Drucksache - 1164/5  

 
 
Betreff: Auch die Städtischen müssen bauen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Recke/Rexrodt 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.05.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
09.08.2019 
61. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
16.10.2019 
66. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
06.11.2019 
67. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
20.11.2019 
68. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
04.12.2019 
69. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.01.2020 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV beschließt:

 

Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt möge sich bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften dafür einsetzen, dass die freien städtischen Grundstücke bebaut werden. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sollen innerhalb von zwei Jahren Bauanträge für die von ihnen gehaltenen und nicht bebauten Grundstücke im Bezirk einreichen. Schon im Vorfeld sollen sich die Gesellschaften für jedes Grundstück verbindlich über die Absicht zur Bebauung äußern (innerhalb von 6 Monaten nach Kontaktaufnahme).

 

Erfolgt eine solche verbindliche Aussage zur Bebauung der einzelnen Grundstücke nicht oder wird ein Bauantrag nicht innerhalb von zwei Jahren eingereicht, soll sich das Bezirksamt beim Senat dafür einsetzen, dass die Grundstücke an Wohnungsgenossenschaften veräußert werden.


 

 
 

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