Drucksache - DS/0830/IV  

 
 
Betreff: Rechtswidrige Überbelegung der Sammelunterkünfte für Asylsuchende
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist auch die von der PRISOD betriebene Sammelunterkunft für Asylsuchende in Friedrichshain-Kreuzberg von der Anweisung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) betroffen, in der die Umwandlung von Gemeinschaftsräumen zu Schlafräumen angeordnet wird?

 

  1. Könnte diese Anweisung zu einer rechtswidrigen Überbelegung der Sammelunterkunft führen?

 

  1. Welche Wohnfläche pro Person steht den Bewohnerinnen und Bewohnern der Sammelunterkunft bisher bzw. nach Umsetzung der Anweisung des LAGeSo, zur Verfügung?

 

Nachfragen:

 

  1. Hat die Umwidmung der Gemeinschaftsräume in Schlafräume die Einstellung von ehrenamtlichen Angeboten wie bspw. kostenlose Deutschkurse, Kinderbetreuung oder Treffen und Versammlungen der Bewohnerinnen und Bewohner mit Anwohnerinnen und Anwohner und Unterstützerinnen und Unterstützer zur Folge?

 

  1. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass die Umsetzung der Anweisung des LAGeSo unzumutbare Lebensbedingungen in den Sammelunterkünften zur Folge hätte?

 

 

Beantwortung Herr Mildner-Spindler

 

Zu Frage 1:  Das LaGeSo hat Ende Juli, am 30. Juli, die Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften angeschrieben, um die Situation, die durch den kurzfristigen Ausfall der Inbetriebnahme einer Gemeinschaftsunterkunft in Hellersdorf entstandenen Notsituation zu überbrücken. Den Brief kann man im Übrigen auf der Internetseite des Flüchtlingsrats Berlin auch nachlesen. Also sämtliche Gemeinschaftsunterkünfte wurden Ende Juli gebeten, kurzfristig für ca. ein bis zwei Wochen in den Einrichtungen Gemeinschaftsräume für eine Unterbringung, Notbelegung mit Vollversorgung herzurichten. Es wurde gebeten.

Es wurde in dem Brief weiterhin gesagt, dass für diese Zeit die Regelung über die Mindestfläche von 6 m² pro Bewohner aufgehoben sei und, wenn man so will, kann man schon sagen, dass zumindest ein gewisser Druck erzeugt wurde, indem in dem Schreiben darauf hingewiesen wurde, dass man zur Vermeidung von Obdachlosigkeit nach ASOG sozusagen andere Instrumente gebrauchen könne, aber diese Drohung nicht wahrmachen wolle.

Mit einer Bitte hat man sich sozusagen vor eine Beschlagnahmung noch einen anderen Weg versucht.

 

Zu Frage 2 und 3: Im Hinblick auf die Reduzierung von Fläche pro Bewohner trifft es die Stallschreiberstraße nicht. Nach Auskunft von dem Betreiber PRISODvon heute, damit kann ich 2 und 3 in einer Frage beantworten, wohnen in der Stallschreiberstraße ausschließlich Bewohnerinnen und Bewohner ausschließlich in Bewohnerzimmern, nicht in Gemeinschaftsräumen und die Zahlen, die dazu genannt werden, jedem Erwachsenen stehen 9 m² und jedem Kind 6 m² zur Verfügung. Da kann man kritisch die Frage nach richten, warum ein Kind mit einem höheren Bewegungsdrang weniger m² zugestanden wird als Erwachsenen. Wir wissen gleichzeitig, dass sich PRISOD noch nicht umgesetzt und realisiert, aber dafür stark macht, wie der Erdgeschoss extra Kinderzimmer, Kinderangebote ausgeweitet dort noch, als sie jetzt sind, anzubieten.

Insofern betrifft die vom Flüchtlingsrat zurecht kritisierte Einschränkung der Quadratmeter pro Bewohner nicht die Stallschreiberstraße. Zugleich muss man sagen, dass sich von Ende Juli bis heute in der Stallschreiberstraße natürlich etwas verändert hat. Die BUL-Statistik der Unterbringung, die ist öffentlich. Wir haben heute im Vergleich zu Ende Juli in der Stallschreiberstraße 100 Bewohner mehr als Ende Juli, Stand 27.08. 301 Bewohner in der Stallschreiberstraße. Nicht durch Zusammenrücken auf beengten Raum, sondern durch Inbetriebnahme einer weiteren Etage. Das ist ein Stück problematisch, weil wir alle wissen, Bestandsschutz galt seit Errichtung dieser Einrichtung auf 197 Bewohner, so, wie die Betriebserlaubnis für das Seniorenpflegeheim war.

Das LaGeSo hat mit PRISOD die Verabredung getroffen, eine weitere Etage einzurichten, also den Aufwuchs langsam zu machen, auf die Zielzahl, die da mal 400 sein soll und für die Zeit, bis die bauschutzrechtlichen Grundlagen gegeben sind, ist eine Brandwache einzurichten und die Brandwache wird vorbehalten rund um die Uhr und ist als Überbrückungsmaßnahme zuständig, zulässig sagt mir der Baustadtrat.

 

Zu Nachfrage 1: Es hat durch die Erweiterung von Bewohnerinnen und Bewohnern keine Einschränkung gegeben, weil es keine Gemeinschaftsräume gibt, die jetzt zweckentfremdet eingesetzt werden und PRISOD hält Personal vor, um entsprechend der Bewohnerzahl die Betreuung zu organisieren.

 

Zu Nachfrage 2: Die betrifft nicht unsere Gemeinschaftsunterkünfte in der Stallschreiberstraße, aber allgemein kritisieren wir als Bezirksamt, genauso wie die BVV, genauso wie der Flüchtlingsrat, auch wenn es eine Notsituation ist, die Entscheidung des LaGeSo. Wir rücken zusammen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden, weil an anderer Stelle nicht ausreichend schnell und initiativ mehr Platz geschaffen werden kann, der Platz geschaffen werden kann, der notwendig ist, den Zustrom von Flüchtlingen in Berlin unterzubringen.

 

Herr Jösting-Schüßler: Herr Stadtrat, Sie haben davon gesprochen, dass diese Brandwache als Überbrückung eingerichtet worden ist, bis also andere Maßnahmen also auch umgesetzt worden sind und dass nach Aussage des zuständigen Stadtrates diese Brandwache als Überbrückungsmaßnahme rechtlich also auch völlig in Ordnung ist. Können Sie denn noch was sagen zum Zeitraum der Einrichtung der Brandwache und wann also die entsprechenden Arbeiten getätigt werden, damit diese, ich sage jetzt mal Notmaßnahme Brandwache dann also auch aufgehoben werden kann?

 

Herr Mildner-Spindler: Mit Vertrag von Ende letzten Jahres ist das LaGeSo als Pächter in eigentümerähnliche Verhältnisse eingesetzt worden und hat die Pflicht, die Voraussetzungen zu schaffen. Nach unserer Kenntnis hat im Auftrag des LaGeSo der Immobilienbereich von PRISOD sich um die Bauvorbereitung und um die Genehmigung gekümmert. Ich kenne den Stand aktuell nicht. Ob die entsprechenden Gutachten hier in der Baugenehmigung so schon vorliegen.

 

 
 

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