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Drucksache - DS/0362/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, in allen öffentlichen Gebäuden des Bezirks
Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED-Geräte) vorzuhalten und
entsprechendes Personal in der Benutzung der Geräte zu schulen. Die Geräte sind
so anzubringen, dass sie für jedermann sichtbar und zugänglich sind. Begründung: Erwiesenermaßen sind die
Überlebenschancen für Patienten mit Herzrhythmusstörungen (insbesondere
Kammerflimmern) besser, wenn AED-Geräte eingesetzt werden. Sie sind leicht in
der Handhabung und garantieren eine 99 %ige Sicherheit, Nebenwirkungen
existieren nicht. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird in die Ausschüsse für Soziales und Gesundheit und Personal,
Haushalt, Investitionen ff. überwiesen. Ausschuss
für Soziales und Gesundheit : Beschlussempfehlung Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, in allen öffentlichen Gebäuden des Bezirks
Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED-Geräte) vorzuhalten und
entsprechendes Personal in der Benutzung der Geräte zu schulen. Die Geräte sind
so anzubringen, dass sie für jedermann sichtbar und zugänglich sind. Begonnen
werden soll mit Gebäuden mit hohem Besucher/-innenverkehr (2 Rathausstandorte) Ausschuss
für Personal, Haushalt und Investitionen: Beschlussempfehlung
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, in allen geeigneten bezirklichen Gebäuden
Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED-Geräte) vorzuhalten und
entsprechendes Personal in der Benutzung der Geräte zu schulen. Die Geräte sind
so anzubringen, dass sie für jedermann sichtbar und zugänglich sind. Begonnen
werden soll mit Gebäuden mit hohem Besucher/-innenverkehr (2 Rathausstandorte). Der BVV ist
bis zur Sitzung im Februar 2008 eine Vorlage mit der Entscheidung hinsichtlich
des ausgewählten Gerätes, einer Auflistung, der in der Reihenfolge ihrer
Priorität ausgewählten Standorte und den anfallenden Kosten sowie einem
Zeit-Maßnahmen-Plan zu unterbreiten. Begründung: Erwiesenermaßen sind die
Überlebenschancen für Patienten mit Herzrhythmusstörungen (insbesondere
Kammerflimmern) besser, wenn AED-Geräte eingesetzt werden. Sie sind leicht in
der Handhabung und garantieren eine 99 %ige Sicherheit, Nebenwirkungen
existieren nicht. Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt, in allen geeigneten bezirklichen Gebäuden
Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED-Geräte) vorzuhalten und
entsprechendes Personal in der Benutzung der Geräte zu schulen. Die Geräte sind
so anzubringen, dass sie für jedermann sichtbar und zugänglich sind. Begonnen
werden soll mit Gebäuden mit hohem Besucher/-innenverkehr (2 Rathausstandorte). Der BVV ist
bis zur Sitzung im Februar 2008 eine Vorlage mit der Entscheidung hinsichtlich
des ausgewählten Gerätes, einer Auflistung, der in der Reihenfolge ihrer
Priorität ausgewählten Standorte und den anfallenden Kosten sowie einem
Zeit-Maßnahmen-Plan zu unterbreiten. Vorlage
zur Kenntnissnahme: Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache Nr. 0362/III Friedrichshain-Kreuzberg von
Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme – Wir bitten, zur Kenntnis zu
nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.11.2007 mit der
Drucksache 0362/III folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet: Das Bezirksamt wird beauftragt, in allen geeigneten bezirklichen Gebäuden Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED-Geräte) vorzuhalten und entsprechendes Personal in der Benutzung der Geräte zu schulen. Die Geräte sind so anzubringen, dass sie für jedermann sichtbar und zugänglich sind. Begonnen werden soll mit Gebäuden mit hohem Besucher/-innenverkehr (2 Rathausstandorte). Der BVV ist bis zur Sitzung im Februar 2008 eine Vorlage mit der Entscheidung hinsichtlich des ausgewählten Gerätes, einer Auflistung der in der Reihenfolge ihrer Priorität ausgewählten Standorte und den anfallenden Kosten sowie ein Zeit- und Maßnahmen-pan zu unterbreiten. Hierzu wird berichtet: Da zahlreiche Details noch
nicht endgültig abgeklärt werden konnten (u.a. wegen der Neugründung des
Immobilienservices), wird zunächst ein Zwischenbericht vorgelegt: Die Anschaffung von AED-Geräten
wird von der Bezirksverwaltung begrüßt. Die AG Gesundheits- und
Personalmanagement (AG GPM) hat sich nach einer ersten Beratung grundsätzlich
für die Unterstützung des Beschlusses ausgesprochen. Zunächst erfolgte zur Klärung
der dazu erforderlichen Bedingungen eine erste Abstimmung mit der Amtsärztin.
Weiterhin wurde Kontakt zu einer Hilfsorganisation aufgenommen. Vor einer endgültigen
Entscheidung besteht das Erfordernis, sich intensiv mit verschiedenen
Fragestellungen, wie z.B.
