Drucksache - DS/0828/IV  

 
 
Betreff: Prekär beschäftigte Musikschullehrkräfte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Noa, MiriamNoa, Miriam
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Lehrkräfte an unserer Musikschule sind von der neuen Ausführungsvorschrift zur Abrechnung von Honorarverträgen betroffen bzw. wie viele von ihnen (in Prozent) haben die neuen Verträge unterzeichnet?

 

  1. Wie viele davon sind Frauen (und damit in noch größerem Umfang von prekären Beschäftigungskonditionen wie fehlendem Mutterschutz etc.) betroffen?

 

  1. Was gedenkt das Bezirksamt weiter zu unternehmen, um die Lage der Musikschullehrkräfte zu verbessern bzw. in welchem Stadium befinden sich entsprechende Verhandlungen auf Landesebene und im RdB?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      02.09.2013

Bezirksstadträtin für Finanzen, Kultur und Weiterbildung

 

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Wie viele Lehrkräfte an unserer Musikschule sind von der neuen Ausführungsvor­schrift zur Abrechnung von Honorarverträgen betroffen bzw. wie viele von ihnen (in Prozent) haben die neuen Verträge unterzeichnet?

 

Insgesamt sind der Musikschule Friedrichshain-Kreuzberg 143 Lehrkräfte von den neuen Ausführungsvorschriften betroffen. 135 Honorarkräfte haben die neuen Verträge unter­schrieben - das entspricht 94,4%

 

2. Wie viele davon sind Frauen (und damit in noch größerem Umfang von prekären Beschäftigungskonditionen wie fehlenden Mutterschutz etc.) betroffen?

 

Von den Honorarkräften, die betroffen sind, sind 67 Frauen -  das entspricht 49,6%.

 

3. Was gedenkt das Bezirksamt weiter zu unternehmen, um die Lage der Musikschul­kräfte zu verbessern bzw. in welchem Stadium befinden sich entsprechende Ver­handlungen auf Landesebene und im RdB?

 

Grundsätzlich wird die AV von der Senatsverwaltung (hier SenBJW - Referat Weiterbildung) erarbeitet und in Kraft gesetzt. Die Musikschulen der Bezirke sind die ausführenden Struk­tureinheiten und haben die AV umzusetzen. Die Handlungsspielräume sind bezirksseitig deshalb relativ gering. Der Bezirk verfügt weder über ausreichende finanzielle noch über ausreichende personelle Ressourcen um bezirksseitig die benannten Risiken mit der  Einfüh­rung der AV MS abzufedern.

 

Das Bezirksamt hat bereits im März 2012 in seiner fachpolitischen Stellung an den RdB im Zusammenhang mit der Einführung der AV an den  Berliner Musikschulen auf die  erhebli­chen Probleme mit der Forderung nach Nachbesserung hingewiesen. Darüber hinaus hat der Rat der Bürgermeister unter maßgeblicher Beteiligung unseres ehemaligen Bezirksbür­germeisters in seiner Ergänzung der Vorlage Nr. R-53/2012 zur RdB-Vorlage-Nr.: R-79/2012 die Einführung der AV in der vorgelegten Form abgelehnt und einen weiteren Diskussions­bedarf zwischen dem Senat und der BzStRe-Runde eingefordert.

 

 

Die gegenwärtige Positionierung seitens der SenBJW ist im Informationsblatt vom 30.05.2013 (SenBJW, Staatssekretär M. Rackles SPD) fixiert und weiterhin gültig.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Jana Borkamp

Bezirksstadträtin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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