Drucksache - DS/0567/IV  

 
 
Betreff: Mietenkonzept des Senats für den sozialen Wohnungsbau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Gärtner, TainaGärtner, Taina
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.01.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie viele Wohnungen in Kreuzbergs sogenannten "problematischen Großsiedlungen" profitieren unmittelbar von dem Mietenkonzept des Senats bzw. von der neu eingeführten Kappungsgrenze auf 5,50 €?

(Bitte auch bei folgenden Fragen aufschlüsseln nach Mariannenplatz, Mehringplatz, Wassertorplatz, Werner-Düttmann-Platz)

 

2.      Wie viele Wohnungen werden es 2014 sein?

 

3.      Wie hoch wird die Anzahl nach Anhebung der Kappungsgrenze zum 1. April 2015 auf 5,70 € monatlich ausfallen?

 

Nachfragen:

 

1.      Was passiert mit den Haushalten von TransferempfängerInnen, denen aufgrund der Wohnaufwendungsverordnung (WAV) rechtlich nicht 5,50 € nettokalt pro m² zustehen?

 

2.      Plant der Senat, die WAV bezüglich der erfolgreichen Umsetzung des Mietenkonzepts an diese Summe anzupassen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      31.01.2013

Bezirksbürgermeister

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

1. Wie viele Wohnungen in Kreuzbergs sogenannten "problematischen Großsiedlungen" profitieren unmittelbar von dem Mietenkonzept des Senats bzw. von der neu eingeführten Kappungsgrenze auf 5,50 €?

(Bitte auch bei folgenden Fragen aufschlüsseln nach Mariannenplatz, Mehringplatz, Wassertorplatz, Werner-Düttmann-Platz)

2. Wie viele Wohnungen werden es 2014 sein?

 

3. Wie hoch wird die Anzahl nach Anhebung der Kappungsgrenze zum 1. April 2015 auf 5,70 € monatlich ausfallen?

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat auf Nachfrage folgende Beantwortung gegeben.

 

Der Senat von Berlin hat das „Mietenkonzept 2013 bis 2017 für den Sozialen Wohnungsbau“ (S-746/2012) dem Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Die Entscheidung des Hauptausschusses ist noch nicht getroffen worden.

 

Da die für eine Bewilligung aus dem Mietenkonzept maßgeblich Ist-Miete zum 01.01.2013 nicht bekannt ist, wird sich im Einzelnen erst nach Antragstellung durch den Eigentümer ergeben, wie viele Wohnungen von den im Bezirk Friedrichshain/ Kreuzberg liegenden  Großsiedlungen mit insgesamt 5.833 Wohnungen vom Mietenkonzept profitieren können.

 

 

Nachfragen:

 

1. Was passiert mit den Haushalten von TransferempfängerInnen, denen aufgrund der

Wohnaufwendungsverordnung (WAV) rechtlich nicht 5,50 € nettokalt pro m² zustehen?

 

2. Plant der Senat, die WAV bezüglich der erfolgreichen Umsetzung des Mietenkonzepts

an diese Summe anzupassen?

Friedrichshain-

 

 

 

Zu den zwei Nachfragen ist die Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt:

 

Gemäß § 4 WAV wird die Angemessenheit der Wohnaufwendungen grundsätzlich allein anhand der monatlichen Gesamtmiete (Bruttowarmmiete) bestimmt. Die Nettokaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche ist kein Angemessenheitskriterium. So kann auch in Abhängigkeit vom Wohnflächenverbrauch (Nutzung kleinerer Wohnungen) oder bei Anerkennung besonderer Bedarfe gemäß § 6 WAV eine Nettokaltmiete von 5,50 € pro Quadratmeter Wohnfläche angemessen sein.

 

Die Fortschreibung der Richtwerte ist abschließend in § 7 WAV geregelt. Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung überprüft die Werte für die Unterkunft auf der Grundlage der im Konzept zur WAV festgelegten Bestimmungsgrundsätze jeweils nach Bekanntgabe des neuen Berliner Mietspiegels. Die Höhe der Richtwerte wird dann fortgeschrieben. Der nächste Berliner Mietspiegel wird voraussichtlich Ende Mai 2013 erscheinen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Franz Schulz , Bezirksbürgermeister

 

 
 

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