Drucksache - 1201/5
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, einen Milieuschutzbeirat als Beratungsgremium einzurichten. Der Milieuschutzbeirat ist zuständig für alle bestehenden und künftigen sozialen Erhaltungsgebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2BauGB. Der Milieuschutzbeirat soll alle sechs Monate einberufen werden. Die Sitzungen sind öffentlich.
Der Milieuschutzbeirat soll folgende Aufgaben wahrnehmen:
Für die Arbeit des Beirats hat das Bezirksamt alle relevanten Verwaltungsvorgänge und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien im Vorfeld auszuwerten, in anschaulicher Form aufzubereiten und den Mitgliedern des Beirats zur Verfügung zu stellen.
Im Beirat sollen mit Stimmrecht beteiligt sein: - Bezirksverordnete aller Fraktionen, - Mindestens zu selben Teilen Vertreter*innen von Mieter*inneninitiativen aus Charlottenburg-Wilmersdorf, - 1 Vertreter*in von Mieter*innenschutzorganisationen, - 1 Vertreter*in der bezirklichen Mieter*innenberatung, - 1 Vertreter*in von Umweltschutzorganisationen, - 1 Vertreter*in der Vermieter*innenvertretung.
Die Vertreter*innen von Mieter*inneninitiativen können sich für die Mitgliedschaft im Beirat bewerben. Dazu ist ein öffentlicher Aufruf anzufertigen. Die Mitglieder sind durch die Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer der Wahlperiode zu wählen.
Der Beirat ist im 1. Quartal 2020 einzusetzen.
Der BVV ist bis zum 30.03.2020 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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