Drucksache - DS/0564/IV  

 
 
Betreff: Besetzung des Gebäudes der Gerhardt-Hauptmann-Schule, aktueller Sachstand
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Dahl, JohnDahl, John
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.01.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt,

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      31.01.2013

Bezirksbürgermeister

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.                  Was ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Besetzung des Schulgebäudes?

 

An der Situation dort hat sich seit der Beantwortung der Mündlichen Anfrage zu diesem Thema im Dezember kein neuer Sachstand ergeben.

 

 

2.                  Ist es richtig, dass neue Gruppierungen zu den Besetzern hinzugestoßen sind, wenn ja, welche sind das?

 

Das Bezirksamt hat darüber keine Kenntnis.

 

 

3.                  Inwiefern ist das Interessenbekundungsverfahren hinsichtlich der Nachnutzung des Schulgebäudes als Projektehaus vorab öffentlich bekannt gemacht worden, bis wann kann das Interesse bekundet werden?

 

Mit einer Pressemitteilung vom 18.12.2012 sind „weitere interessierte Initiativen, Vereine, Projekte aus dem Kiez und der Umgebung“  dazu eingeladen worden, „sich mit der Einreichung von Projektskizzen ebenfalls um einen Nutzungsvertrag zu bewerben und damit am weiteren Verfahren teilzunehmen“.

 

Die Pressemitteilung wurde im Internet veröffentlicht und über verschiedene E-Mailverteiler versendet.

 

Als Einreichungstermin wurde in den Veröffentlichungen der 15. Januar 2013 genannt

 

Nachfragen:

1.                  Welche Interessenten haben sich bereits gemeldet?

 

Es haben sich ca. 30 Projekte gemeldet. Im Übrigen verweist das Bezirksamt auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage DS/0559/IV in der BVV.

 

 

2.                  Wie beurteilt das Bezirksamt die Tatsache, dass Vertretern der Presse durch Dritte der Zugang zum Gebäude verweigert wurde?

 

Das Bezirksamt hat davon keine Kenntnis, geht allerdings davon aus, dass die Nutzer und Nutzerinnen selbst entscheiden, ob sie Vertreter der Medien in das Gebäude lassen möchten oder nicht.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Franz Schulz , Bezirksbürgermeister

 

 
 

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