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Drucksache - DS/1043/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, beim Senat vorstellig zu werden, um unsere Sorge um die BIG Hotline vorzutragen. Die BVV des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg fordert den Senat zudem auf, drohende Leistungseinschränkungen bei der BIG-Hotline (durch einen Fehlbetrag in Höhe von 34.000 Euro für das Jahr 2009) abzufangen, indem die BIG-Hotline finanziell gesichert wird. Begründung: Seit
vielen Jahren ist die BIG-Hotline die erste Anlaufstelle für Frauen, die von
häuslicher Gewalt betroffen sind. Die finanziellen Zuwendungen durch die
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen sind seit Jahren trotz
der steigenden Anzahl von Notfällen nicht erhöht worden und liegen
gleichbleibend bei 258.700 Euro pro Jahr. Verschärfend kommt hinzu, dass der
langjährige Sponsor Philipp Morris, der bisher das Zusatzangebot der Mobilen
Intervention der BIG-Hotline in vollem Umfang finanziert hat, seine bisherige
Spende um 25 % für das Jahr 2009 reduziert. Insgesamt ergibt sich daraus für
2009 ein Fehlbetrag in Höhe von 34.000 Euro. Bleibt die Situation unverändert,
würde dies gravierende Einschränkungen im Angebot der BIG-Hotline bedeuten. „Sonntags kein Anruf unter dieser
Nummer“ wäre jedoch eine Katastrophe für die betroffenen Frauen in dieser
Stadt, in diesem Land, da sich gerade am Wochenende sehr viele Frauen bei der
BIG-Hotline melden. Wir brauchen dieses Angebot weiterhin im vollen Umfang für
die betroffenen Frauen – auch in unserem Bezirk. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird aufgefordert, beim Senat vorstellig zu werden, um unsere Sorge um die BIG Hotline vorzutragen. Die BVV des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg fordert den Senat zudem auf, drohende Leistungseinschränkungen bei der BIG-Hotline (durch einen Fehlbetrag in Höhe von 34.000 Euro für das Jahr 2009) abzufangen, indem die BIG-Hotline finanziell gesichert wird. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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