Drucksache - 1201/5  

 
 
Betreff: Milieuschutzbeirat einrichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.06.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
06.11.2019 
67. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
20.11.2019 
68. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
04.12.2019 
69. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
18.12.2019 
70. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
10.01.2020 
72. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.01.2020 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, einen Milieuschutzbeirat als Beratungsgremium einzurichten. Der Milieuschutzbeirat ist zuständig für alle bestehenden und künftigen sozialen Erhaltungsgebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2BauGB. Der Milieuschutzbeirat soll alle sechs Monate einberufen werden. Die Sitzungen sind öffentlich.

 

Der Milieuschutzbeirat soll folgende Aufgaben wahrnehmen:

  • Bewertung von Umwandlungen, Verkäufen, Sanierungsfällen in den sozialen Erhaltungsgebieten.
  • Bewertung der Genehmigungspraxis des Bezirksamtes und der Nutzung von Vorkaufsrechten.
  • Evaluation und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Er-haltungsrechts.

 

Für die Arbeit des Beirats hat das Bezirksamt alle relevanten Verwaltungsvorgänge und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien im Vorfeld auszuwerten, in anschaulicher Form aufzubereiten und den Mitgliedern des Beirats zur Verfügung zu stellen.

 

Im Beirat sollen mit Stimmrecht beteiligt sein:

-          Bezirksverordnete aller Fraktionen,

-          Mindestens zu selben Teilen Vertreter*innen von Mieter*inneninitiativen aus Charlottenburg-Wilmersdorf,

-          1 Vertreter*in von Mieter*innenschutzorganisationen,

-          1 Vertreter*in der bezirklichen Mieter*innenberatung,

-          1 Vertreter*in von Umweltschutzorganisationen,

-          1 Vertreter*in der Vermieter*innenvertretung.

 

Die Vertreter*innen von Mieter*inneninitiativen können sich für die Mitgliedschaft im Beirat bewerben. Dazu ist ein öffentlicher Aufruf anzufertigen. Die Mitglieder sind durch die Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer der Wahlperiode zu wählen.

 

Der Beirat ist im 1. Quartal 2020 einzusetzen.

 

Der BVV ist bis zum 30.03.2020 zu berichten.

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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