Drucksache - DS/0561/IV  

 
 
Betreff: Sportplatz auf dem Hellwegdach am Gleisdreieck
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.01.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Welche Kosten für Personal, Instandsetzung und Betrieb des Sportplatzes auf dem Dach des Baumarktes Hellweg sind über die KLR erstattungsfähig bzw. welche Kosten muss der Bezirk tragen?

 

2.      nnen nicht erstattungsfähige Kosten über den Etat des Sportamtes aufgefangen werden oder müssten andere sportlichen Angebote eingeschränkt oder eingestellt werden?

 

3.      Welche Auswirkungen hätte es bezüglich der Auslastung und der Kosten wenn der Bezirk Tempelhof-Schöneberg die angebotene gleichberechtigte Nutzung des Sportplatzes nicht wahrnehmen wird?

 

Nachfragen:

 

1.      Warum konnten mit dem Investor nicht die gleichen Konditionen wie für den Sportplatz auf dem Dach der Metro dem sogenannten „Metro-Himmel“ verhandelt werden?

 

2.      Zu welchen Uhrzeiten können - neben den Kinder- und Jugendmannschaften andere SportlerInnen den Platz nutzen?

 

 

 

 

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

 

Zu Frage 1: Die Kosten für den Betrieb des Sportplatzes werden auf einen sogenannten Infrastrukturkostenträger gebucht. Eine genaue Aufschlüsselung der tatsächlich anfallenden Kosten ist derzeit aber noch nicht möglich. Deshalb habe ich Vergleichswerte für den Unterhalt von Sportplätzen zur realistischen Kostenschätzung herangezogen. Auf vergleichbaren Sportplätzen fallen jährliche Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Strom in Höhe von ca. 17.000,00 EUR bei voller zeitlicher Auslastung des Platzes an. Bei der Haushaltsplanaufstellung werden diese Kosten nach den tatsächlichen Kosten, das sind die sog. Ist-Kosten des vergangenen Jahres berücksichtigt. Das heißt, dass der Bezirk für die im Jahr 2014 und 2015 entstehenden Kosten in Vorleistung gehen muss. Eine Refinanzierung der Betriebskosten in Höhe von 17.000,00 EUR bei einer vollen Auslastung des Platzes über die KLR kann nach dem Haushalt 2016, 2017 im Rahmen der Budgetierung nach dem Ist 2014 erfolgen. Findet eine Nutzung durch förderungsrdige Vereine, so heißt es ja nach der Sportanlagennutzungsverordnung, nur in der beliebten Zeit von 17 Uhr bis 21 Uhr statt, würden sich entsprechende Kosten dann auch reduzieren. Die Kosten für Personal und Verbrauchsmaterial, z. B. Reinigungsmittel, Tornetze werden auf das Produkt, in diesem Fall das Produkt Bereitstellung von Sportanlagen gebucht. Das Budget für dieses Produkt ist abhängig von der Auslastung des Sportplatzes. Es werden die bereitgestellten Stunden gezählt und über den Median letztendlich wieder budgetiert. Der Median beträgt zur Zeit 35,00 EUR.

Das aus meiner Sicht größte Problem ist aber noch nicht genannt, denn für die nachhaltige Nutzung eines Sportplatzes ist ja nicht nur die Betriebskosten die große Summe, sondern was auf uns zukommt ist die Frage, wie werden wir als Bezirk mit der Sanierung und Erneuerung des Rasenspielfeldes nach 12, 15 Jahren umgehen. Diese Investition wird in anderen Fällen bei der Beziehung über solche Mittel nicht verfügt, aus den Sportanlagen-Sanierungsprogramm finanziert. So eine Sanierung kann schnell die Summe von 200.000,00 EUR erreichen, vielleicht sogar überschreiten. Hier liegt der Fall aber anders: Das Programm darf vom Bezirk nicht in Anspruch genommen werden, weil es hier zur Sanierung einer Fläche im privaten Besitz verwendet werden würde. Das sieht das SSP aber nicht vor. Dieses Problem ist inzwischen gelöst. Der Investor sieht ein, dass es auch nicht seinem Interesse entspricht, zur Förderung des öffentlichen Sports einerseits einen erheblichen Investitionsbeitrag aufzubringen und dann andererseits nicht für die Nachhaltigkeit zu sorgen, wo Land und Bezirk nicht tätig werden können.  Daher hat sich der Investor gestern am Telefon in einer E-Mail bereiterklärt, die erheblichen Kosten für die Instandsetzung der Sportanlage auch noch zu übernehmen. Dazu gehört, wird erforderlich, auch die Erneuerung der Kunststoffrasenfläche.

