Drucksache - DS/0557/IV  

 
 
Betreff: EA/008 - bezahlbarer Wohnraum
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.01.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, den in meinem Wohngebiet bestehenden Milieuschutz so zu verbessern, dass er angestammte Kiezbewohner vor Verdrängung schützt, die wie ich hier Kinder groß gezogen haben, seit Jahrzehnten im selben Haus wohnen -bei mir sind es über 40 Jahre- , sich jahrelang auch für das Miteinander im Stadtteil engagiert haben, so wie ich es insbesondere für die Kinder der Lenau-Schule getan habe?

 

  1. Wie soll ich, nachdem das Sozialamt Friedrichshain-Kreuzberg mich aufforderte bei meinem Vermieter eine Senkung der Monatsmiete um fast 50% zu bewirken und der mich als letzte Altbewohnerin seit Jahren loswerden will, wie soll ich von weniger als 50 Euro monatlich leben, weil mehr nicht übrig bleibt, wenn das Amt wie angekündigt nicht mehr die volle Miete übernimmt?

 

  1. Trifft es zu, dass eine Missachtung der Grundrechte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1 (Schutz der Menschenwürde), Artikel 2 (Freiheit der Person), Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) vom Sozialamt verlangt werden kann?

 

Nachfragen:

 

  1. Warum verhält sich das Amt nicht so, dass ich frei von Verdrängungsdruck meine Bemühungen zur Verbesserung meiner Einkommenssituation, zum Beispiel durch Übernahme von Pflegediensten oder Tätigkeit als pädagogischer Mitarbeiter auf Honorarbasis, fortsetzen kann?

 

  1. Was gedenkt das Bezirksamt zu tun, um bezahlbaren Wohnraum für alteingesessene Mieter zu bewahren und zu schaffen, anstatt tatenlos zuzusehen, wie er zum Beispiel durch Ferienwohnungen vernichtet wird?

 

 

 

Beantwortung: Herr Mildner-Spindler

 

Ich möchte Sie einladen zu mir in die Bürgersprechstunde zu kommen, damit wir individuell auf Ihren Fall bezogen uns noch mal die Situation angucken können und auch gucken können, wie wir Ihnen helfen können, weil ich das große Gremium nicht für angebracht halte, hier sozusagen Ihre individuelle Situation hier vorzustellen. Ich will dennoch auf Ihre Fragen ganz dezidiert eingehen und dabei so beginnen:

 

Zu Frage 1: Ich halte es nicht nur für eine Tragik, sondern für eine Schande in diesem Land, dass Menschen am Ende eines Arbeitslebens, wenn die Rente nicht reicht und die Mietpreisentwicklung eine solche ist, wie sie ist, gezwungen sind, zum Sozialamt zu gehen und sich so einer Prüfung zu unterstellen. Als wir uns Ihren Fall im Sozialamt, auch in Bezug auf heute, noch mal angeguckt haben, habe ich ältere Mitarbeiter des Sozialamts gefragt und wir haben ja viele langerfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamts, die mir gesagt haben, so was hätte es zu Zeiten des BSHG, also des Sozialhilfegesetzes vor der Sozialgesetzreform 2005 nicht gegeben. Wir können uns nicht daran erinnern, dass Ältere, die wegen Sozialhilfebezug und Notwendigkeit zu uns gekommen sind, in so eine Art und Weise behandelt worden sind. Es ist der Wille des Gesetzgebers gewesen, mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende, wie der Gleichstellung der Grundsicherung, für Grundsicherung im Alter, dass sie sozusagen solchen Bemessungskriterien, wie wir sie anlegen müssen, unterworfen werden.

Mir ist gesagt worden, das hat es vorher nicht gegeben und insofern sollten diejenige die Frage beantworten, die Sie hier stellen nach Missachtung der Grundrechte und nach Menschenwürde, die eine solche Gesetzgebung für Grundgesetzkonform gehalten haben.

 

Zu Ihrer Frage 1 will ich sagen: Milieuschutz ist kein Instrument, was Ihnen in Ihrer Situation weiterhilft. Milieuschutz ., bei Milieuschutz ist es möglich, wenn Modernisierungsmaßnahmen und deren Umlagen auf die Miete zu intervenieren, wenn die geplante Modernisierung oberhalb der zeitgemäßen durchschnittlichen Wohnungsausstattung liegt. Einen Einfluss auf Neuvermietung und auf Mieterhöhungen hat man über Milieuschutz in dieser Form nicht.

