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Drucksache - DS/0613/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie schnellstens
– noch vor der geplanten Eröffnung im Mai 2008 - die Bauzäune an der
Friedrichshainer Spreeseite entfernt werden können und der Uferwanderweg für
den Publikumsverkehr eröffnet werden kann. Das Ergebnis der Prüfung ist den Ausschüssen für
Stadtentwicklung sowie für Umwelt, Verkehr und Wohnen bis Ende März 2008
vorzulegen. Begründung: Bereits jetzt gibt es eine große Nachfrage der Anwohner/innen, von Touristen, von Berliner/innen, um hinter der East-Side-Galery, auf Höhe der Anschutz-Arena, spazieren zu gehen und die neu entstehende Mitte des Bezirks entlang der Spree in Augenschein zu nehmen und die vielfältigen kulturellen und gastronomischen Angebote zu nutzen. Dies wird trotz der Bauzäune getan. Eine
derzeit laufende Unterschriftensammlung fordert, beiderseits der Spree 50 Meter
nicht zu bebauen. Unsere Fraktion kann sich dieser Größenordnung nicht
anschließen. Anschließen kann sie sich aber der Forderung, schnellstens den
seit 1994 von der Halbinsel Stralau aus vorangetriebenen bis zu zwölf Meter
breiten Uferwanderweg im Abschnitt zwischen Oberbaumbrücke und Straße der
Pariser Kommune der Öffentlichkeit zur Erbauung und Erholung zu übergeben. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird in die Ausschüsse Umwelt und Verkehr und Stadtplanung/Bauen ff.
überwiesen. 18.03.08 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wann schnellstens
– noch vor der geplanten Eröffnung im Mai 2008 - die Bauzäune an der
Friedrichshainer Spreeseite entfernt werden können und der Uferwanderweg für
den Publikumsverkehr eröffnet werden kann. Das Ergebnis der Prüfung ist den Ausschüssen für
Stadtentwicklung sowie für Umwelt, Verkehr und Wohnen bis Ende März 2008
vorzulegen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wann schnellstens
– noch vor der geplanten Eröffnung im Mai 2008 - die Bauzäune an der
Friedrichshainer Spreeseite entfernt werden können und der Uferwanderweg für
den Publikumsverkehr eröffnet werden kann. Das Ergebnis der Prüfung ist den Ausschüssen für
Stadtentwicklung sowie für Umwelt, Verkehr und Wohnen bis Ende März 2008
vorzulegen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Wir
bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2008 folgendes
Ersuchen mit der Drs. Nr. DS/0613/III an das Bezirksamt gerichtet: „Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wann schnellstmöglich – noch vor der
geplanten Eröffnung im Mai 2008 – die Bauzäune an der Friedrichshainer
Spreeseite entfernt werden können und der Uferwanderweg für den
Publikumsverkehr eröffnet werden kann. Das
Ergebnis der Prüfung ist den Ausschüssen für Stadtentwicklung sowie für Umwelt,
Verkehr und Wohnen bis Ende März 2008 vorzulegen.“ Hierzu
wird berichtet: Das Bezirksamt geht davon aus, dass die BVV mit den Bauzäunen an der Friedrichshainer Spreeseite den Uferstreifen zwischen East-Side-Gallery und Spree beidseitig der O2-Werbetafel an der Mühlenstaße meint. Auf
diesen beiden Uferstreifen errichtet das Bezirksamt in enger Abstimmung mit der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und dem ausgewählten Planungsbüro Häfner
/ Jimenez einen neuen Park. Während der Bauphase ist eine Freigabe des
Uferwanderweges aus verkehrssicherheitsrechtlichen Gründen leider nicht
möglich. Die Baumaßnahme steht nun kurz vor dem Abschluss. Dennoch können die
Bauzäune nicht kurzfristig entfernt werden, da die Rasenflächen noch nicht
begehbar sind und deshalb bis zum Frühjahr vor dem Betreten geschützt werden
müssen. Eine vorzeitige Freigabe der Wege wäre nur mit unverhältnismäßig hohem
Aufwand möglich, da dazu entlang aller Rasenflächen Bauzäune aufgestellt und
bis zum Frühjahr ständig gewartet werden müssten. Zur Vermeidung unnötig hoher
Kosten für die Vorhaltung großer Bauzaunmengen verzichtet das Bezirksamt im
Winterhalbjahr auf eine Freigabe der neu hergestellten Wege in dieser neuen
Grünanlage. Das Bezirksamt wird die gesamte Grünanlage zum frühest möglichen
Zeitpunkt der Bevölkerung zur Nutzung übergeben. Wir
bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13
Abs.1 BezVG Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b)
Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin,
den 19.11.08 Dr. Franz
Schulz Jutta
Kalepky Bezirksbürgermeister
Bezirksstadträtin Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr
überwiesen. 11.12.2008
UmV Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. 17.12.2008
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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