Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird um Prüfung gebeten, in welchen Straßen des Bezirks, bei denen die Fahrbahn mit Großpflastersteinen („Katzenkopfpflaster“) versehen ist, eine Asphaltierung bzw. ein anderer lärmmindernder Belag aufgebracht werden kann, der die Sicherheit und den Fahrkomfort insbesondere für den Radverkehr und die Nutzer von Elektro-Kleinstfahrzeugen erhöht.
Die Gesichtspunkte eines örtlich erwünschten Denkmalschutzes und die Vermeidung einer übermäßigen Bodenversiegelung sollten im Einzelfall Berücksichtigung finden, z. B. durch Beibehaltung der Pflasterung im Parkstreifenbereich, ohne dass dies jedoch der angestrebten Verbesserung der Verkehrssicherheit zuwider läuft. Ggf. ist an anderer Stelle dieser Straßen eine adäquate Bodenentsiegelung vorzunehmen.
Begründung:
Gepflasterte Straßen sind eine Errungenschaft, die bereits seit dem Altertum bekannt ist und die es seit dieser Zeit Verkehrsteilnehmern ermöglicht, trockenen Fußes und ohne die Gefahr, in Schlamm und Morast zu versinken, von A nach B zu gelangen.
Mittlerweile hat sich u. a. die allgemeine Topografie und das Mobilitätsverhalten jedoch deutlich verändert und insbesondere bei den heute Verwendung findenden Verkehrsmitteln konnten weitreichende technische Fortschritte erzielt werden. Diese Verkehrsmittel können dem Nutzer einen erheblichen Zugewinn an Komfort und Schnelligkeit bieten, sofern die hierfür angelegten Straßen und Wege über das vorindustrielle Zeitalter hinaus weiterentwickelt wurden.
Das Befahren von Großpflastersteinen mit motorisierten Fahrzeugen führt hingegen bei nur geringfügiger Entschleunigung derselben zu erheblichen Lärmemissionen und mindert gleichzeitig den Komfort aller Verkehrsteilnehmer. Für die Nutzer von Fahrrädern und Elektro-Kleinstfahrzeugen besteht durch die vorhandenen Unebenheiten und die stärkere Rutschgefahr bei Nässe zudem ein erhebliches Unfallrisiko, mit der Folge, dass insbesondere ängstliche Gemüter gegenwärtig oft verbotswidrig den zu Fuß Gehenden auf deren Wegen im Selbsterhaltungstrieb zu Leibe rücken und so zu Verkehrsrowdies mutieren.
Berücksichtigt man einen angemessenen Denkmalschutz und vermeidet man eine ökologisch bedenkliche Bodenversiegelung, wäre es jetzt an der Zeit, einen mutigen Schritt in die Neuzeit zu wagen.