Drucksache - DS/0465/IV  

 
 
Betreff: Ombudsstelle für das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEstellv. Vorsteher
Verfasser:Jösting-Schüßler, LotharBorchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.11.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste Vorberatung
12.12.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
19.12.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage zur VzK DS/0465/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, eine unabhängige Ombudsstelle zur Vermittlung zwischen den ALG-II-EmpfängerInnen und dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg einzurichten.

 

Als neutrale, unparteiische Instanz soll sie insbesondere

  • Anregungen, Kritik und Beschwerden von betroffenen Personen entgegennehmen.
  • in Streitfällen unbürokratisch zwischen den betroffenen Personen und dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg vermitteln.

 

Das Bezirksamt soll dazu erfahrene Personen benennen, die ehrenamtlich und unabhängig vom Jobcenter handeln.

 

 

Begründung:

 

Transferleistungsempfangende sind spätestens seit der Agenda 2010 Restriktionen ausgesetzt. Die äußerst komplexe und sich immer wieder ändernde Praxis der Leistungsorganisation und -bescheidung hat zu einer bisher nicht nachlassenden Klageflut vor dem Berliner Sozialgericht geführt.

Die Einrichtung einer solchen Ombudsstelle kann dazu beitragen, dass Fragen und Probleme des ALG-II-Bezugs unkompliziert geklärt werden können und Meinungs-verschiedenheiten ggf. auf einem schnelleren Weg als dem Klageweg ausgeräumt werden können.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, JobCenter und Bürgerdienste.

 

Aus SozBüD, 12.12.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, eine unabhängige Ombudsstelle zur Vermittlung zwischen den ALG-II-EmpfängerInnen und dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg einzurichten.

 

Als neutrale, unparteiische Instanz soll sie insbesondere sich mit

 

  • Anregungen, Kritik und Beschwerden von betroffenen Personen befassen.
  • in Streitfällen unbürokratisch zwischen den betroffenen Personen und dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg vermitteln.

 

Das Bezirksamt soll dazu erfahrene, fachkundige Personen benennen, die ehrenamtlich und unabhängig vom Jobcenter handeln.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, eine unabhängige Ombudsstelle zur Vermittlung zwischen den ALG-II-EmpfängerInnen und dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg einzurichten.

 

Als neutrale, unparteiische Instanz soll sie insbesondere sich mit

 

  • Anregungen, Kritik und Beschwerden von betroffenen Personen befassen.
  • in Streitfällen unbürokratisch zwischen den betroffenen Personen und dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg vermitteln.

 

Das Bezirksamt soll dazu erfahrene, fachkundige Personen benennen, die ehrenamtlich und unabhängig vom Jobcenter handeln.

 

BVV 28.08.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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