 

Zu Frage 2: Das Sozialamt hat Sie aufgefordert, Ihre Kosten der Unterkunft zu senken. Sie haben im vergangenen Jahr am Ende der Lebensarbeitszeit einen Antrag auf Grundsicherung gestellt und in dem Zusammenhang wird überprüft die Bedürftigkeit. Die Bedürftigkeit und in dem Zusammenhang sind Sie dann aufgefordert worden, Stellung zu nehmen. Wir haben unseren Sozialdienst noch mal eingeschaltet. Wir haben nach einem halben Jahr dann eine Entscheidung getroffen, Ihre Kosten der Unterkunft bis zum Ablauf eines Jahres zu übernehmen. Eine Regelung, die in Berlin bis vor zwei Jahren galt. Ein Jahr Frist für die Senkung der Kosten der Unterkunft, das ist uns über das Bundessozialgericht ja auch genommen worden. Die Regelung ist jetzt, dass binnen eines halben Jahres über die Festsetzung der Kosten der Unterkunft zu entscheiden ist. Nun haben wir nicht mehr so viel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialamt, dass wir diese Fristen in dieser Form wirklich einhalten können. Das ist ein Ermessensspielraum, den wir insofern dort ausüben können.

Für einen Ein-Personen-Haushalt, so regelt das die Wohnaufwendungsverordnung, die das Land Berlin im letzten Jahr erlassen hat, liegt der Richtwert für einen Ein-Personen-Haushalt zwischen 382,00 und 408,00 EUR. Es gibt die Möglichkeit, eine Härtefallregelung einzuführen, 10% Aufschlag und es gibt die Möglichkeit bei älteren Menschen, die Leistungsempfänger im SGB XII sind, Grundsicherung im Alter empfangen, bei den Kosten der Unterkunft einen Ermessensspielraum auszuüben bei Hochaltrigkeit, bei Pflegebedürftigkeit, in besonderen Krankheitsfällen usw. und so fort. Ansonsten sind wir gehalten Sie aufzufordern, Ihre Kosten der Unterkunft zu senken, was nicht automatisch einen Umzug bedeuten muss, in den meisten Fällen, dessen sind wir uns bewusst, dann einen Umzug sozusagen bedeutet, weil der Schritt zur Untervermietung ist ein Schritt, der überlegt sein will. Wäre eine Möglichkeit, die Kosten der Unterkunft zu senken. Die Möglichkeit, sich mit einem Vermieter zu einigen, was die Höhe der Miete bedeutet, ist eine fast ausgeschlossene und utopisch. Und insofern denke ich, sollten wir uns wirklich und dann individuell miteinander, wenn Sie zu mir in die Bürgersprechstunde kommen, darüber unterhalten. Wie können wir Ihnen in Ihrem Fall ermöglichen, auf der einen Seite einen Zeitraum zu finden, dass Sie Ihre Einkommenssituation durch Nebenerwerb noch mal steigern können, was gleichzeitig aber ja bedeuten würde, ganz erheblich so ein Nebeneinkommen zu haben oder auf der anderen Seite, Ihnen dann einen kleineren Wohnraum zu vermitteln im Kiez, so dass Sie wenigstens im Kiez bleiben können. Das sollten wir uns individuell miteinander noch mal angucken.

 

Zu Nachfrage 1: Ich glaube, indem ich jetzt sozusagen die Herleitung, wie das Kostensenkungsverfahren ist, dargestellt habe, habe ich auch Ihre 1. Nachfrage beantwortet, warum verhält sich das Amt so, mir nicht die Möglichkeit zu geben. Sie sind jetzt im Moment in der Situation, bis Mitte des Jahres sind Ihnen die Kosten der Unterkunft übernommen. Dann müssen wir wieder miteinander darüber reden. Dann sollten wir gucken, gibt es die Möglichkeiten, die Einkommenssituation zu verbessern oder gibt es die Möglichkeit, tatsächlich im Kiez einen anderen Wohnraum zu finden.

 

Zu Nachfrage 2: Das Bezirksamt wird im Rahmen der Aktualisierung seine Genehmigungskriterien zum Milieuschutz gebieten, die Umwandlung in Ferienwohnungen, in den Genehmigungskatalog bzw. in den Ausschlusskatalog mit aufnehmen. Dazu ist mir vom Bezirksamt zugearbeitet worden, soll es im Februar im Bezirksamt eine Entscheidung geben. Ansonsten kann ich nur darauf verweisen, haben wir als BVV, als Bezirksamt oft die Situation der Verschärfung, was Situation Wohnraum betrifft, immer wieder hingewiesen. Wir sind mit Vorschlägen, mit Anträgen vorstellig geworden in Berlin, eine andere Wohn- und Mietenpolitik zu entwickeln. Das wird zögerlich inzwischen getan. Gestern konnte man in der Zeitung wieder lesen, dass nun die endlich in Angriff genommene Zweckentfremdungsverordnung im Hinblick auf den Ausschluss von Ferienwohnungen in der Koalition erst mal wieder vertagt worden ist. Das ist nichts, was wir begrüßen, sondern das ist etwas, was sich dringend ändern muss.

 

 
 

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