Drucksache - DS/1055/III  

 
 
Betreff: Verkaufs-Moratorium für landeseigene Grundstücke im Spreeraum
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Kapek, AntjeBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
17.12.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss SPREERAUM Vorberatung
14.01.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses SPREERAUM ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.01.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.11.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss SPREERAUM Vorberatung
13.01.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses SPREERAUM gegenstandslos     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.03.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS1055_Verkaufs-Moratorium  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass für alle landeseigenen Grundstücke im Spreeraum ein Verkaufs-Moratorium erlassen wird.

 

 

Begründung:

 

Mit dem erfolgreichen Bürgerentscheid „Spreeufer für Alle!“ vom 13.Juli 2008 hat sich die Bevölkerung von Friedrichshain-Kreuzberg dafür ausgesprochen, die Spreeufer nicht weiter zu bebauen, sondern für die Öffentlichkeit frei zugänglich nutzbar zu machen. An verschiedenen Standorten der Ortsteile Friedrichshain und Kreuzberg sind landeseigene Unternehmen im Besitz von bisher unbebauten oder nur Teilbebauten Grundstücken. Diese Unternehmen unterstehen in letzter Instanz dem Senat von Berlin. Dieser hat sich unter anderem bei der letzten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus für eine Änderung der Berliner Verfassung und damit zur Stärkung der Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung mit Hilfe von Bürgerbegehren eingesetzt. Nun sollte im Sinne des Vertrauensschutzes der Bevölkerung diese Linie auch konsequent umgesetzt werden.

Den erfolgreichen Bürgerentscheid dort umzusetzen, wo das Land Berlin Einfluß nehmen kann, ist dafür ein erster notwendiger Schritt. Um die freie Zugänglichkeit und damit Nutzbarkeit der Öffentlichkeit am Spreeufer dauerhaft zu gewährleisten, müssen zunächst die bislang unbebauten Flächen vor einem Verkauf gesichert werden und dürfen nicht an Dritte veräußert werden, welche dann wiederum Rechte geltend machen könnten. Daher ist es unumgänglich, dass der Senat von Berlin ein Moratorium für den Verkauf dieser Flächen erlässt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss Spreeraum überwiesen.

 

14.01.2009 SPREERAUM

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass für alle landeseigenen Grundstücke im Spreeraum ein Verkaufs-Moratorium erlassen wird.

 

 

 

BVV 28.01.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass für alle landeseigenen Grundstücke im Spreeraum ein Verkaufs-Moratorium erlassen wird.

 

 

 

18.11.09

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text, siehe Anlage!

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss Spreeraum überwiesen.

 

 

 

StadtBau

 02.03.10

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: