Drucksache - 1210/5  

 
 
Betreff: Spekulation mit Wohnraum bekämpfen – Abwendungsvereinbarungen in sozialen Erhaltungsgebieten schärfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKE/SPD/Grüne 
Verfasser:Schenker/Juckel/Sempf/Kempf/Wapler 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.06.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
18.12.2019 
70. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
10.01.2020 
72. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
22.01.2020 
73. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung      
05.02.2020 
74. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung      
19.02.2020 
75. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
30.06.2020 
82. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Besucher möchten sich per E-Mail im BV-Büro anmelden! vertagt   
07.08.2020 
83. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Besucher möchten sich bitte im BV-Büro anmelden vertagt   
02.09.2020 
86. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Besucher möchten sich im BV-Büro anmelden ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.09.2020 
49. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich vorab im BV-Büro anmelden! ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Ersetzungsantrag
D-Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme
Anlage - Antwort Sen SW

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 17.09.2020 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Berliner Senat dafür einzusetzen, dass die Musterabwendungsvereinbarung des Landes Berlins so verändert wird, dass nachstehende Punkte einheitlich in ganz Berlin zur Anwendung kommen.

 

1. Bestand Mietvertag, Schutz vor Eigenbedarfskündigungen

Bestandsmieter*innen des betroffenen Hauses müssen mit ihren bestehenden Mietverträgen unbefristet weiter wohnen können; es sei denn, sie akzeptieren ein Angebot der Käuferin/des Käufers und verzichten ausdrücklich auf eine Fortführung des Mietverhältnisses.

Eigentümer*innen verzichten auf die Begründung von Wohn- oder Teileigentum an dem Kaufgrundstück, einschließlich § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB (Aufteilungsverbot) außer für Dachgeschossausbau und Aufstockungen und deren Erteilung für das Grundstück.

 

2. Wiedervermietung

Maximal eine leerstehende Wohnung oder während der Bindungsdauer leer werdende Wohnung darf an Familienangehörige oder Verwandte vermietet oder selbst genutzt werden.

Die jährlich zur Wiedervermietung kommenden Wohnungen werden zu 50 % an WBS-berechtigte Haushalte vermietet.

 

3. Änderung baulicher Anlagen und Modernisierung

Die Anzahl der Wohnungen muss beibehalten werden.

 

4. Mietenbegrenzung

Die Miete darf nicht höher sein, als die vom Berliner Mietendeckel vorgegeben ist. Fällt der Mietendeckel weg, darf die Modernisierungsumlage abweichend von der gesetzlichen Regelung maximal 1 – 2 % in Abhängigkeit von der Maßnahme betragen.

Grundsätzliche Anerkennung von Härtefällen, wenn im Falle von Modernisierungen die Bruttowarmmiete 30 % des Haushaltsnettoeinkommens übersteigt.

 

5. Informationspflicht, Forderungsrechte, Vertragsstrafen

Die Rechtspflichten aus der Abwendungsvereinbarung gehen bei Verkauf an den*die nächsten Erwerber*in über. Das Land Berlin muss über die Rechtsnachfolge und die Pflichtenübertragung binnen drei Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages informiert werden.

Die Verpflichtung gilt 30 Jahre."

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat sich in oben bezeichneter Angelegenheit an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gewandt und diese um Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gebeten. Die Antwort der Staatssekretärin für Wohnen wird hiermit der BVV zur Kenntnis gegeben.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

      Anlage:

      Schreiben StS Wohnen vom 6.11.2020

 

 

 

 

Reinhard Naumann      Oliver Schruoffeneger

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadtrat


 

 
 

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