Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und
Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, Kooperationsverträge mit denjenigen privaten Wohnungsbaugesellschaften zu schließen, welche die größten Wohnungsbestände im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf haben (nach Möglichkeit mindestens 5 Kooperationspartner). Darin soll sich u. a. darauf verständigt werden, dass zukünftige Modernisierungsvorhaben sozialverträglich für die Mieter*innen gestaltet werden und dass Modernisierungen im Rahmen der Regelungen des Landesgesetzes zur Mietbegrenzung nur noch soweit auf die Miete umgelegt werden dürfen, als dass die Gesamtmiete danach 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigt.
Der BVV ist bis zum 31.8.2020 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird beauftragt, Kooperationsverträge mit denjenigen privaten Wohnungsbaugesellschaften zu schließen, welche die größten Wohnungsbestände im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf haben (nach Möglichkeit mindestens 5 Kooperationspartner). Darin soll sich u. a. darauf verständigt werden, dass zukünftige Modernisierungsvorhaben sozialverträglich für die Mieter*innen gestaltet werden und dass Modernisierungen nur noch soweit auf die Miete umgelegt werden dürfen, als dass die Gesamtmiete danach 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigt.
Der BVV ist bis zum 31.8.2019 zu berichten.