Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 28.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen des stellv. Vorstehers      
Ö 2     Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 3     Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 4     Wahlvorlagen      
Ö 4.1     Nachwahl für den Beirat für Sozialhilfeangelegenheiten  
Enthält Anlagen
DS/0791/IV  
Ö 5     Mündliche Anfragen      
Ö 5.1     Dürfen Bürger- und Kiez-Initiativen ihre Nachbarschaft informieren?  
DS/0827/IV  
Ö 5.2     Ladestationen für Elektroautos in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0821/IV  
Ö 5.3     Rechtswidrige Überbelegung der Sammelunterkünfte für Asylsuchende  
DS/0830/IV  
Ö 5.4     Verwendung von Daten aus sozialen Netzwerken  
DS/0834/IV  
Ö 5.5     Verbot von Weihnachtsfesten und Ramadanfesten auf öffentlichen Straßen und Plätzen durch das Bezirksamt  
DS/0819/IV  
Ö 5.6     Kein Geld - kein Pass?  
DS/0829/IV  
Ö 5.7     Roma in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0833/IV  
Ö 5.8     Auslastung der Bürgerämter in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0836/IV  
Ö 5.9     Schrottfahrräder  
DS/0820/IV  
Ö 5.10     Rattengift  
DS/0832/IV  
Ö 5.11     Wo sind die liegenden Polizisten hin?  
DS/0831/IV  
Ö 5.12     Rattenbefall im Bezirk  
DS/0823/IV  
Ö 5.13     Außenwerbung in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0822/IV  
Ö 5.14     Betreuungsgeld  
DS/0824/IV  
Ö 5.15     Bauarbeiten in der Stresemannstraße/Wilhelmstraße  
DS/0825/IV  
Ö 5.16     Überquerung der Yorckstr. für Fußgänger und Radfahrer  
Enthält Anlagen
DS/0826/IV  
Ö 5.17     Zugangsvoraussetzungen zur Kindertagesbetreuung für Asylbewerber  
DS/0835/IV  
Ö 5.18     Prekär beschäftigte Musikschullehrkräfte  
DS/0828/IV  
Ö 6     Anträge      
Ö 6.1     Seniorenfreizeiteinrichtungen  
DS/0806/IV  
Ö 6.2     Coffeeshop am Görlitzer Park  
Enthält Anlagen
DS/0807/IV  
Ö 6.3     Außendienst des Ordnungsamtes  
Enthält Anlagen
DS/0810/IV  
Ö 6.4     Verkehrszählung Yorckstr.  
Enthält Anlagen
DS/0816/IV  
Ö 7     Beschlussempfehlungen      
Ö 7.1     Parkraumbewirtschaftung südl. Frankfurter Allee und Karl-Marx-Allee  
Enthält Anlagen
DS/0257/IV  
Ö 7.2     Bürgerbeteiligung an der Neugestaltung des Rudolfplatzes
Enthält Anlagen
DS/0671/IV  
Ö 7.3     Mehr Grün im lebendigen Kiez! - Clubkultur und Freiflächen an der Revaler Straße sichern!
Enthält Anlagen
DS/0717/IV  
Ö 7.4     Revaler Spitze  
Enthält Anlagen
DS/0718/IV  
Ö 7.5     Vorkaufsrecht für Wohnungsbaugesellschaften  
Enthält Anlagen
DS/0749/IV  
Ö 8     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 8.1     Änderung §27 der GO der BVV  
DS/0001-39/IV  
Ö 8.2     Entwicklung eines produktorientierten Haushalts  
Enthält Anlagen
DS/0103/IV  
Ö 8.3     Denkmal des Monats
Enthält Anlagen
DS/0230/IV  
Ö 8.4     GSW-23-Häuser - Verfall stoppen - Leerstand beseitigen - Rechte des Bezirks durchsetzen!
Enthält Anlagen
DS/0260/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Belegungsrechte, die der Bezirk für die in der Anlage aufgeführten 23 GSW-Gebäude, welche im Jahr 1993 unentgeltlich in die damals landeseigene GSW eingebracht wurden, niedergelegt in § 4 Abs. 1 i) des Einbringungsvertrages vom 22.12.1993, konsequent zu nutzen und durchzusetzen.

Hierzu ist in einem ersten Schritt von der GSW eine Übersicht über leer stehende Wohnungen und deren Größe sowie Beschaffenheit in den 23 Gebäuden anzufordern.

