Sehr geehrte Frau Leese,
Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 17.12.2008 beantworte ich wie folgt:
1. Erwägt das Bezirksamt die Kostenbeteiligung der Anlieger
nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz
bezüglich der neuen Kandelaber an der Karl-Marx-Allee?
Antwort:
Das Bezirksamt hat zu prüfen, ob für die Erneuerung der
Beleuchtung in der Karl-Marx-Allee Straßenausbaubeiträge zu erheben sind.
Da seitens des Vorhabenträgers, der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung, Abt. X OB, die bereits mehrfach geforderten
entscheidenden Informationen/Dokumente nicht vorliegen, konnte die Prüfung noch
nicht abgeschlossen werden.
Es wären jedoch grundsätzlich nur Kosten für eine
vergleichbare technische Standortlösung - ohne die Auflagen der Denkmalbehörde
– zum Ansatz zu bringen.
2. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage (Benennung
des/der entsprechenden Paragraphen des o.g. Gesetzes) werden diese Beiträge
erhoben?
Antwort:
Die Straßenausbaubeiträge sind auf der Grundlage des § 10
StrABG zu erheben, da es sich bei der Karl-Marx-Allee/Frankfurter Allee um eine
Hauptverkehrsstraße handelt. Grundsätzlich sind nach § 4, Abs. 1 Aufwendungen
(Kosten) für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung zu ermitteln und zum Ansatz
zu bringen.
3. In welcher Höhe werden Beiträge erhoben?
Antwort:
Die Höhe eventuell zu erhebender Beiträge kann nicht benannt
werden, da dem Bezirk bis-
her keine Informationen übergeben wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Kalepky
Dez BWI