Drucksache - 1478/5  

 
 
Betreff: Denkmalschutz für die Wohnhäuser in der Berliner Straße 65/66, Barstraße 11/12 und Brienner Straße 9/10
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Stadtentwicklung 
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsbeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
19.02.2020 
75. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.02.2020 
41. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
D-Beschlussvorschlag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 20.02.2020 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass das Landesdenkmalamt prüft, ob die zweigeschossigen Mehrfamilienwohnhäuser im Heimatschutzstil in der Berliner Str. 65/66, Barstr.11/12 und Brienner Str. 9/10 inkl. der Gartenanlagen nach dem Berliner Denkmalschutzgesetz als Denkmalbereich: Gesamtanlage im Sinne des DSchG Bln § 2 unter Schutz gestellt werden können.

 

Der BVV ist bis zum 31.3.2020 zu berichten."

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Die Untere Denkmalschutzbehörde hatte das Landesdenkmalamt hierzu zunächst mündlich kontaktiert und bislang keine Antwort erhalten. Das Bezirksamt hat daher das Landesdenkmalamt per E-Mail gebeten, den Denkmalwert des Gebäudes Berliner Straße 65-66 zu prüfen. Das benachbarte Gebäude der Barstraße 11/12, sowie das stark überformte Gebäude in der Brienner Straße 9/10 weisen aus denkmalfachlicher Sicht keine Eigenschaften auf, die es als potentielles Baudenkmal qualifizieren.

 

Die mit dem Beschluss gewünschte Unterschutzstellung als Denkmalbereich oder Ensemble gem. § 2 DSchG Bln als denkmalwürdige Gesamterscheinung aus den drei Gebäuden inklusive der Gartenanlage ist angesichts des Umstands, dass die drei angeführten Gebäude und der Garten weder ein aufeinander abgestimmtes harmonisches Erscheinungsbild noch durch andere einheitsstiftende Elemente einen einheitlichen Aussagewert haben, denkmalfachlich unwahrscheinlich. 

 

Da eine Einzelunterschutzstellung des Gebäudes in der Berliner Straße 65-66 erfolgsversprechender scheint, wurde die Anfrage hierauf beschränkt.

 

Aus denkmalfachlicher Sicht wurde der Prüfauftrag jedoch um die östlich gelegenen Reihenhäuser in der Berliner Str. 57-63; Barstr. 51-54; Maxdorfer Steig 1-6 und Mannheimer Str. 7-10a erweitert. Auch wenn bei diesen nach 1945 einige Bauteile bzw. Gebäude ersetzt wurden, erscheinen diese aus fachlicher Sicht geeigneter bzw. aussichtsreicher für eine Unterschutzstellung.

 

Über eine Rückmeldung des LDA wird das Bezirksamt im Ausschuss für Stadtentwicklung berichten. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann      Oliver Schruoffeneger

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadtrat

 

 
 

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