Drucksache - 1200/5
Beitritt: SPD-Fraktion
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass gemäß §9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB in allen vom Bezirk festzusetzenden B-Plänen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus solarer Erzeugung vorgeschrieben werden. Sollte dies aus Gründen der Verschattung von Dächern und/oder Fassaden nicht möglich sein, muss der Vorhabenträger dies durch entsprechende Studien fachgerecht nachweisen. Grundsätzlich ist jedoch darauf zu achten, dass eine entsprechende Ausrichtung der baulichen Anlagen solare Nutzungen ermöglicht und nicht verhindert.
Der BVV ist bis zum 29.02.2020 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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