Drucksache - 1345/5
Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 20.02.2020 beschlossen:
"Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Fläche zwischen Bahngleisen und Reichsstraße/Spandauer Damm und Westendallee mit hohem Anteil an sozialem Wohnungsbau und öffentlicher Infrastruktur bebaut werden kann, insbesondere im Hinblick auf das von der BVV übernommene Bürgerbegehren Grünflächen.
Der BVV ist bis zum 31.3.2020 zu berichten."
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Mit dem Beschluss auf Drucksache 1699/4 hat sich die BVV die Forderungen eines Bürgerbegehrens zum Erhalt von Grünflächen im Bezirk zu eigen gemacht. Darin heißt es:
„Grünflächen, wie Parks, Kleingärten, gewidmete Grünanlagen, und durch die Öffentlichkeit nutzbare Grünflächen, sind von jeglicher Bebauung auszunehmen und für kommende Generationen dauerhaft zu bewahren, so dass ihre Qualität für Naherholung, Umwelt- und Klimaschutz erhalten bleibt.“
In seiner Vorlage zur Kenntnisnahme hat das Bezirksamt dazu unter anderem ausgeführt: „Von einem Erhalt der gewidmeten Grünanlagen ist prinzipiell auszugehen. Hier kann es aber im Einzelfall, zum Beispiel für kleinere Restflächen, trotzdem sinnvoll erscheinen, bestehende öffentliche Grünflächen aufzugeben.“
Auch wenn der BVV-Beschluss keinen rechtlich bindenden Charakter besitzt, würde das Bezirksamt nur bei Vorliegen äußerst dringlicher Bedarfe und unter Einbeziehung der BVV bei gewidmeten Grünanlagen im Berliner Landesgrundvermögen vom Beschluss abweichen. Im konkreten Fall sieht das Bezirksamt hierfür keinen Anlass.
Die Fläche an der Reichsstraße wird in der Vorlage zur Kenntnisnahme auf Drucksache Nr. 0019/5 „Flächen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf die vom Bürgerbegehren Grünflächen betroffen sind“ als betroffene, öffentliche Grünanlage aufgeführt. Damit unterscheidet sie sich beispielsweise von der sog. „Cornelsenwiese“, zu der es in der selben Drucksache heißt:
„Bei Privatgrundstücken besitzt der Bezirk grundsätzlich kein Vetorecht. Bekannte Planungen hierzu sind eine Nachverdichtung der Bestandsbebauung am Franz-Cornelsen-Weg zwischen Wiesbadener Straße und Dillenburger Straße, der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 4-57 VE datiert vom 29. April 2014.“
Unabhängig von der rechtlich nicht bindenden Beschlusslage der BVV ist eine Bebauung der Fläche jedoch planungsrechtlich derzeit ausgeschlossen. Notwendig wäre ein Bebauungsplan, da die Grünanlage, auf der sich auch ein Hundeauslaufgebiet erstreckt, im Baunutzungsplan als Nichtbaugebiet definiert wird.
Solange die BVV nicht in einem Beschluss für die konkrete Fläche unter Nennung von Bedingungen/Planungszielen eine klare Bereitschaft signalisiert, von ihrem Grundsatzbeschluss (DS-Nr.: 1699/4) abzuweichen und das Bezirksamt beauftragt, die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Bebauung zu entwickeln, wird das Bezirksamt in dieser Angelegenheit keine weitergehenden Prüfungen veranlassen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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