Tagesordnung - 75. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 75. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Mi, 19.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2  
Annahme der offenen Protokolle: 23., 24., 30., 73 und 74. Sitzung      
Ö 3  
Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung (20 Minuten)      
Ö 4  
Vorstellung Bauvorhaben Fürstenbrunner Weg 36-46, Aldi MöMax (10 Minuten Vorstellung durch den Investor, 15 Minuten Nachfragen und Diskussion)      
Ö 5  
Bericht aus dem Denkmalbeirat (10 Minuten) Landhausquartier Berliner Straße Beschlussempfehlung des Ausschusses Gegebenenfalls nicht öffentlich      
Ö 6  
Denkmalschutz für die Wohnhäuser in der Berliner Straße 65/66, Barstraße 11/12 und Brienner Straße 9/10  
Enthält Anlagen
1478/5  
Ö 7  
Spekulation mit Wohnraum bekämpfen – Abwendungsvereinbarungen in sozialen Erhaltungsgebieten schärfen  
Enthält Anlagen
1210/5  
    13.06.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.37 - überwiesen
   

Die BVV stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung einstimmig zu. (Konsensliste)

 

   
    18.12.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 13 - vertagt
   

 

   
    10.01.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 11 - vertagt
   

 

   
    19.02.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 7 - vertagt
   

Die Drucksache wurde vertagt.

   
    30.06.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 7 - vertagt
   

Die Drucksache wird vertagt.
 

   
    07.08.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 8 - vertagt
   

Der Ersetzungsantrag wurde verteilt. Dieser wird als zu umfangreich angesehen, als dass die Ausschussmitglieder die Änderungen schnell vor Ort anschauen könnten.

 

   
    02.09.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Berliner Senat dafür einzusetzen, dass die Musterabwendungsvereinbarung des Landes Berlins so verändert wird, dass nachstehende Punkte einheitlich in ganz Berlin zur Anwendung kommen.
 

1. Bestand Mietvertag, Schutz vor Eigenbedarfskündigungen

  • Bestandsmieter*innen des betroffenen Hauses müssen mit ihren bestehenden Mietverträgen unbefristet weiter wohnen können; es sei denn, sie akzeptieren ein Angebot der Käuferin/des Käufers und verzichten ausdrücklich auf eine Fortführung des Mietverhältnisses.
  • Eigentümer*innen verzichten auf die Begründung von Wohn- oder Teileigentum an dem Kaufgrundstück, einschließlich § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB (Aufteilungsverbot) außer für Dachgeschossausbau und Aufstockungen und deren Erteilung für das Grundstück.
     

2. Wiedervermietung

  • Maximal eine leerstehende Wohnung oder während der Bindungsdauer leer werdende Wohnung darf an Familienangehörige oder Verwandte vermietet oder selbst genutzt werden.
  • Die jährlich zur Wiedervermietung kommenden Wohnungen werden zu 50 % an WBS-berechtigte Haushalte vermietet.
     

3. Änderung baulicher Anlagen und Modernisierung

  • Die Anzahl der Wohnungen muss beibehalten werden.
     

4. Mietenbegrenzung

  • Die Miete darf nicht höher sein, als die vom Berliner Mietendeckel vorgegeben ist. llt der Mietendeckel weg, darf die Modernisierungsumlage abweichend von der gesetzlichen Regelung maximal 1 2 % in Abhängigkeit von der Maßnahme betragen.
  • Grundsätzliche Anerkennung von Härtefällen, wenn im Falle von Modernisierungen die Bruttowarmmiete 30 % des Haushaltsnettoeinkommens übersteigt.
     

5. Informationspflicht, Forderungsrechte, Vertragsstrafen

  • Die Rechtspflichten aus der Abwendungsvereinbarung gehen bei Verkauf an den*die nächsten Erwerber*in über. Das Land Berlin muss über die Rechtsnachfolge und die Pflichtenübertragung binnen drei Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages informiert werden.
  • Die Verpflichtung gilt 30 Jahre.
     

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 8 dagegen:         6 Enthaltung: 0

   
    17.09.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.9 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu.

Ö 9  
Jährlicher Wohnungsneubaubericht  
Enthält Anlagen
1343/5  
Ö 10  
Neubau in der Reichsstraße  
Enthält Anlagen
1345/5  
Ö 11  
Studentenwohnen in Westend ermöglichen  
Enthält Anlagen
0865/5  
Ö 12  
Missbrauch bei Wohnungsaufteilungen verhindern  
Enthält Anlagen
1364/5  
Ö 13  
Siedlung Westend rekommunalisieren!  
Enthält Anlagen
1132/5  
Ö 14  
Autobahn A 100 überbauen  
Enthält Anlagen
0871/5  
Ö 15  
Die Zukunft des Messe-Geländes - städtebauliche und verkehrliche Neuordnung des Umfelds  
Enthält Anlagen
1118/5  
N 16     (nichtöffentlich)      
Ö 17  
Verschiedenes      
               
 
 

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