Drucksache - DS/0819/IV  

 
 
Betreff: Verbot von Weihnachtsfesten und Ramadanfesten auf öffentlichen Straßen und Plätzen durch das Bezirksamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Husein, TimurHusein, Timur
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage verbietet das Bezirksamt Ramadanfeste und Weihnachtsfeste auf öffentlichen Straßen und Plätzen in Friedrichshain-Kreuzberg?

 

  1. Sieht das Bezirkamt darin keine Verletzung des Art. 4 GG und der religiösen Gefühle von Christen und Muslimen, die ein solches Fest gerne auf öffentlichen Straßen und Plätzen feiern würden?

 

  1. Warum ist es in Mitte oder Neukölln möglich, solche Feste auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu feiern aber nicht in Friedrichshain-Kreuzberg?

 

 

Beantwortung Herr Dr. Beckers

 

Zu Frage 1:  Zu Ihrer Frage 1 möchte ich bei der Beantwortung Ihrer Frage zuerst auf die Rechtslage eingehen, bevor ich zum zweiten Teil Ihrer Frage komme. Die Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichem Straßenland stellt eine Straßenbenutzung im Sinne des § 29 Straßenverkehrsordnung sowie eine Sondernutzung im Sinne des § 11 des Berliner Straßengesetzes dar. Sie bedarf einer entsprechenden Erlaubnis. Gemäß § 11 Abs. 2 Straßengesetz soll die Erlaubnis erteilt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen nicht entgegensteht.

Bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit von Veranstaltungen handelt es sich um eine Ablehnungsentscheidung. Als Belange sind insoweit zum Beispiel Beeinträchtigung des Straßenverkehrs, des städtebaulichen Erscheinungsbildes und insbesondere Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner zu berücksichtigen. Zusätzlich zum Straßenrechtlichen bzw. Straßenverkehrsrechtlichen Genehmigungserfordernis tritt gegebenenfalls auch ein solches nach § 11 des Landesimmissionsschutzgesetzes.

Unser Bezirk ist ein hoch verdichteter Innstadtbezirk, in dem die Nachfrage nach der Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichem Straßenland extrem hoch ist. Die Beschwerdelage mit Bezug auf Lärm und anderen Störungen durch die Zulassung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum ist jetzt schon erheblich. Insofern besteht ein rechtlicher Handlungsspielraum in der Bescheidung von Anträgen nach Sondernutzung Straßenland. Ähnlich verhält es sich auch beim Grünanlagengesetz. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass wir 2008 Anträge von Scientology auf Sondernutzung mehrerer Orte abgelehnt haben. Scientology ist zwar in den Widerspruch getreten, hat aber auf eine gerichtliche Klärung letztlich verzichtet. Das Verfahren zog sich bis 2011 hin.

 

Es finden jährlich etwa 150 Veranstaltungen unterschiedlichster Art und Größe auf Straßenland statt. Deshalb sollen neue kommerzielle Straßenfeste oder Sondernutzung grundsätzlich nicht genehmigt werden. Zusätzlich werden seit Jahren nur noch solche, zusätzlich zu den etablierten wiederkehrenden Festen, geplanten Veranstaltungen zugelassen, die einen konkreten Kiezbezug aufweisen. Das heißt zum Beispiel Nachbarschaftsfeste. Kiezfeste im Anwohnerbezirk sind eine Ausnahme von der Regel, die sollen weiter unterstützt werden.

In diesem Kontext wurde in der letzten Periode auch im Bezirksamt darüber gesprochen, wie wir mit dem recht hohen Interesse an Ramadanfesten auf öffentlichem Straßenland umgehen können. Dabei stand insbesondere das Vorhaben der islamischen Föderation nach einem weiträumigen und weidlich umfassten  Fastenbrechen und Armenspeisung im Vordergrund. Dieses Vorhaben war erst einmal für die Jahre 2007 und 2008 geplant. Das Bezirksamt hat darauf verwiesen, dass es für den gewünschten Zeitraum der Sondernutzung von einem Monat und der Anzahl von mehreren 100 Menschen keinen öffentlichen Raum zur Verfügung stellen kann. Zu diesem Zeitpunkt wäre es aber im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes kaum öffentlich vermittelbar gewesen, wenn andere, kleinere Ramadanvorhaben, anderer Antragsteller bei ihrem Vorhaben durch das Bezirksamt unterstützt werden, die islamische Föderation aber keine Fläche erhalten kann.

