Drucksache - 1160/5  

 
 
Betreff: Kooperationsverträge mit Wohnungsbaugesellschaften zum Mieterschutz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Gusy 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.05.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
09.08.2019 
61. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
16.10.2019 
66. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
06.11.2019 
67. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
20.11.2019 
68. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
04.12.2019 
69. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Beratung
26.05.2020 
39. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten - Besucher möchten sich bitte per Mai im BV-Büro anmelden mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.05.2020 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, Kooperationsverträge mit denjenigen privaten Wohnungsbaugesellschaften zu schließen, welche die größten Wohnungsbestände im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf haben (nach Möglichkeit mindestens 5 Kooperationspartner). Darin soll sich u. a. darauf verständigt werden, dass zukünftige Modernisierungsvorhaben sozialverträglich für die Mieter*innen gestaltet werden und dass Modernisierungen im Rahmen der Regelungen des Landesgesetzes zur Mietbegrenzung nur noch soweit auf die Miete umgelegt werden dürfen, als dass die Gesamtmiete danach 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigt.

 

Der BVV ist bis zum 31.8. 2020 zu berichten.

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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