Drucksache - 2010/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksbürgermeister Tel.: 9918 32806
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 2010/III Mitte von Berlin
über
„Maßnahmen zur Korruptionsprävention einleiten“
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20. Mai 2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2010/III):
Das Bezirksamt wird ersucht, dem Beispiel anderer Bezirke zu folgen und zur Korruptionsprävention 1. Prüfgruppen einzusetzen, die nach einem Prüfplan stichprobenartig und unangekündigt Aktenvorgänge im Hinblick auf Verstöße untersuchen, 2. eine unabhängige Ombudsstelle (ggf. in Kooperation mit anderen Bezirken oder der Hauptverwaltung) zur Korruptionsprävention einzurichten, an die entsprechende Eingaben vertraulich gerichtet werden können, 3. zeitnah zu prüfen, inwiefern die Einrichtung eines elektronischen Business Keeper Monitoring Systems (BKMS) im Bezirk Mitte umgesetzt werden kann.
Ferner wird das Bezirksamt ersucht, der BVV jährlich einen Bericht zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung vorzulegen und hierzu eine kostenlose Stellungnahme externer Fachleute (wie z.B. Transparency International) einzuholen, inwiefern das derzeitige Vorgehen guter Verwaltungspraxis entspricht.
Mit Zwischenbericht vom 7. Juni 2011 (BA-Vorlage Nr. 1425) hat das Bezirksamt zu den Fragen 1. der Einsetzung einer Prüfgruppe, 2. der Einrichtung einer Ombudsstelle und 3. der Umsetzung des Business Keeper Monitoring Systems (BKMS) Stellung genommen. Weiterhin wurde mit dem Zwischenbericht dem Ersuchen, einen jährlichen Bericht zur Korruptionsprävention zu erstellen, entsprochen.
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.05.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Senatsverwaltung für Justiz hat nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Partsch im Oktober 2011 vertraglich die Aufgaben eines „Vertrauensanwalts zur Korruptionsbekämpfung“ beschränkt auf die Hauptverwaltung zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren übertragen. Den Bezirken wurde überlassen, Herrn Rechtsanwalt Dr. Partsch oder eine andere Anwaltsperson ebenfalls als Vertrauensanwalt einzusetzen. Da sich der Bezirk Mitte unverändert in einer Haushaltsnotlage befindet und Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen, ist von dieser Möglichkeit bisher kein Gebrauch gemacht worden.
Der zugesagte Rechenschaftsbericht ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Das Ersuchen hat damit seine Erledigung gefunden.
Rechtsgrundlage: § 15, 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine
Berlin, den ..........................
Dr. Christian Hanke Bezirksbürgermeister
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