Drucksache - 1366/5  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung am Heckerdamm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Juckel/Schenker/Dieke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.11.2019 
38. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beratung
11.12.2019 
35. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau vertagt   
15.01.2020 
37. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau vertagt   
12.02.2020 
38. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau vertagt   
06.03.2020 
39. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau vertagt   
13.05.2020 
41. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.05.2020 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 28.05.2020 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu berichten, in welchem Umfang Maßnahmen zur Überwachung der Geschwindigkeit seit dem BVV-Beschluss vom 19. Januar 2012 durchgeführt wurden (bitte Angabe getrennt nach Jahren). Zu diesem Zweck sind entsprechende Daten bei den zuständigen Stellen anzufordern.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin beauftragt, sich gegenüber den zuständigen Stellen für verstärkte Geschwindigkeitskontrollen am Heckerdamm, insbesondere in Nähe der Kindertagesstätte Plötzensee, einzusetzen.

 

Des Weiteren wird das Bezirksamt gebeten, die aktuellen Pläne der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Beschränkung des Lkw-Verkehrs auf dem Heckerdamm zwischen Kurt-Schumacher- und Friedrich-Olbricht-Damm – mit Ausnahme des Anlieferverkehrs – zu erfragen und darüber zu berichten.

 

Der BVV ist bis zum 30.9.2020 zu berichten.

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Mit Schreiben vom 25. Juni 2020 hat sich das Bezirksamt mit dem Anliegen der BVV an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die Senatsverwaltung für Um-welt, Verkehr und Klimaschutz gewandt.

 

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat am 10. August 2020 mitgeteilt, dass die Polizei Berlin seit 2012 an der Örtlichkeit Heckerdamm, zwischen Kurt-Schumacher-Damm und Friedrich-Olbricht-Damm, insgesamt 166 Verkehrsüberwachungseinsätze durchgeführt hat.

 

Hinsichtlich der Bitte  um verstärkte Geschwindigkeitskontrollen am Heckerdamm, insbesondere in der Nähe der Kindertagesstätte Plötzensee, ist zunächst anzumerken, dass sich aus der Verkehrsunfallursachenauswertung für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis zum 31. Mai 2020 für den Straßenzug Heckerdamm, zwischen Kurt-Schumacher-Damm und Friedrich-Olbricht-Damm, insgesamt 184 Verkehrsunfälle ergaben. Als überwiegende Unfallursache wurde der ungenügende Sicherheitsabstand (74 Verkehrsunfälle), gefolgt von Nichtbeachtung der Vorfahrt  (rechts vor links – 48 Verkehrsunfälle), festgestellt. In dem Betrachtungszeitraum sind 5 schwerverletzte und 27 leichtverletzte Personen registriert worden. Davon wurde ein jugendlicher Radfahrer bei einem Verkehrsunfall im Jahr 2014 leicht verletzt (falsches Verhalten gegenüber dem Fahrzeugverkehr).

 

Die Kindertagesstätte, Ev. Kindertagesstätte Plötzensee, befindet sich Heckerdamm 226. Im Straßenabschnitt Heckerdamm, zwischen Bernhard-Lichtenberg-Straße und Reichweindamm ereigneten sich in dem o. a. Zeitraum 39 Verkehrsunfälle. Die häufigste Unfallursache ist der ungenügende Sicherheitsabstand (20 Verkehrsunfälle).

 

Es sind keine Verkehrsunfälle mit der Unfallursache „Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ oder „Nichtangepasste Geschwindigkeit“ aufgeführt (Stand: 21. Juli 2020).

 

Vor diesem Hintergrund wird aktuell kein Erfordernis erkannt, die Geschwindigkeitsüberwachung über das bisherige Maß hinaus zu intensivieren. Die Dienstkräfte des zuständigen Abschnitts führen im Rahmen der Schulwegsicherung regel-mäßig Kontrollen durch. Beschwerden aus der Bevölkerung bezogen sich überwiegend auf den nächtlichen Verkehrslärm.

 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat am 12.08.2020 mit-geteilt, dass der Wunsch der BVV bereits bekannt ist. Um entscheiden zu können, ob dieses Anliegen umgesetzt werden kann, bedarf es einer eingehenden Prüfung der damit zusammenhängenden Folgen. Erste Abstimmungen haben bereits statt-gefunden. Bis zur endgültigen Entscheidung wird noch einige Zeit erforderlich sein. Es wird zu gegebener Zeit über das Ergebnis informiert.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann   Arne Herz

Bezirksbürgermeister  Bezirksstadtrat

 

 
 

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