Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 28.04.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolution      
Ö 5.1  
1. Mai 2010  
DS/1738/III  
Ö 5.2  
Am 1. Mai bleibt Berlin nazifrei! Bunter Widerstand - vereint im zivilen Ungehorsam  
DS/1756/III  
Ö 6     Einwohner/-innenanfragen      
Ö 6.1  
Parkbänke  
DS/1742/III  
Ö 7     Mündliche Anfragen      
Ö 7.1  
A 100 - Rückzugsgefechte der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung?  
DS/1749/III  
Ö 7.2  
Beteiligung von Bürgern am Myfest?  
DS/1743/III  
Ö 7.3  
Thor Steinar im Rathaus Yorckstraße  
DS/1757/III  
Ö 7.4  
Gewalttaten im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg  
DS/1741/III  
Ö 7.5  
Pflege Behinderter für das Bezirksamt nützliche, ja notwendige Arbeit?  
DS/1755/III  
Ö 7.6  
SO 36 - Kreuzberger Kulturinstitution gerettet  
DS/1751/III  
Ö 7.7     Genehmigung der Biermeile 2010 durch das Ordnungsamt  
DS/1744/III  
Ö 7.8     Polizeieinsatz am 10. April am Heinrichplatz  
DS/1752/III  
Ö 7.9     Evangelische Schule in der Pfingstgemeinde  
DS/1759/III  
Ö 7.10     Wie werden die Quartiersräte gewählt?  
DS/1753/III  
Ö 7.11     Myfest ohne Rockbühne am Oranienplatz  
DS/1745/III  
Ö 7.12     Werbeanlage auf dem Anschutz-Gelände  
DS/1754/III  
Ö 7.13     Myfest ohne Beteiligung der Südblöcke?  
DS/1746/III  
Ö 7.14     Ordnungswidrigkeiten III - Aufgaben des Ordnungsamtes  
DS/1747/III  
Ö 7.15     Deutsch-Garantie-Klassen  
DS/1748/III  
Ö 8     Anträge      
Ö 8.1  
Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2010 und 2011  
DS/1696/III  
Ö 8.2  
Regierender Bürgermeister muss Farbe bekennen und Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg endlich ausreichend finanziell unterstützen!  
DS/1721/III  
Ö 8.3  
Frauen und Süchte  
DS/1728/III  
Ö 8.4  
KZ Columbia - Haus  
DS/1740/III  
Ö 9     Zusammenbehandlung der nachfolgenden Drucksachen      
Ö 9.1  
Fanny-Hensel-Kiez  
DS/1760/III  
Ö 9.2  
Zukunft der Mieter/innen des Fanny-Hensel-Kiezes u.w.  
DS/1761/III  
Ö 10     Beschlussempfehlungen      
Ö 10.1  
Giftigste Straße der Republik muss endlich sauberer werden  
DS/1634/III  
Ö 10.2  
Seveso-II-Betrieb umsiedeln!  
DS/1682/III  
Ö 10.3  
Erhalt Berliner Gruselkabinett  
Enthält Anlagen
DS/0706/III  
Ö 10.4  
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Kindergärten City" 2010  
Enthält Anlagen
DS/1675/III  
Ö 10.5  
Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren  
Enthält Anlagen
DS/1678/III  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im RdB, gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden.

1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen.

2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen.

3.  Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Personalvertretung.

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit Geldern des Bezirksamtes bereits angewendet werden können.

 

 

Begründung:             

 

Das Land Berlin wendet jährlich mehrere hundert Millionen Euro zur Wahrnehmung wichtiger öffentlicher Aufgaben auf. Derzeit bekannt gewordenen Fälle zeigen, dass Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei einigen Zuwendungsempfängern nicht selbstverständlich sind. Dies diskreditiert die gute Arbeit vieler Zuwendungsempfängerinnen.

Opulente Gehälter von Geschäftsführern, keine Personalvertretung und miserable Arbeits- und Einkommensbedingungen sind bei Trägern, die wichtige öffentliche Aufgaben wahrnehmen, nicht zu akzeptieren.

Der öffentlichen Hand kann nicht zugemutet werden, dass sie diese Zustände subventioniert.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen überwiesen.

 

27.04.2010 PHI

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im RdB, gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden.

1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen.

2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen.

3.  Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Personalvertretung.

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit Geldern des Bezirksamtes bereits angewendet werden können.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im RdB, gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden.

1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen.

2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen.

3.  Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Personalvertretung.

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit Geldern des Bezirksamtes bereits angewendet werden können.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss Beschäftigung und JobCenter überwiesen.

 

 

JC 18.01.11

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    24.03.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.27 - überwiesen
   
   
    27.04.2010 - Personal, Haushalt und Investitionen
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    28.04.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.5 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    15.12.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.17 - überwiesen
   
   
    18.01.2011 - Beschäftigung und Job Center
    Ö 5 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
   