Um nicht in den Verdacht zu geraten, die weltanschauliche Neutralität des Staates zugunsten eines religiösen titulierten Antragsteller zu verletzen, wurde im Bezirksamt im Juli 2007 vereinbart, grundsätzlich keine Genehmigung für Veranstaltungen mit Religionsgemeinschaften zur Selbstdarstellung im öffentlichen Raum zu erteilen. Daran wurde in der Folgezeit festgehalten. Das Ordnungsamt hat mir heute auf Nachfrage mitgeteilt, dass auch kein Antrag auf öffentlichem Straßenland allein aus diesem Grund abgelehnt worden wäre. Vielmehr wurde Interessenten die Situation geschildert.

Ich hatte in meinen Gesprächen in diesem Sommer, zuletzt mit der Global e.V., dem QM Mehringplatz und mit Türkiyemspor nicht den Eindruck, dass das nicht verstanden wurde. Außerdem wird in solchen Fällen auch über Alternativen gesprochen, wie beispielsweise die Nutzung privaten Straßenlandes, wie im Falle von  Türkiyemspor dann geschehen. Die zuständige Dezernentin im Bezirksamt und die Bürgermeisterin haben sich bereits vor der Sommerpause darauf verständigt, das Thema  Sondernutzung von öffentlichem Straßenland und öffentlichen Grünflächen erneut zu besprechen. Vielleicht gelingt es, die geschilderten Gesichtspunkte soweit zu entwickeln, dass auf einer aber sicher schwer zu findenden Fläche im öffentlichen Straßenland oder einer Grünfläche noch weitere Nutzung zulassen kann. Möglicherweise könnte sich ein Wettbewerbsverfahren anschließen, das dann auch zu einigen religiösen Anlässen solche Nutzungen auslobt.

Damit wäre zumindest gewährleistet, dass einerseits eine Vielzahl von miteinander vielleicht sogar konkurrierenden Einzelaktionen nicht stattfinden, dass es andererseits aber auf dem Bedürfnis nach solchen öffentlichen Treffen nachgekommen werden kann.

 

Zu Frage 2: Das Ordnungsamt verhält sich auch zur Genehmigung von den in der Fragestellung angesprochenen Weihnachtsmärkten zurückhaltend, wobei sich die Ablehnungsgründe jeweils vornehmlich aus der Dauer der Veranstaltung, meistens mehrere Wochen, im Zusammenhang mit dem sich daraus ergebendem Konfliktpotenzial im ohnehin belasteten, dicht besiedelten Anwohnerbereich ergeben. Ich habe aber große Zweifel, ob die üblichen Weihnachtsmärkte überhaupt noch etwas mit Religionsausübung zu tun haben.

Überwiegend ist das aus meiner Sicht dem Bereich Kommerz zuzuordnen und ich kann mir deswegen auch nicht vorstellen, dass damit das religiöse Gefühl von Christen verletzt wird, wenn ein solches Fest nicht genehmigt werden würde.

Anders sieht das vielleicht beim Ramadanfest aus. Allerdings sieht das Berliner Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung aus 2008 zu der Bereitstellung von Gebetsräumen in Schulen das Verrichten des Gebetes, aber nicht die Tradition des öffentlichen Fastenbrechens zu den Pflichten von Muslimen. Insofern läge auch in dem Fall, dass ein solches Fest in den vergangenen Jahren sozusagen Premiere, was aber nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt bisher noch nicht der Fall war, keine Verletzung des Art. 4 GG vor.

Eine Verletzung religiöser Gefühle einzelner Glaubensrichtungen sieht das Bezirksamt in seiner Auffassung solange nicht, wie auch der Grundsatz der Gleichbehandlung gewahrt bleibt. Die Freiheit der Religionsausübung wird nicht eingeschränkt, solange auch Gebäude und private Grundstücksflächen genutzt werden können, was ja auch noch geht, wie das Beispiel Türkiyemspor dieses Jahr gezeigt hatte. Dies wird vom Bezirksamt auch unterstützt.

 

Zu Frage 3: Also wie bereits ausgeführt, gibt es in unserem Bezirk ein allgemein hohes Interesse an der Sondernutzung öffentlichen Straßenlands oder Grünflächen in vielerlei Hinsicht. Gegen dieses Interesse großflächig nachzugeben, sprich, dass unser Bezirk einfach ein hochverdichteter Innenstadtbezirk ist mit der höchsten Einwohnerdichte in Berlin, der einen eklatanten Mangel an Grünflächen aufweist und an Grün-Pflegemitteln, muss man dazu auch sagen, wir bereits sehr viele Feste und Sondernutzung haben und eine extrem hohe Beschwerdelage haben. Möglicherweise ist das in Neukölln oder Mitte anders.

