Drucksache - DS/1066/III  

 
 
Betreff: Zugänglichkeit von Geschäften in der Dresdener Strasse
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Teschendorf, ClemensTeschendorf, Clemens
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
17.12.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 16.12.2008 PDF-Dokument
2. Version vom 06.01.2009 PDF-Dokument

1

Sehr geehrter Herr Teschendorf,

 

Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom  17.12.2008 beantworte ich wie folgt:

 

1. Treffen Zeitungsberichte zu, nach denen die Geschäfte in der Dresdener Str. aufgrund von Bauarbeiten teilweise nicht mehr zugänglich sind?

Antwort:

Die Zugänglichkeit der Geschäfte in der Dresdner war zu jeder Zeit möglich. Richtig ist, dass es aufgrund von Kabelverlegungsarbeiten inmitten des Gehweges während der unmittelbar stattfindenden Bautätigkeit (Grabenaushub, Kabelverlegung, Erdeinbau, Pflasterarbeiten) kurzzeitig zu Erschwernissen bei der Erreichbarkeit von Geschäften kommen musste. Es waren Umwege und ein sehr schmaler befestigter Streifen an der Grundstücksgrenze in Kauf zu nehmen.

 

2. Wie viele Geschäfte sind davon betroffen?

Antwort:

Von den kurzfristigen Einschränkungen waren alle Geschäfte (ca. 23) in der Dresdener Straße südlich Oranienplatz betroffen.

 

3. Sind die Geschäfte vorher auf diesen Zustand aufmerksam gemacht worden?

Antwort:

Vor Beginn der Baumaßnahme wurden alle Geschäfte und Anwohner über die geplante Straßenbaumaßnahme und den damit verbundenen Einschränkungen durch Verteilung eines Informationsschreibens informiert. Der Bauleiter hat die Geschäftsinhaber danach noch einmal alle persönlich über das Baugeschehen in Kenntnis gesetzt.

 

 

4. Gibt es Möglichkeiten für die Geschäftsinhaber eine Entschädigung für Ausfälle aus diesem Tatbestand zu erlangen?

Antwort:

Bei öffentlich angeordneten Baumaßnahmen, die zu besonderen Belastungen (sinkende Umsätze – Gewinnausfall) der Gewerbetreibenden führen, können finanzielle Hilfen beantragt werden. Auf die Überbrückungshilfen bei öffentlichen Baumaßnahmen besteht kein Rechtsanspruch. Anträge können gestellt werden, bei der

 

Senatsverwaltung Wirtschaft, Technologie und Frauen

Geschäftsstelle des Ausschusses für Räumungsbetroffene

Martin – Luther - Str. 105

10825 Berlin

Tel.: 901337877 (Fr. Mille)

 

Es ist ein Nachweis zu erbringen, das der existenzbedrohende Gewinnrückgang, auf die öffentlich veranlasste Baumaßnahme zurückzuführen ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

Jutta Kalepky

Dez BWI

 

 
 

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