Auszug - Jährlicher Wohnungsneubaubericht
Hr. Tillinger Änderung erstmaliges Berichtsdatum auf 30.06.2020, dann jeweils am 30.06. des Folgejahres
Hr. Schruoffeneger: Bezirksamt führt keine Statistik, sendet aber jährlich statistische Meldebögen an das Statistische Landesamt. Daten werden auf der Website des Statistischen Landesamtes veröffentlicht und sind dort einsehbar.
Hr. Heyne: Antrag: Durch Verwaltungshandeln erledigt.
Hr. Brzezinski: Nachfrage: Entspricht die Qualität der Daten des Statistischen Landesamtes den Forderungen in Antrag?
Fr. Giehler (Verwaltung) Ja. Das Bezirksamt kopiert bei statistischen Nachfragen stets aus den Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres – und erstmalig für 2018 und 2019 - einen Wohnungsneubaubericht zu erstellen, im zuständigen Ausschuss darüber zu berichten und diesen im Internet öffentlich zu machen. Der Bericht soll u.a. folgende Informationen beinhalten:
Das Datenmaterial ist je Kalenderjahr aufzubereiten und soweit möglich nach den Planungsräumen des Bezirks aufzuteilen.
Der BVV ist erstmals zum 30.6.2020 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, jeweils bis zum 31. März des Folgejahres – und erstmalig für 2018 und 2019 - einen Wohnungsneubaubericht zu erstellen, …
Der BVV ist bis zum 31.3.2020 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: 8 dagegen: 7 Enthaltung: 0 |
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