Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in der Görlitzer Straße
- durch einen Asphaltstreifen vor den Parkbuchten an der parkseitigen Fahrbahnseite den Fahrradverkehr in südöstlicher Richtung zu erleichtern;
- durch Gehwegvorstreckungen zwischen den Parkbuchten die Querung der Straße zu erleichtern und die Gefahr von Unfällen insbesondere mit Kindern zu reduzieren;
- die Einmündung an der Skalitzer Straße durch eine Gehwegvorstreckung auf der westlichen Fahrbahnseite zu entschärfen, die das ordnungswidrige Parken an der Straßeneinmündung erschwert;
- die Höchstgeschwindigkeit in folgenden Bereichen auf Tempo 10 zu reduzieren und dort Fahrbahnverengungen samt Aufpflasterungen vorzunehmen oder Schwellen einzubauen:
- vor der Tankstelle Görlitzer Straße 75
- Einmündung Lübbener Straße
- Einmündung Oppelner Straße
Entsprechende Planungen sind bis November 2013 vorzulegen.
Begründung:
Der Görlitzer Park ist für die Bewohner des Wrangelkiezes eine beliebte und vielgenutzte öffentliche Grünfläche. Um die verkehrliche Situation insbesondere an der Görlitzer Straße zu verbessern, sind die vorgeschlagenen Maßnehmen unerlässlich.
BVV 28.08.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung ff.
UVKI 11.09.2013
PHI 12.09.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, ob in der Görlitzer Straße
- durch einen Asphaltstreifen vor den Parkbuchten an der parkseitigen Fahrbahnseite der Fahrradverkehr in südöstlicher Richtung erleichtert werden kann;
- durch Gehwegvorstreckungen zwischen den Parkbuchten die Querung der Straße zu erleichtern und die Gefahr von Unfällen insbesondere mit Kindern zu reduzieren ist;
- die Einmündung an der Skalitzer Straße durch eine Gehwegvorstreckung auf der westlichen Fahrbahnseite zu entschärfen ist, die das ordnungswidrige Parken an der Straßeneinmündung erschwert;
- die Höchstgeschwindigkeit in folgenden Bereichen auf Tempo 10 zu reduzieren ist und dort Fahrbahnverengungen samt Aufpflasterungen vorzunehmen oder Schwellen einzubauen sind:
- vor der Tankstelle Görlitzer Straße 75
- Einmündung Lübbener Straße
- Einmündung Oppelner Straße
Entsprechende Planungen sind bis November 2013 vorzulegen.
BVV 18.09.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, ob in der Görlitzer Straße
- durch einen Asphaltstreifen vor den Parkbuchten an der parkseitigen Fahrbahnseite der Fahrradverkehr in südöstlicher Richtung erleichtert werden kann;
- durch Gehwegvorstreckungen zwischen den Parkbuchten die Querung der Straße zu erleichtern und die Gefahr von Unfällen insbesondere mit Kindern zu reduzieren ist;
- die Einmündung an der Skalitzer Straße durch eine Gehwegvorstreckung auf der westlichen Fahrbahnseite zu entschärfen ist, die das ordnungswidrige Parken an der Straßeneinmündung erschwert;
- die Höchstgeschwindigkeit in folgenden Bereichen auf Tempo 10 zu reduzieren ist und dort Fahrbahnverengungen samt Aufpflasterungen vorzunehmen oder Schwellen einzubauen sind:
- vor der Tankstelle Görlitzer Straße 75
- Einmündung Lübbener Straße
- Einmündung Oppelner Straße
Entsprechende Planungen sind bis November 2013 vorzulegen.
16.09.2015
Vorlage zur Kenntnisnahme: siehe DS/1856/IV