   
    26.01.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 10.6  
Freifunk Friedrichshain-Kreuzberg
Enthält Anlagen
DS/1684/III  
Ö 10.7  
Stellenplanungen 2010 Hier: 27 Außeneinstellungen - 2009 durch Sen Fin genehmigt
DS/1689/III  
Ö 10.8  
Sponsoringbericht 2009  
Enthält Anlagen
DS/1698/III  
Ö 11     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 11.1  
Vollständige Mittelbindung im Rahmen des Konjunkturprogramms II (K II) sichern!  
Enthält Anlagen
DS/1693/III  
Ö 12     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 12.1  
Außenbeleuchtung Bethanien  
Enthält Anlagen
DS/0180/III  
Ö 12.2     Stadtverträgliche Bebauung sichern: Berliner Bauordnung ändern  
Enthält Anlagen
DS/1047/III  
Ö 12.3  
Gewerbeentwicklung Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1104/III  
Ö 12.4  
Hinweis auf Änderung der SPAN im Hinblick auf rechtsextremistische, rassistische und antisemitische Verhaltensweisen an Sportvereine  
Enthält Anlagen
DS/1356/III  
Ö 12.5     Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg für das Haushaltsjahr 2008  
Enthält Anlagen
DS/1473/III  
Ö 12.6  
Stärkung der Angebote zur Beteiligung und Beratung für Kinder und Jugendliche nach dem SGB VIII  
Enthält Anlagen
DS/1518/III  
Ö 12.7     Antrag auf Neuauslegung der Pläne zum Bau des 16.Bauabschnitts der BAB 100  
Enthält Anlagen
DS/1526/III  
Ö 12.8  
Umsetzung der Rechtsprechung des BSG im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg (bzgl. temporärer Bedarfsgemeinschaft)
Enthält Anlagen
DS/1583/III  
Ö 12.9     Weiterführung der Aktivitäten gegen Rechtsextremismus in Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1632/III  
Ö 12.10     Bebauungsplan VI-4-1b für die Grundstücke Gitschiner Str. 12-17 sowie das Flurstück 469 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB, BVV- Beschlussfassung und Entscheidung über den Bebauungsplan VI-4-1b  
Enthält Anlagen
DS/1648/III  
Ö 12.11     Fällmoratorium im Wäldchen auf dem Gleisdreieck ! Hier: Unterschutzstellung nach §20 Berliner Naturschutzgesetz ( NatSchGBln)  
Enthält Anlagen
DS/1671/III  
Ö 12.12     Bebauungsplan 2-19 für das Gebiet zwischen Karl- Marx- Allee, Straße der Pariser Kommune, Rüdersdorfer Straße und Koppenstraße im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/1676/III  
Ö 12.13     Kriterien für die Umsetzung der Erhaltungsverordnung für das Gebiet "Chamissoplatz" - Fortschreibung 2009 - sowie Neufassung der Kriterien für die Erhaltungsgebiete "Bergmannstraße-Nord", "Boxhagener Platz", "Graefestraße", "Hornstraße" und "Luisenstadt"  
Enthält Anlagen
DS/1677/III  
Ö 12.14     Müllbehälter auf der Wendenwiese  
Enthält Anlagen
DS/1690/III  
Ö 12.15     Reinigung der Wendenwiese  
Enthält Anlagen
DS/1691/III  
Ö 12.16     Sportkonzept "Sport von/für Menschen mit Behinderungen"  
Enthält Anlagen
DS/1694/III  
Ö 12.17     Seniorensportkonzept  
DS/1695/III  
Ö 12.18     Veränderungssperre VI-140/18 für das Grundstück Schöneberger Ufer 5 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Kreuzberg hier: Beschluss über eine Veränderungssperre - der Erlass einer Veränderungssperre  
Enthält Anlagen
DS/1701/III  
Ö 12.19     Bebauungsplan 2-27 für die Grundstücke Weserstraße 34 bis 37 und 42 bis 45, Boxhagener Straße 76 bis 82 und Holteistraße 14 bis 18A im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/1722/III  
Ö 12.20     Einziehung des auf dem beiliegenden Plan gekennzeichneten Flurstücks 3/22 mit 0 m² (berechnet 0,03 m²), Lagebezeichnung Mehringdamm 14, auf der Flur 6, Gemarkung Kreuzberg, als öffentliches Straßenland  
Enthält Anlagen
DS/1723/III  
Ö 12.21     Berufung beratender Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/1724/III  
Ö 12.22  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 2-20 VE für das Grundstück Stresemannstraße 123,125,127/ Köthener Straße 45-48 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1725/III  
Ö 12.23  
Freies Joggen für alle  
Enthält Anlagen
DS/1726/III  
Ö 12.24  
Abschaffung kalkulatorischer Zinsen  
DS/1727/III  
Ö 12.25  
Mehr Platz für Wildtiere - kein Platz für ihre Halter  
Enthält Anlagen
DS/1729/III  
Ö 12.26  
Sicherung des Fortbestandes der Spielstätte Tiyatrom  
DS/1730/III  
Ö 12.27  
Hotel- und Beherbergungsgewerbe Hier: Entwicklung seit Bezirksfusion, Prognose und Voraussetzungen für bezirkliche Steuerungsmöglichkeiten  
Enthält Anlagen
DS/1731/III  
Ö 12.28  
Flächennutzungsplan Berlin Hier: Stärkung des Klimaschutzes und Reduzierung der Bodenneuversiegelung  
DS/1732/III  
Ö 12.29  
Papatya  
DS/1733/III  
Ö 12.30  
Zweckentfremdung von Wohnraum beenden  
DS/1735/III  
Ö 12.31  
Görlitzer Park / östlicher Teil Hier: Nachtigallen  
Enthält Anlagen
DS/1736/III  
Ö 12.32  
Gleisdreieckplanung und "Wäldchen"  
Enthält Anlagen
DS/1737/III  
Ö 12.33  
Neugestaltung der Warschauer Straße zwischen Frankfurter Tor und Marchlewskistraße (nördl. Brückenkopf Warschauer Brücke)  
Enthält Anlagen
DS/1739/III  
               
 
 

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