Erforderlichenfalls sind die Gebäude vom Bezirk zu besichtigen.

Sollten Mängel an den Gebäuden oder Mängel in den Wohnungen, die die Nutzbarkeit herabmindern, festgestellt werden, so ist die GSW aufzufordern, unverzüglich die Mängel zu beseitigen und den Wohnraum in einen benutzbaren Zustand zu versetzen, in Nacherfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gemäß  § 4 Abs. 1 b) des o.g. Einbringungsvertrages.

In einem zweiten Schritt sind Belegungsrechte des Bezirks dergestalt zu nutzen, dass nach Dringlichkeit im Bezirk ansässige oder gemeldete von Wohnungsnot oder Wohnraumunterversorgung Betroffene o.g. Wohnungen anzubieten sind und der Bezirk von seinen Belegungsrechten Gebrauch macht, sofern die GSW nicht freiwillig mit vorgeschlagenen Mietern entsprechende Mietverträge schließt.

In den Fällen, in denen engagierte Wohnungssuchende solchen Wohnraum besetzt haben, hat der Bezirk darauf hinzuwirken, dass diesen Besetzern unverzüglich Mietvertragsangebote durch die GSW unterbreitet werden, auf eine Räumung ist zu verzichten. Sofern die GSW nicht freiwillig mit diesen Besetzern entsprechende Mietverträge schließt, ist ebenfalls vom Belegungsrecht Gebrauch zu machen. Parallel ist die GSW aufzufordern, ihre offenkundig vernachlässigten Instandsetzungspflichten nachzukommen.

 

Begründung:

Wie im Antragstext erwähnt, hat der damalige Bezirk Kreuzberg und somit der Rechtsvorgänger unseres Bezirks Friedrichhain-Kreuzberg Ende 1993 im Rahmen eines Einbringungsvertrages, UR 515/93 des Notars Wolfgang Trautmann in Berlin, mit Wirkung zum 01.-01.1994 der GSW 23 Wohnhäuser quasi geschenkt (also unentgeltlich in das Vermögen der GSW eingebracht).

Dabei sind im Vertrag Belegungsrechte und weitere Rechte wie z.B. das Recht, die Gebäude zu besichtigen, sie zurückzuverlangen, wenn der Bezirk sie benötigt usw. vertraglich vereinbart und zum Teil auch grundbuchlich gesichert.

Bekanntlich wurde im Jahr 2004 die GSW insgesamt für 401 Millionen Euro an ein Konsortium internationaler  Finanzinvestoren veräert, unter Beibehaltung sämtlicher vertraglicher Pflichten und Bindungen der weiterhin bestehenden GSW.

Die Finanzinvestoren Cerberus und Whitehall/ Goldman Sachs haben mittlerweile 50% der GSW reprivatisiert im Rahmen eines Börsenganges, und somit ihre investierten 401 Mio. mit guter Verzinsung wieder eingespielt, und sind zusätzlich weiterhin  im Besitz von 38,46% der GSW mit insgesamt einen Bestand von 49.684 Wohnungen. Man muss neidlos feststellen, den Investoren gehört nun mit 0% Eigenkapitaleinsatz 38,46% der GSW (aktueller Wert ca. 538 Mio. Euro, anteiliger Jahresgewinn 48,7 Mio. Euro). Das Land dagegen hat die eingenommen 401 Mio. längst für den Schuldendienst aufgewandt, was bleibt, sind die Wohnungsbestände vor Ort und die Belegungsrechte.

Wir sind der Auffassung, dass eine GSW, der zunächst 23 Häuser geschenkt wurden, um sie dann Investoren zu einem Discountpreis zu verkaufen, der wirtschaftlich im Jahr 2010 zu einen Äquivalent von an internationale Finanzinvestoren de facto 'her geschenkten' ca. 19.108 Wohnungen führt, bei einem Jahresgewinn der GSW von im Mittel 2.549 Euro je Wohnung, dringend in die gesellschaftliche Verantwortung und Pflicht genommen werden muss.

Der Bezirk hat hierzu vertraglich gesicherte Möglichkeiten, diese sollte er konsequent nutzen.

Zum Thema Hausbesetzungen: Mutige Wohnungssuchende haben beispielsweise in der Bevernstraße 2 (dort steht noch der Seitenflügel, die GSW möchte gerne entmieten und verwerten) Wohnraum besetzt, hier sollte der Bezirk maximale Unterstützung geben, um diese Form der Rettung und Sicherung von abgängigem Wohnraum zu unterstützen.