Sehr verehrter Herr Husein, sehr verehrter Herr Müller, gestatten Sie mir noch eine persönliche Bemerkung zu Ihren Ausführungen im Tagesspiegel vom 20.08.: Der von Ihnen befürchtete Untergang der Religiosität, das sagten Sie glaube ich so Herr Müller in diesem Kontext, wird sich ganz sicher nicht von der Frage nach der Sondernutzung öffentlichen Straßenlands oder von Grünflächen aufhalten oder bestimmen lassen. Ich glaube, da trauen Sie gläubigen Menschen ganz sicher zu wenig innere Stärke auch zu. Die von Ihnen erwähnte Umbenennung des Mehringplatzfestes hat damit auch zu tun, dass das Ziel des gemeinsamen Zusammenkommens von Bürgern aller Glaubensrichtung durch ein Sommerfest ganz sicher noch besser erreicht wurde, denn es zeigt damit, dass sowohl Bürgerinnen mit religiösen Glauben erwünscht sind, dass aber diejenigen genauso erwünscht sind, die keinen religiösen Glauben haben.

Ich finde, dass das vom QM verfolgte Ziel des gemeinsamen öffentlichen feierns, dadurch nicht erschwert, sondern vielmehr erleichtert wurde. Und das ist doch das, wofür wir uns alle einsetzen wollen.

 

Herr Husein: Gut, dann haben wir es ja amtlich. Ramadanfeste und Weihnachtsfeste dürfen nicht auf öffentlichen Straßen von Friedrichshain-Kreuzberg gefeiert werden.

Meine Frage: Ich habe mit ., ich war im Festausschuss von dem Global e.V. und wir haben dort geplant ein Ramadanfest. Das war von Anfang an so geplant und dann hieß es auf einmal nein, das würde nicht genehmigt, das Fest wird nicht genehmigt, wir hatten schon Plakate gedruckt, da stand überall Ramadanfest drauf, und dann hieß es nein, es wird keine Genehmigung geben, wenn wir das Fest weiterhin Ramadanfest nennen. War das so oder war das nicht so?

 

Herr Dr. Beckers: Also ich kann jetzt nicht sagen, wann Sie Ihre Plakate drucken oder wann Sie sie gedruckt haben. Ich hatte ein Gespräch, ein sehr interessantes im e.V.  und wir hatten dann noch mal darüber gesprochen, was eigentlich die Ausrichtung dieses Festes ist. Und es wurde mir gesagt, es geht eigentlich darum, dass wir dort ein Zusammenkommen feiern wollen. Ich habe dann gefragt, wie das ist mit denjenigen, die möglicherweise nicht religiös sind und in diesem Gespräch sind wir auch noch mal übereingekommen, dass es vielleicht sinnvoller wäre, das nicht als Ramadanfest zu starten, sondern um das Ziel auf dem Mehringplatz zu erreichen, dem Ganzen einen anderen Namen zu geben. Das war der Inhalt meines Gesprächs, was ich gehabt habe.

Und insofern finde ich übrigens, dass das auch ., deswegen sicherlich nicht schlechter war sondern vielleicht sogar noch besser, ich weiß es aber letztendlich nicht.

 

Herr Husein: Ja, das Fest war schlechter. Ganz einfach, man durfte einfach das Wort Ramadan nicht benutzen und seien Sie sicher, dass die Muslime, die daran beteiligt waren, sich in ihrem Gefühl verletzt gefühlt haben. Ich war ja anwesend. Meine Frage ist: Haben Sie möglicherweise in Zukunft, Sie meinten ja, dass da vielleicht neue Regelungen oder neue Richtlinien darüber erlassen werden, ob Sie dann auch zusammen mit den Religionsgemeinschaften darüber ins Gespräch kommen?

