Auszug - Neubau in der Reichsstraße
Hr. Tillinger: Textänderung im Antrag: „Das […] aufgefordert zu prüfen, ob und unter welchen […] bebaut werden kann.
Hr. Heyne: Handelt es sich um das Grundstück mit derzeitiger Wohnheimbebauung?
Hr. Tillinger: Nein, Fläche liegt zwischen Bahngleisen und Spandauer Damm /Reichsstraße, erstreckt sich vom Kinderspielplatz zum Hundeauslaufgebiet.
Hr. Heyne: Nachfrage: Planungsrechtliche Situation
Fr. Giehler (Verwaltung): Planungsrechtlich: Grünfläche
Hr. Heyne: Nachfrage: Verhalten zu Bürgerbegehren zum Erhalt von Grünflächen
Hr. Tillinger: Frage an Bezirksamt: Bebaubarkeit Grundstück
Fr. Klose: Scheinbar ist Fläche in Nutzung als Kinderspielplatz/ Hundeauslaufgebiet. Gibt es die Absicht, diese Flächen wiederherzustellen?
Hr. Schruoffeneger: Nicht Teil des aktuellen Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP)
Hr. Heyne Diskussion ist erledigt. Grundstück ist nicht bebaubar, da Grünfläche
Fr. Wieland: Grundsätzlich ist Prüfung auf Bebaubarkeit vorstellbar, jedoch wenig aussichtsreich da Grünfläche (Bürgerbegehren)
Hr. Mattern: Grünfläche sollte nicht bebaut werden, Verweis auf Bürgerbegehren
Hr. Recke: Nachfrage: Begründung für Antrag
Hr. Tillinger: Prüfauftrag, generelle Eignung als Wohnungsbaufläche
Fr. Dr. Timper: Nachfrage Begriffsbedeutung „Grünfläche“
Fr. Giehler (Verwaltung): Planungsrechtlich: Nichtbaugebiet Zuordnung Liegenschaft: Fachvermögen des Grünflächenamtes
Fr. Dr. Timper: Umwandlung Grünfläche in Baugebiet grundsätzlich möglich?
Allgemeine Antwort: Ja
Hr. Brzezinski: Vorschlag Einschub im Antragstext: „insb. Im Hinblick auf das Bürgerbegehren Grünflächen“
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Fläche zwischen Bahngleisen und Reichsstraße/Spandauer Damm und Westendallee mit hohem Anteil an sozialem Wohnungsbau und öffentlicher Infrastruktur bebaut werden kann, insbesondere im Hinblick auf das von der BVV übernommene Bürgerbegehren Grünflächen.
Der BVV ist bis zum 31.3. 2020 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Fläche zwischen Bahngleisen und Reichsstraße/Spandauer Damm und Westendallee mit hohem Anteil an sozialem Wohnungsbau und öffentlicher Infrastruktur bebaut werden kann. Das Ergebnis ist im zuständigen Ausschuss vorzustellen.
Der BVV ist bis zum 31.3. 2020 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: 2 |
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