Dabei sollte sich der Bezirk von der Überlegung leiten lassen, dass Menschen, die den Mut haben, trotz 'Berliner Linie' leer stehenden Wohnraum zu besetzen, mutmaßlich einen dringenden Wohnbedarf zu gewärtigen haben und am 'freien Markt' für innerstädtischen Wohnraum bisher nicht teilhaben konnten.

Die GSW ist im Bezug auf die Bevernstraße 2 sowie die anderen betroffenen Objekte dringend auf ihre vertraglichen Pflichten hinzuweisen und die Erfüllung diese Pflichten ist zeitnah einzufordern. Ausreichend Geld ist bei der GSW vorhanden, offenkundig auch auf Grund bisher vernachlässigter Instandhaltung, bei ca. 126,6 Mio. Jahresgewinn und 23,9 Mio. Kassenbeständen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ff.

 

StadtQM 22.08.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Belegungsrechte, die der Bezirk für die in der Anlage aufgeführten 23 GSW-Gebäude, welche im Jahr 1993 unentgeltlich in die damals landeseigene GSW eingebracht wurden, niedergelegt in § 4 Abs. 1 i) des Einbringungsvertrages vom 22.12.1993, konsequent zu nutzen und durchzusetzen.

Hierzu ist in einem ersten Schritt von der GSW eine Übersicht über leer stehende Wohnungen und deren Größe sowie Beschaffenheit in den 23 Gebäuden anzufordern.

Erforderlichenfalls sind die Gebäude vom Bezirk zu besichtigen.

Sollten Mängel an den Gebäuden oder Mängel in den Wohnungen, die die Nutzbarkeit herabmindern, festgestellt werden, so ist die GSW aufzufordern, unverzüglich die Mängel zu beseitigen und den Wohnraum in einen benutzbaren Zustand zu versetzen, in Nacherfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gemäß  § 4 Abs. 1 b) des o.g. Einbringungsvertrages.

In einem zweiten Schritt sind Belegungsrechte des Bezirks dergestalt zu nutzen, dass nach Dringlichkeit im Bezirk ansässige oder gemeldete von Wohnungsnot oder Wohnraumunterversorgung Betroffene o.g. Wohnungen anzubieten sind und der Bezirk von seinen Belegungsrechten Gebrauch macht, sofern die GSW nicht freiwillig mit vorgeschlagenen Mietern entsprechende Mietverträge schließt.

In den Fällen, in denen engagierte Wohnungssuchende solchen Wohnraum besetzt haben, hat der Bezirk darauf hinzuwirken, dass diesen Besetzern unverzüglich Mietvertragsangebote durch die GSW unterbreitet werden, auf eine Räumung ist zu verzichten. Sofern die GSW nicht freiwillig mit diesen Besetzern entsprechende Mietverträge schließt, ist (soweit rechtlich möglich) vom bestehenden Belegungsrecht Gebrauch zu machen. Parallel ist die GSW aufzufordern, ihre offenkundig vernachlässigten Instandsetzungspflichten nachzukommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Belegungsrechte, die der Bezirk für die in der Anlage aufgeführten 23 GSW-Gebäude, welche im Jahr 1993 unentgeltlich in die damals landeseigene GSW eingebracht wurden, niedergelegt in § 4 Abs. 1 i) des Einbringungsvertrages vom 22.12.1993, konsequent zu nutzen und durchzusetzen.

Hierzu ist in einem ersten Schritt von der GSW eine Übersicht über leer stehende Wohnungen und deren Größe sowie Beschaffenheit in den 23 Gebäuden anzufordern.

Erforderlichenfalls sind die Gebäude vom Bezirk zu besichtigen.

Sollten Mängel an den Gebäuden oder Mängel in den Wohnungen, die die Nutzbarkeit herabmindern, festgestellt werden, so ist die GSW aufzufordern, unverzüglich die Mängel zu beseitigen und den Wohnraum in einen benutzbaren Zustand zu versetzen, in Nacherfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gemäß  § 4 Abs. 1 b) des o. g. Einbringungsvertrages.

In einem zweiten Schritt sind Belegungsrechte des Bezirks dergestalt zu nutzen, dass nach Dringlichkeit im Bezirk ansässige oder gemeldete von Wohnungsnot oder Wohnraumunterversorgung Betroffene o. g. Wohnungen anzubieten sind und der Bezirk von seinen Belegungsrechten Gebrauch macht, sofern die GSW nicht freiwillig mit vorgeschlagenen Mietern entsprechende Mietverträge schließt.