-
erfordert die Bedienung des
Gerätes, wie vom Hersteller und der Hilfsorganisation empfohlen, eine
Ausbildung? -
Wie viele Personen pro Gerät
sind erforderlich unter Beachtung der Öffnungszeiten der Standorte und der
Anwesenheit der geschulten Kräfte?
-
Wer ist der zu
schulende/unterweisende Personenkreis? -
Exakte Kosten für die
Anschaffung und lfd. Unterhaltung sowie Schulungskosten und
Finanzierungsmöglichkeiten? -
An welchen Standorten ist die
Installation von AED-Geräten sinnvoll? In den bisherigen Diskussionen
wurden jedoch noch zahlreiche weitere Fragen und Problemstellungen aufgeworfen,
die vor der Einführung entsprechender Geräte zu klären sind. Um alle Sachverhalte
verantwortungsbewusst abzuklären, hat die AG Gesundheits- und Personalmanagement
eine Unterarbeitsgruppe bestehend aus :
die Beschäftigtenvertretungen
(PR, FrauV, SBV), der Immobilienservice,
Fachbereich Objektmanagement, der Koordinator für
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, sowie Vertreter der AG Gesundheits-
und Personalmanagement. eingesetzt, die sich zeitnah
mit der Klärung der Einzelheiten befassen wird. Auch ein Erfahrungsaustausch
mit anderen Bezirken, in denen bereits AED-Geräte angeschafft wurden, wird
angestrebt. Bei der Betrachtung der Umsetzung
des AED-Geräteeinsatzes sind folgende weitere Sachverhalte einzubeziehen:
Aneignung von praktischem
Wissen hinsichtlich der Eignung von bestimmten Geräten.
Um eine kontinuierliche
Rettungskette beibehalten zu können, wird erwogen, Defibrillatoren
anzuschaffen, die mit den Geräten der Berliner Feuerwehr kompatibel sind. Es
sollte verhindert werden, dass durch Abtrennung und Neusetzen der Elektroden
bei der Übernahme durch die Rettungskräfte ein Zeitverlust entsteht und die
Kontrolle der Körperfunktionen (Pulsfrequenz etc.) unterbrochen wird.
Geht man davon aus, dass die
Feuerwehr in 10 Minuten vor Ort sein soll, und rechnet man die entstehenden
Kosten dagegen, sind Aufwand und Nutzen abzuwägen, insbesondere wenn man
berücksichtigt, dass das Krankenhaus am Urban, das Vivantes-Klinikum im
Friedrichshain und weitere Tageskliniken in unmittelbarer Nachbarschaft unserer
Bürodienstgebäude liegen. Dort könnten ggf. AED-Geräte entfallen.
Bei der Anschaffung nur eines
Gerätes für ein Bürodienstgebäude wie die Frankfurter Alle 35/37 oder die
Yorckstr. 7-11 entstünden bis zum möglichen Einsatz mehrere Minuten
Zeitverzögerung, so dass in dieser Zeit die Feuerwehr vor Ort sein könnte. Ggf.
müssten daher mehrere Geräte vorgehalten werden.
Ein Anbringen von Geräten an
einer für jedermann zugänglichen Stelle ist nicht sinnvoll, da damit auch die
Möglichkeit einer Manipulation / Missbrauch der Geräte besteht bzw. die Geräte
dann leicht entwendet werden könnten. Zudem dürften kaum Besucher/innen an diesen Geräten ausgebildet sein. Der Preis für die Beschaffung
eines AED-Geräts (Bezug verbilligt über die Björn-Steiger-Stiftung) wird sich
voraussichtlich um 2.000 € bewegen. Hinzu kommen jährliche
Wartungskosten von ca. 100 € und die Kosten für die Ausbildung an diesen
Geräten durch eine Hilfsorganisation (35 € je Person), die ebenfalls jährlich
wiederholt werden müssten (Kosten für den Auffrischungskurs: 20 € je Person). Der BVV kann daher erst bis zur
Sitzung im Mai 2008 eine Vorlage mit einer Entscheidung unterbreitet werden. Rechtsgrundlage: § 13 Abs 1 BezVG Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung
a) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben: Derzeit noch nicht bezifferbar. Abhängig vom Ergebnis der weiteren Untersuchungen. b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
• keine Berlin, den 03.04.2008 Franz Schulz Jutta Kalepky Bezirksbürgermeister
Bezirksstadträtin 23.04.2008
BVV Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für
Immobilienservice und Verwaltung überwiesen. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht
zur Kenntnis genommen. Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht
zur Kenntnis genommen. 08.12.2008.
BA Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis
genommen. Text sie
Anlage 17.12.2008
BVV Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage des
Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Immobilienservice und Verwaltung und in
den Ausschuss und in den Ausschuss Personal, Haushalt und Investitionen (ff)
überwiesen. 13.01.2009
PHI Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis
genommen. Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis
genommen. |
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