Drucksache - 1361/5
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung Spandauer Damm/Kirschenallee eine Lade- und Haltezone eingerichtet werden kann, die es mehreren PKW und ggf. LKW gleichzeitig ermöglicht, legal zu halten. Das Bezirksamt soll sich gegenüber der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass die Busspur auf dem Spandauer Damm deutlicher als solche gekennzeichnet wird, ggf. durch die Beschilderung mit dem Verkehrszeichen „245 - Bussonderfahrstreifen“. Zur besseren Überwachung der Busspur soll das Bezirksamt mit dem zuständigen Polizeiabschnitt 2 und der BVG regelmäßig Schwerpunkteinsätze entlang der Busspur des Spandauer Damms durchführen und darauf hinwirken, dass bei Verstößen im Rahmen der Ermessensausübung die Fahrzeuge schnellstmöglich umgesetzt werden. Das Bezirksamt wird gebeten, mit der BSR und insbesondere dem BSR-Standort in Ruhleben, in Gespräche einzutreten, um die Vielzahl an Müllfahrzeugen, die kurzzeitig die Busspur auf Höhe des Spandauer Damms 160 zuparken, um den dortigen Kiosk zu nutzen, zu reduzieren.
Der BVV ist bis zum 31.07.2020 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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