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Drucksache - DS/0465/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, eine unabhängige Ombudsstelle zur Vermittlung zwischen den ALG-II-EmpfängerInnen und dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg einzurichten.
Als neutrale, unparteiische Instanz soll sie insbesondere
Das Bezirksamt soll dazu erfahrene Personen benennen, die ehrenamtlich und unabhängig vom Jobcenter handeln.
Begründung:
Transferleistungsempfangende sind spätestens seit der Agenda 2010 Restriktionen ausgesetzt. Die äußerst komplexe und sich immer wieder ändernde Praxis der Leistungsorganisation und -bescheidung hat zu einer bisher nicht nachlassenden Klageflut vor dem Berliner Sozialgericht geführt. Die Einrichtung einer solchen Ombudsstelle kann dazu beitragen, dass Fragen und Probleme des ALG-II-Bezugs unkompliziert geklärt werden können und Meinungs-verschiedenheiten ggf. auf einem schnelleren Weg als dem Klageweg ausgeräumt werden können.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Soziales, JobCenter und Bürgerdienste.
Aus SozBüD, 12.12.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, eine unabhängige Ombudsstelle zur Vermittlung zwischen den ALG-II-EmpfängerInnen und dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg einzurichten.
Als neutrale, unparteiische Instanz soll sie insbesondere sich mit
Das Bezirksamt soll dazu erfahrene, fachkundige Personen benennen, die ehrenamtlich und unabhängig vom Jobcenter handeln.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, eine unabhängige Ombudsstelle zur Vermittlung zwischen den ALG-II-EmpfängerInnen und dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg einzurichten.
Als neutrale, unparteiische Instanz soll sie insbesondere sich mit
Das Bezirksamt soll dazu erfahrene, fachkundige Personen benennen, die ehrenamtlich und unabhängig vom Jobcenter handeln.
BVV 28.08.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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