 140fa VE "Yorckdreieck" Hier: Höhenlage des Projektes  
DS/0522-04/IV  
Ö 10.34  
Bebauungsplan VI - 140fa VE "Yorckdreieck" Hier: Kompensationsbetrachtung  
DS/0522-05/IV  
Ö 10.35  
Bebauungsplan VI - 140fa VE "Yorckdreieck" Hier: Lärmgutachten  
DS/0522-06/IV  
Ö 10.36  
Bebauungsplan VI - 140fa VE "Yorckdreieck" Hier: Verkehrsgutachten  
DS/0522-07/IV  
Ö 10.37  
Bebauungsplan VI - 140fa VE "Yorckdreieck" Hier: Einwohner/innenversammlung  
DS/0522-08/IV  
Ö 10.38     Wahl von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  
Enthält Anlagen
DS/0538/IV  
Ö 10.39  
Assistenz für Behinderte  
Enthält Anlagen
DS/0539/IV  
Ö 10.40  
Konzeption für Stadtteil- und Seniorenarbeit in Friedrichshain Nord  
Enthält Anlagen
DS/0540/IV  
Ö 10.41  
Volksbegehren "100 % Tempelhofer Feld" - Direkte Demokratie unterstützen!  
Enthält Anlagen
DS/0541/IV  
Ö 10.42  
25. Jahrestag des Mauerfalls in Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0542/IV  
Ö 10.43  
Demografiekonzept für Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0543/IV  
Ö 10.44  
Menge machen ist (k)eine Kunst - Künstlerisches Schaffen und bezirkliche Kosten- und Leistungsrechnung in Einklang bringen!  
Enthält Anlagen
DS/0545/IV  
Ö 10.45  
Open Spending: Haushaltsdaten transparent machen  
Enthält Anlagen
DS/0546/IV  
Ö 10.46  
Mehr Sicherheit für die Kinder der Kita in der Pücklerstraße 12  
Enthält Anlagen
DS/0548/IV  
Ö 10.47  
"First Contact: Freifunkstrecke zu Nachbarbezirken aufbauen"  
Enthält Anlagen
DS/0549/IV  
Ö 10.48  
Unisextoiletten  
Enthält Anlagen
DS/0550/IV  
Ö 10.49  
Verlängerung Tram M10  
Enthält Anlagen
DS/0551/IV  
Ö 10.50  
Trollmann-Ausstellung  
Enthält Anlagen
DS/0552/IV  
Ö 10.51  
Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt, Luisenstadt/Bethaniendamm und Luisenstadt/Segitzdamm im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin  
Enthält Anlagen
DS/0553/IV  
Ö 10.52  
Geschäftsordnung für die Auslobung und Verleihung der Bezirksmedaille von Friedrichshain-Kreuzberg in der IV. Wahlperiode  
DS/0554/IV  
Ö 10.53  
Bebauungsplan VI-140g für die Flurstücke 3277 und 3287 zwischen öffentlicher Parkanlage Gleisdreieck im Osten und der Bezirksgrenze zum Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Höhe Dennewitzstraße im Westen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: - Umstellung des Bebauungsplanentwurfs VI-140g in den vorhabenbezogen Bebauungsplan VI-140g VE  
Enthält Anlagen
DS/0555/IV  
Ö 10.54  
Entwurf der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017  
Enthält Anlagen
DS/0574/IV  
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: