Drucksache - 1202/5
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Anbau von Balkonen und den Ein- und Anbau von Aufzügen innerhalb sozialer Erhaltungsgebiete unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Die Genehmigungskriterien des Bezirksamtes sind dahingehend zu verändern.
Der BVV ist bis zum 30.09.2019 zu berichten.
Begründung: Bisher stellt nur der Bezirk Mitte den Anbau von Balkonen und den Einbau von Aufzügen unter Genehmigungsvorbehalt. Häufig führen neue Balkone oder Aufzüge als Modernisierungsmaßnahmen zu einer Steigerung der Miete und zu Verdrängung. Das Bezirksamt sollte deshalb im Einzelfall anhand von städtebaulichen Kriterien entscheiden, welche Aufzüge und Balkone genehmigt werden müssen.
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