In den Fällen, in denen engagierte Wohnungssuchende solchen Wohnraum besetzt haben, hat der Bezirk darauf hinzuwirken, dass diesen Besetzern unverzüglich Mietvertragsangebote durch die GSW unterbreitet werden, auf eine Räumung ist zu verzichten. Sofern die GSW nicht freiwillig mit diesen Besetzern entsprechende Mietverträge schließt, ist (soweit rechtlich möglich) vom bestehenden Belegungsrecht Gebrauch zu machen. Parallel ist die GSW aufzufordern, ihre offenkundig vernachlässigten Instandsetzungspflichten nachzukommen.

 

BVV 28.08.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

 

StadtQM 25.09.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 23.10.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

   
    20.06.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.29 - überwiesen
   
   
    09.08.2012 - Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    22.08.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 6 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    29.08.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.15 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
   
    25.09.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 3.4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    23.10.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 8.5     Spielstraße: Verkehr im Kiez ums Fraenkelufer beruhigen  
Enthält Anlagen
DS/0268/IV  
Ö 8.6     Tempo 30 vor der Freien Waldorfschule in der Ritterstraße sichern!
Enthält Anlagen
DS/0340/IV  
Ö 8.7     "Projekte-Haus"
Enthält Anlagen
DS/0387/IV  
Ö 8.8     Vorfahrt für den Radverkehr
Enthält Anlagen
DS/0389/IV  
Ö 8.9     Schulsanitätsdienst auch an Friedrichshain-Kreuzberger Schulen initiieren!  
Enthält Anlagen
DS/0393/IV  
Ö 8.10     Mietpreisüberhöhungen unterbinden!  
Enthält Anlagen
DS/0426/IV  
Ö 8.11     Mehr Verkehrssicherheit auf dem Petersburger Platz  
Enthält Anlagen
DS/0429/IV  
Ö 8.12     Feriensportangebote für Kinder und Jugendliche
Enthält Anlagen
DS/0437/IV  
Ö 8.13     Ergänzungsplan 2013 - Neuberechnung der budgetwirksamen und -unwirksamen Kosten aufgrund der Abgabe von Liegenschaften und unterjährige Absenkung der pauschalen Minderausgabe  
Enthält Anlagen
DS/0461-02/IV  
Ö 8.14     Freizeitsportgeräte für alle BürgerInnen des Bezirks
Enthält Anlagen
DS/0464/IV  
Ö 8.15     Ombudsstelle für das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0465/IV  
Ö 8.16     Nachtruhe rund um die Markthalle IX im Kreuzberger Wrangelkiez
DS/0474/IV  
Ö 8.17     Mehr barrierefreien Wohnraum - Inklusionskonzept für den Wohnungsbau  
Enthält Anlagen
DS/0511/IV  
Ö 8.18     Winterquartier sichern  
Enthält Anlagen
DS/0517-01/IV  
Ö 8.19     Diversity-Richtlinie für die Außendarstellung  
Enthält Anlagen
DS/0519/IV  
Ö 8.20     Trollmann-Ausstellung
Enthält Anlagen
DS/0552/IV  
Ö 8.21     Entwurf der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017  
Enthält Anlagen
DS/0574-01/IV  
Ö 8.22     Entwurf der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017
Enthält Anlagen
DS/0574/IV  
Ö 8.23     Kappungsgrenze für Mieterhöhungen
Enthält Anlagen
DS/0575/IV  
Ö 8.24     Sicherstellung der Ausschöpfung des Eingliederungstitels  
Enthält Anlagen
DS/0576/IV  
Ö 8.25     DS/0600/IV Baumfällungen (hier VzK Zwischenbericht) BE UVKI      
Ö 8.26     Baumfällungen
Enthält Anlagen
DS/0600/IV  
Ö 8.27     Kinderspielplatz Böckhstr. 25  
Enthält Anlagen
DS/0618/IV  
Ö 8.28     Würdigung 40 Jahre Todestag Pablo Neruda  
Enthält Anlagen
DS/0623/IV  
