Drucksache - DS/0560/IV  

 
 
Betreff: Schulstandort Mariannenplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Sommer-Wetter, RegineSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.01.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

1.      Wie bewertet das Bezirksamt das Schreiben der Elternvertreter der Nürtingen –Schule vom 18.01.2013 bezüglich der Raumsituation an den Schulstandorten?
 

2.      Welche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit den Eltern sieht das Bezirksamt nach diesem Brief?
 

3.      Welche Aussagen macht das Bezirksamt zu den Ergebnissen nach dem Strategietreffen am  24.01.2013?

Zusatzfrage:

1.      Wann ist mit einer Einbeziehung der Elterngremien in den Prozess zu  rechnen? 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      04.02.2013

Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Bezirksstadtrat

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt,

 

1.      Wie bewertet das Bezirksamt das Schreiben der Elternvertreter Nürtingen-Schule vom 18.01.2013 bezüglich der Raumsituation an den Schulstandorten?

2.      Welche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit den Eltern sieht das 

      Bezirksamt nach diesem Brief?

 

Das Schreiben der Elternvertreter der Nürtingen-Grundschule vom 18.01.2012 zur Raumsituation am Standort Mariannenplatz hat das Bezirksamt zur Kenntnis genommen und bereitet ein Antwortschreiben an die Eltern vor.

 

In dem Antwortschreiben werden erneut die geltenden Berechnungsgrundlagen, die für die Kapazitätsberechnungen anzusetzen sind, erläutert.

 

Dem Antwortschreiben an die Elternvertreter wird eine Anlage beigefügt.

 

Dabei handelt es sich um ein Schreiben des Schul- und Sportamtes vom 28.01.2013 an den Schulleiter der Nürtingen-Grundschule, in dem ausführlichst die Vorgaben zur Raumerfassung erläutert werden.

 

Ich kann den Inhalt des erneuten Schreibens der Elternvertreter/innen nicht nachvollziehen, da das Schul- und Sportamt nach dem Gesprächstermin mit Elternvertreter/innen der Nürtingen-Grundschule am 26.11.2012, einen Termin mit einem einzelnen Elternvertreter, Herrn Roskamm, am 04.12.2012 durchführte.

 

Bei diesem Termin ging es unter anderem explizit um den Austausch der Berechnungsgrundlagen und der Erklärung, dass die Datenbasis im Bezirklichen Schulentwicklungsplan zwar das Schuljahr 2010/11 ist, aber die Planungsgrundlage für den Prozess nur die Datenbasis des aktuellen Schuljahres sein kann.

 

Im Rahmen des Termins wurden Herrn Roskamm aktuelle Datenblätter übergeben.

 

Am 14.12.2012 führte das Schul- und Sportamt -ausschließlich- mit den Schulleitern der Nürtingen- und der e.o.plauen-Grundschule einen Abstimmungstermin zum Abgleich der Raumerfassung ihrer Schulstandorte durch.

 


Der Raumabgleich für beide Standorte ist mit der Beantwortung des bereits genannten Schreibens des Schul- und Sportamtes vom 28.01.2013 an den Schulleiter der Nürtingen-Grundschule nunmehr abgeschlossen und wird somit die Grundlage für die Gegenüberstellung der Vorgaben des Musterraumprogramms für eine 4 zügige Grundschule mit den abgeglichenen Raumbeständen beider Schulen bilden.

 

3.      Welche Aussage macht das Bezirksamt zu den Ergebnissen nach dem

     Strategietreffen am 24.01.2013?

 

Bei dem Strategietreffen handelte es sich um ein Vorbereitungstreffen der Dialoggruppe „Schulentwicklung Nürtingen-Grundschule und e.o.Plauen-Grundschule in Kooperation mit Campus Marianne“.

 

Ausgangslage bildeten die Rahmenbedingungen für die Schulentwicklungsplanung,  Kapazitätsberechnungen, Anmeldezahlen unter Berücksichtigung der Ummeldeanträge und die Eckdaten der Kosten- und Leistungsrechnung.

 

Es wurde der Wunsch geäußert, dass die Träger und Institutionen des Netzwerkes Campus Marianne den Veränderungsprozess am Schulstandort Nürtingen-GS und e.o.Plauen-GS unterstützen.

 

Von den Beteiligten wurde eine verbindliche Entscheidung über die Auflösung, Aufhebung und Auslaufen eines Standortes als unverzichtbare Voraussetzung formuliert.

 

 

Zusatzfrage :

 

1.      Wann ist mit einer Einbeziehung der Elterngremien in den Prozess zu rechnen?

 

Im Februar wird ein Termin für die Dialoggruppe unter Beteiligung der Elternvertreter und Lehrer/innen beider Schulen vereinbart. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 
 

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