Auszug - Jährlicher Wohnungsneubaubericht  

 
 
75. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 19.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1343/5 Jährlicher Wohnungsneubaubericht
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Wuttig 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Hr. Tillinger   Änderung erstmaliges Berichtsdatum auf 30.06.2020,

dann jeweils am 30.06. des Folgejahres

 

Hr. Schruoffeneger: Bezirksamt führt keine Statistik, sendet aber jährlich statistische Meldebögen an das Statistische Landesamt. Daten werden auf der Website des Statistischen Landesamtes veröffentlicht und sind dort einsehbar.

 

Hr. Heyne: Antrag: Durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

Hr. Brzezinski: Nachfrage: Entspricht die Qualität der Daten des Statistischen Landesamtes den Forderungen in Antrag?

 

Fr. Giehler (Verwaltung) Ja. Das Bezirksamt kopiert bei statistischen Nachfragen stets aus den Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes.

 

 


Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres – und erstmalig für 2018 und 2019 - einen Wohnungsneubaubericht zu erstellen, im zuständigen Ausschuss darüber zu berichten und diesen im Internet öffentlich zu machen. Der Bericht soll u.a. folgende Informationen beinhalten:

 

  • Die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen inkl. der Zahl der Wohneinheiten für die letzten 2 Jahre.
  • Die Anzahl der fertiggestellten Wohnungen der letzten 2 Jahre.
  • Die Anzahl der Wohneinheiten mit öffentlicher Förderung.

 

Das Datenmaterial ist je Kalenderjahr aufzubereiten und soweit möglich nach den Planungsräumen des Bezirks aufzuteilen.

 

Der BVV ist erstmals zum 30.6.2020 zu berichten.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, jeweils bis zum 31. März des Folgejahres – und erstmalig für 2018 und 2019 - einen Wohnungsneubaubericht zu erstellen,

 

Der BVV ist bis zum 31.3.2020 zu berichten.


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 8 dagegen:         7 Enthaltung: 0

 
 

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