Drucksache - DS/1068/III  

 
 
Betreff: Auflösung des Finanzvermögens und Übertragung von Immobilien in das Fachvermögen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
17.12.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 16.12.2008 PDF-Dokument
2. Version vom 06.01.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrter Herr Hehmke,

Ihre o.g. mündlichen Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1. Die Kosten des Finanzvermögens zum 30.11.2008 betragen:  

 bw:                                         907.399 EUR

 buw (ohne kalkZ Grund.) :  3.274.173 EUR

 

 

Nach dem Gesetz zur NeuKonzeption des Lifo sind nur noch 5 Tatbestände im Finanzvermögen zulässig: Hierzu der Auszug aus der 59. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 11. November 2004 TO- Punkt 26 A –

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung aufgrund der Vorlage des Senats folgendes beschlossen:

... Ausgenommen bleiben Reichsheimstätten, Kleingärten, mit GA- und EFRE-Mitteln geförderte Grundstücke und solche, für die ein Investitionsvorrangverfahren läuft.

Flächen, die im Flächennutzungsplan als Freiflächen (Grün-, Landwirtschafts- oder Waldflächen), Gemeindebedarfs-, Verkehrs- beziehungsweise V+E-Flächen dargestellt sind, können ausschließlich zur Bewirtschaftung auf den LiFo übertragen werden. Wenn Flächen des Finanzvermögens mittelfristig zur Infrastrukturentwicklung vorgesehen sind, verbleiben diese beim Bezirk.

 

 

Der o.g. Bestand im Finanzvermögen fällt nicht unter diese Ausnahmen und ist daher aufzulösen. Ein Abzug der buw Kosten des Bestandes im Finanzvermögens durch die Senatsverwaltung für Finanzen erfolgte gislang nicht, wäre auf Grund der o.a. gesetzlichen Grundlage theoretisch aber denkbar. Das Bezirksamt hat gem. der Aufforderung auch in den letzten Jahren schon Liegenschaften übertragen, die z.T. auch dem Lifo zur Veräußerung angeboten worden sind. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat nun im Jahre 2008 alle Bezirke zusätzlich aufgefordert, die vom Lifo nicht veräußerbaren Objekte im Rahmen der Vermögensbereinigung dem Fachvermögen zuzuordnen. Die Zuordnung einzelner Immobilien zum Fachvermögen erfolgt derzeit  je nach Klärungsfall und ist dann aus dem Budget des jeweiligen Fachbereiches zu finanzieren (s. auch u.a. Finanzierungsmöglichkeiten).  Für 2008 wurden Objekte mit insgesamt ca. 1,3 Mio € buw Kosten dem Fachvermögen zugeordnet. Die Budgetauswirkungen können derzeit nicht ermittelt werden, da für einzelne Objekte (z.B. Baerwaldbad und Privatschulen) auch eine Produktzuordnung erfolgen konnte.  

 

 

 

Zu 2. Eine Vorsorge im Bezirkshaushalt gibt es nicht, alle Immobilien sind aus dem Produktsummenbudget zu finanzieren -  oder kostendeckend zu vermieten.

 

Zu 3.  Die Auflösung des Finanzvermögens hätte nach den o.g. Ausführungen bereits erfolgen müssen. Die buchungstechnische Erfassung der Übertragung vom Finanzvermögen in ein Fachvermögen war für 2008 bis zum 30.11.2008 möglich und kann für 2009 wieder ganzjährig bis zum 30.11.2009 vorgenommen werden.

 

 

 

 

Zu den Nachfragen:  Grundsätzlich gibt es für Immobilien folgende Finanzierungsmöglichkeiten:

-    Zuordnung zum Fachvermögen und Bebuchung von relevanten Produkten

-                                                         Erhebung einer kostendeckenden Miete

-                          treuhänderische Verwaltung (keine      

                                                                    Buchung in der Anlagenbuchhaltung notwendig)

-                                                              Erbbaurechtsverträge  (keine Buchung in der

                                                                    Anlagenbuchhaltung notwendig)

 

 

 

Diese Varianten werden derzeit für die Objekte geprüft und im Bezirksamt entschieden.                                                               

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Franz Schulz

 

 
 

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