 

Zu Frage 2: Wie bereits dargestellt, können die Kosten über die Budgetierung ab 2016 refinanziert werden. Für die finanziellen Vorleistungen im Jahr 2014 und 2015 gibt es allerdings im Etat des Fachbereichs Sport keine Vorsorge. Ein Problem stellt derzeit der Personalabbau dar, weil durch den zukünftigen Wegfall von zwei Stellen im Rahmen der Zielzahlerreichung der zusätzlich zu betreibende Hellweg-Sportplatz nicht mit den dann noch vorhandenen Personal betrieben werden kann. Hier ist, ähnlich wie in anderen Bereichen, mit zusätzlichen Aufgaben, ich erinnere nur an die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung, der verbesserten Veterinär- und Lebensmittelkontrolle in meinem Verantwortungsbereich, das landespolitische Festhalten an einer festen Zielzahl kontraproduktiv, für das Erreichen auch sportpolitischer Ziele im Bezirk, was aber nicht, meiner Meinung nach, auf den Rücken des Investors ausgetragen werden kann, der sich für den Sport auch im Bezirk engagieren will.

 

Zu Frage 3: Die Auslastung des Sportplatzes in den Trainingszeiten der Fußballvereine von 17 Uhr bis 21.30 Uhr ist unproblematisch. Hierfür gibt es schon Nachfragen von drei Vereinen aus Kreuzberg, insbesondere rkiyemspor, aber auch BSC Eintracht Südringen und der FSV Hansa 07. Diese drei Vereine haben jetzt schon Interesse für weitreichende Trainingszeiten angemeldet. Ob die genannten Vereine auch an den Wochenenden dort auch Punktspiele austragen dürfen, ist noch nicht geklärt, aber das ist fürrkiyemspor oder Kickers 1900, das ist der Sportverein aus Schöneberg, sehr interessant. Frau Kaddatz, Sportstadträtin in Tempelhof-Schöneberg, hat mir mitgeteilt, dass dort wohl zwei Vereine Interesse an einer Nutzungszeit, auch in der Zeit 17 Uhr bis 19 Uhr, vielleicht auch bis 21.30 Uhr haben. Für diese Zeiten denke ich, ist die Auslastung da, wahrscheinlich die volle Auslastung, für die üblicherweise im Schulsport zur Verfügung gestellten Nutzungszeit, das ist von 8 Uhr bis 16 Uhr, gibt es aus beiden Bezirken keinerlei Nachfragen bisher.

Sollte die Nutzung sich auf die genannten Zeiten reduzieren, würden sich aber auch die geschätzten Kosten reduzieren. Sollte Tempelhof-Schöneberg kein Interesse an der Nutzung haben, müsste Friedrichshain-Kreuzberg für die dann anfallenden Kosten …, ja, müsste die Kosten übernehmen.

 

Zu Nachfrage 1: Der Investor realisiert sein Projekt mit einer Reihe von sehr teuren Maßnahmen, die im Durchführungsvertrag genannt sind, wie der Umbau der Kreuzung, Schallschutzmaßnahmen, Ausweichmaßnahmen für Natur und Landschaftsschutz. Zusätzlich zu den Ausweichmaßnahmen hat sich der Investor bereiterklärt, auch eine behindertengerechte und ebenfalls kostenintensive Wegeverbindung zwischen dem Beachvolleyballfeldern zu errichten, zu sichern und der Öffentlichkeit zur Nutzung dauerhaft zu übertragen. Die von Hellweg gewünschte Errichtung des Dachsportplatzes mit Umkleideflächen und behindertengerechte Erschließung, also mit Aufzug, für den öffentlichen Sport ist ebenfalls sehr kostenintensiv. Die Kosten übersteigen die Höhe der Investition für die Errichtung eines Spielfeldes vor allem deshalb, weil die veränderte Statik eine erhebliche Mehraufwendung erfordert. Der Investor schätzt, dass durch die Errichtung des Sportplatzes entstehende Mehrkosten eine siebenstellige Größenordnung erreichen könnte.