 

Herr Dr. Beckers: Also es ist so, dass wir in der Tat über die Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes und sicherlich auch Grünflächen in vielerlei Hinsicht reden müssen, da kommen wir gar nicht drum herum. Und in diesem Kontext werden wir auch darüber erst mal beraten, da bitte ich auch um Nachsicht, weil wir jetzt erst mal sozusagen als Bezirksamt uns da noch mal mit der Gemengelage vertraut machen müssen, was es eigentlich bedeutet, wenn wir die Nutzung erhöhen, was das eigentlich bedeutet für die Grünflächen möglicherweise, aber auch für den öffentlichen Straßenland, ob wir solche Plätze überhaupt finden und wie wir dann damit umgehen. Gemeint, was ich gesagt habe, war ja, wenn wir Fastenbrechen hier machen wollen öffentlich, das kann ja auch sein, dann ist doch die Frage zu klären, wie wir das gestalten. Ich würde jetzt nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass wir es nicht in Zukunft unterstützen in der Form, wie es uns möglich ist, allerdings würde ich auch nicht dafür plädieren können, dass nun jeder, der meint, so etwas beantragen zu müssen, das dann auch machen kann, weil dann hätten wir etwas ., eine Situation, die glaube ich hier schwer händelbar wäre. Das ist glaube ich dann auch nachvollziehbar.

Insofern ist die Frage dann  natürlich, wenn es mehrere gibt, die das machen möchten, das war in der Vergangenheit immer so, dass sich mehrere gefunden haben, die ein Interesse hatten, wir natürlich die Frage stellen müssen, wer würde dann halt zum Zuge kommen und vor allen Dingen wo. Also das muss ja dann auch ein gerechtes Verfahren sein und nicht irgendwie so ein Windhundverfahren, der, wer zuerst kommt und sich in fünf Jahren anmeldet, der kriegt das auch für die nächsten vier Jahre.

 

Herr Weeger: Ich habe nur die Frage, ob dann alle Religionsgemeinschaften gleich behandelt werden müssen und damit eben sich ein Anspruch ergeben würde, wenn religiöse Feste im öffentlichen Straßenland ausüben zu können. Wir haben relativ viele Religionsgemeinschaften, das könnte zu einem relativ hohen Andrang führen.

 

Herr Dr. Beckers: Ja, ich habe jetzt darauf verzichtet, alle Religionsgemeinschaften, Glaubensrichtungen aufzuführen und auch die vielen Feste, die es da so gibt, aber in der Tat ist das ein Problem. Deswegen wäre ja die Frage, ob es gelingen könnte, dass man einen Ort vielleicht reserviert für solche Feste und dann wird man es dort umsetzen. Die Frage ist: Haben wir so einen Ort? In der Vergangenheit haben wir sehr danach gesucht. Das ist uns nicht gelungen.

 

Zwischenruf: Der Görlitzer Park!

Herr Dr. Beckers: Der Görlitzer Park?

 

Herr Herbst: Gibt es für Bürgerinnen und Bürger in Friedrichshain-Kreuzberg, die sich im Rahmen von Glaubensgemeinschaften ehrenamtlich engagieren, weniger Unterstützung oder sogar Einschränkungen im Vergleich zu anderen Berliner Bezirken?

 

Herr Dr. Beckers: Sehr geehrter Herr Herbst, was andere Berliner Bezirke machen, kann ich nicht sagen, aber ich kann Ihnen sagen jeder, der zu uns kommt, der Sondernutzung im öffentlichen Straßenland oder auch Grünfläche, hat in der Regel mehrere Ansprechpartner. Oftmals ist die Bürgermeisterin zuerst, oftmals sind es die Dezernenten zuerst oder umgekehrt oder wie auch immer oder sie nehmen direkt zum zweiten Teil Anlauf, die Beratungsstelle des Ordnungsamtes. Und wir versuchen wirklich, soweit es uns möglich ist, diese Feste zu unterstützen und wenn Sie die Drucksache noch mal lesen zum Personalabbau, diese VZÄ-Geschichte, dann werden Sie auch feststellen, dass es ein Riesenproblem für uns ist, mit den vielen jetzt schon bestehenden Straßenfesten, die nicht immer, sage ich mal, so professionell organisiert sind, da auch noch die Men- oder Womenpower reinzustecken, dass das auch gut gehen kann. Und jetzt noch mehr zu machen, ist in der Tat ein Problem.

 

Persönliche Bemerkung nach § 45 GO-BVV

Herr Müller: Ich mache es auch ganz kurz. Herr Dr. Beckers, ich bitte Sie, wenn Sie schon Zeitungen zitieren, die mich zitieren, das auch in korrekter Art und Weise zu tun. Ich habe mir den Tagesspiegel-Artikel eben noch mal aufgerufen und von Untergang der Religion habe ich weder im Interview mit dem Tagespiegel gesprochen, noch wurde es dort zitiert. Ich werde dort zitiert mit "ich spüre eine Tendenz zur Antireligiosität im Bezirk" und diese Behauptung erhalte ich auf und das ist aus meiner Auffassung etwas anderes, als den Untergang der Religion hier herbei zu beschwören. Danke.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: