Drucksache - DS/0824/IV  

 
 
Betreff: Betreuungsgeld
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Mollenhauer-Koch, TessaMollenhauer-Koch, Tessa
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Bürger_innen haben Betreuungsgeld im Bezirk beantragt?
  2. Wie lange müssen die Bürger_innen warten, damit ihr Antrag bearbeitet wird?
  3. Werden Bürger_innen bevorzugt, die einen Elterngeldantrag stellen?

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                            4. September 2013

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

1.  Wie viele Bürger_innen haben Betreuungsgeld im Bezirk beantragt?

Bisher haben in Friedrichshain-Kreuzberg 25 Bürger/-innen Betreuungsgeld beantragt.

 

 

2.  Wie lange müssen die Bürger_innen warten, damit ihr Antrag bearbeitet wird?

Bisher konnte noch kein Antrag bearbeitet werden, da das IT-Fachverfahren erst eingerichtet wurde.

 

Die Anwendung des Fachverfahren soll in 5 Teilschritten, nach einem von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft für alle Bezirke einheitlichen Ablauf, erfolge.

 

Die Anwendung von Teil 1 - Antragsbearbeitung und Erstbescheiderteilung - sollte ab dem 21.08.2013 möglich sein.

 

Durch Verzögerungen bei der Bereitstellung des Fachverfahrens durch die zuständige Senatsverwaltung, konnte die geplante Terminierung nicht eingehalten werden.

 

Die IT-Stelle der Senatsverwaltung stellte am 23.08.2013 das Modul Betreuungsgeld den Anwendungssystembetreuern der Bezirke zur weiteren Veranlassung zur Verfügung.

Das Modul Betreuungsgeld wurde am 26.08.2013 für die Mitarbeiter/-innen eingerichtet.

Am 28.08.2013 erfolgt bei der Senatsverwaltung eine Schulung zum neuen Modul.

 

Darüber hinaus ist eine Zahlungsgenerierung erst Ende September (Teil 3) geplant.

 

 

Zur Dauer der Bearbeitung der Betreuungsgeldanträge sind daher z.Zt. keine weiteren Angaben möglich.

 

  1. Werden Bürger-innen bevorzugt, die einen Elterngeldantrag stellen.

Siehe Antwort auf Frage 2.

 

 

Bisher war keine Bewilligung von Betreuungsgeld möglich. Eine mögliche Bevorzugung erübrigt sich damit.

 

 

Monika Herrmann

 

 

 

 
 

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