Der Ausschuss für Stadtentwicklung
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres – und erstmalig für 2018 und 2019 - einen Wohnungsneubaubericht zu erstellen, im zuständigen Ausschuss darüber zu berichten und diesen im Internet öffentlich zu machen. Der Bericht soll u.a. folgende Informationen beinhalten:
- Die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen inkl. der Zahl der Wohneinheiten für die letzten 2 Jahre.
- Die Anzahl der fertiggestellten Wohnungen der letzten 2 Jahre.
- Die Anzahl der Wohneinheiten mit öffentlicher Förderung.
Das Datenmaterial ist je Kalenderjahr aufzubereiten und soweit möglich nach den Planungsräumen des Bezirks aufzuteilen.
Der BVV ist erstmals zum 30.6.2020 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, jeweils bis zum 31. März des Folgejahres – und erstmalig für 2018 und 2019 - einen Wohnungsneubaubericht zu erstellen, …
Der BVV ist bis zum 31.3.2020 zu berichten.