Vor diesem Hintergrund sieht sich der Investor nicht in der Lage, auch noch die Kosten für die laufende Nutzung übernehmen zu können. Angesichts der Tatsache, dass der Investor den Sport nach der Abnutzung der Sportfläche keine Ruine überlassen möchte, hat er sich bereiterklärt, auch die Sanierung des Spielfeldes zu übernehmen, wenn es nach 10, 12 oder mehr Jahren abgenutzt ist. Diese Summe schätzen wir wie gesagt auf noch mal 200.000,00 EUR.

Ich sage mal, ich freue mich und ich denke auch, das Bezirksamt freut sich über die Bereitschaft eines privaten Investors, den Sport zu unterstützen und ich habe Verständnis dafür, dass er wartet, dass auch der Bezirk seinen Beitrag leistet, auch wenn es schwerfällt.

 

Zu Nachfrage 2: Durch den besonderen Status des Sportplatzes wäre eine stundenweise Vermietung oder Vergabe des Sportplatzes an lt. Sportanlagennutzungsverordnung sogenannte nichtsportförderungswürdige Gruppen in den nicht belegten Zeiten, insbesondere zwischen 8 Uhr und 16 Uhr möglich. Diese Spannweite kann reichen vom Teamsport über Seniorensport bis hin zur Nutzung durch Kitas oder privaten Freizeitprogramm. Das kann aber nicht ohne anteilige Kostenmittel geschehen. Die Investoren haben unverbindlich vorgeschlagen, halbjährlich eine Benefizveranstaltung für den Sport durch ihren eigenen Betriebssport durchzuführen und die eingesammelten Gelder dem Sportplatzbetreiber zur Verfügung zu stellen. Ich finde, das ist eine gute Idee und es würde ebenfalls zur Finanzierung des Sportplatzbetriebes beitragen.

 

Herr Dahl: Ich habe mal eine kritische Nachfrage, auch wenn es mein Stadtrat ist. Diese Finanzzusage für eine Sanierung einer Sportfläche in 15 Jahren, wie kann man das rechtlich absichern, dass man dann in 15 Jahren da auch drauf bestehen kann? Ich habe da so meine Zweifel angesichts des Kopplungsverbots, dass das möglich ist und dass es sich möglicherweise um eine reine Absichtserklärung handelt, an die sich in 15 Jahren keiner mehr erinnern wird, jedenfalls von dem Investor.

 

Herr Dr. Beckers: Also grundsätzlich ist es ja nun mal so, dass wir hier einen Baumarkt haben, der ja von sich aus, aus welchen Gründen auch immer, der Meinung ist, etwas für den Sport tun zu wollen. Das müssen wir erst mal festhalten. Das Zweite ist, dass wir natürlich einen Vertrag schließen werden, ich denke auch, der Schulrat wird sich daran beteiligen mit dem Investor. Mit dem Inhalt dieses Vertrages würde dann diese Frage abgesichert werden. Ob das vorher möglich ist, vermag ich nicht zu sagen, vielleicht kann der Kollege Dr. Schulz das noch ergänzen. Ich habe es zumindest schriftlich vorliegen, allerdings in einer E-Mail und es ist auch mündlich besprochen worden und ich habe keinerlei Zweifel, dass der Investor das nachher auch umsetzenrde, aber letztendlich verbindlich sagen kann ich es nicht, das kann ich erst, wenn wir eine vertragliche Grundlage haben und die liegt in der Tat noch nicht vor. Herr Dr. Schulz, wollen Sie es noch ergänzen?

 

Herr Dr. Schulz: Nein, vielleicht nur die Ergänzung, dass wir das natürlich nicht als Inhalt des Durchführungsvertrags machen.

 

Herr Dr. Beckers: Genau. Also das versuchte ich gerade zu sagen. Es wird keine …, es wird ein Mietvertrag sein, der nachher abgeschlossen werden wird und letztendlich habe ich es immer betont, das ist ja der Wunsch, Hellweg einen Sportplatz zu errichten.

 

 

 
 

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