Ö 8.29     Bushaltestelle am Moritzplatz  
Enthält Anlagen
DS/0747/IV  
Ö 8.30     Für eine bessere Anbindung der Stralauer Halbinsel an den ÖPNV
Enthält Anlagen
DS/0756/IV  
Ö 8.31     Sportangebote für die Flüchtlingsunterkunft Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0757/IV  
Ö 8.32     Verkehrsberuhigung Thaerstraße  
Enthält Anlagen
DS/0760/IV  
Ö 8.33     Lärm auf den Boule-Plätzen an der Forster Straße 36/Paul-Lincke-Ufer wirksam verhindern!  
DS/0762/IV  
Ö 8.34     Bouleplatz an der Forster Straße 36/Paul-Lincke-Ufer erhalten  
Enthält Anlagen
DS/0762-01/IV  
Ö 8.35     Wahl eines ehrenamtlichen Mitarbeiters  
Enthält Anlagen
DS/0787/IV  
Ö 8.36     Städtebauliche Rahmenplanung i.S.d. § 140 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für Grundstücke im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt  
Enthält Anlagen
DS/0788/IV  
Ö 8.37     Bebauungsplan 2-43 für das Grundstück Landsberger Allee 77 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
DS/0789/IV  
Ö 8.38     Veränderte Geschäftsverteilung des Bezirksamtes in der IV. Wahlperiode und Vertretungsregelung der Bezirksamtsmitglieder  
Enthält Anlagen
DS/0790/IV  
Ö 8.39     Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2014 und 2015  
Enthält Anlagen
DS/0792/IV  
Ö 8.40     Sofortige Bordsteinabsenkung an der Ampelüberführung in der Dudenstraße 90/91  
DS/0793/IV  
Ö 8.41     Zusammenarbeit des Bezirksamtes mit der Arbeitsagentur Berlin-Mitte und dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung  
Enthält Anlagen
DS/0794/IV  
Ö 8.42     Unterstützung zum Wiederaufbau des Festsaals Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0795/IV  
Ö 8.43     Rechtswidrige Überbelegung der Berliner Flüchtlingslager verhindern!  
Enthält Anlagen
DS/0796/IV  
Ö 8.44     Kontrolle und Ahndung rechtswidrigen Verhaltens von WohnungseigentümerInnen  
Enthält Anlagen
DS/0797/IV  
Ö 8.45     Ausführungsvorschriften Honorare Musikschulen korrigieren!  
Enthält Anlagen
DS/0798/IV  
Ö 8.46     Das Ostkreuz braucht sein historisches S-Bahn-Logo zurück!  
Enthält Anlagen
DS/0799/IV  
Ö 8.47     Offene, transparente, seriöse Haushaltberatung  
DS/0800/IV  
Ö 8.48     Vor Vandalismus sichere Sitzbänke auf dem Hundeauslaufplatz am Volkspark Friedrichshain (Eingang Virchowstraße)  
Enthält Anlagen
DS/0801/IV  
Ö 8.49     Wahl der SchriftführerInnen der BVV  
DS/0803/IV  
Ö 8.50     Gewinnabschöpfung illegal aufgestellter Glückspielautomaten durchsetzen!  
Enthält Anlagen
DS/0804/IV  
Ö 8.51     Bau- und Supermarktbremse für Friedrichshain-Kreuzberg prüfen!  
DS/0805/IV  
Ö 8.52     Mehr Geld für Spielplätze!  
Enthält Anlagen
DS/0808/IV  
Ö 8.53     Informationen über die Unterstützung über den Härtefallfonds in den Schulen verbreiten  
Enthält Anlagen
DS/0809/IV  
Ö 8.54     Monatliche Veröffentlichung der aktuellen Haushaltsdaten  
Enthält Anlagen
DS/0811/IV  
Ö 8.55     Ich weiß nicht wer ich bin und wo ich wohne  
DS/0812/IV  
Ö 8.56     YAAM-Gelände: Reduzierung der Baumasse im Zuge der Umplanung von Bürogewerbe auf Wohnungsbau  
DS/0813/IV  
Ö 8.57     Verkehr am Görlitzer Park  
DS/0814/IV  
Ö 8.58     Benennung einer Straße oder eines Platzes nach Regina Jonas  
Enthält Anlagen
DS/0815/IV  
Ö 8.59     Verbesserung der Verkehrssituation an der Eisenbahnmarkthalle  
Enthält Anlagen
DS/0817/IV  
Ö 8.60     Beteiligung Berliner Arbeitsämter am verbrecherischen studentischen Osteinsatz  
Enthält Anlagen
DS/0818/IV  
               
 
 

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