Drucksache - DS/1747/III  

 
 
Betreff: Ordnungswidrigkeiten III - Aufgaben des Ordnungsamtes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Diener, Thomas 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.04.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 04.05.2010 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrter Herr Diener,

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1.    Basierend auf der Antwort des Bezirksamtes vom 02.03.2010 auf die Anfrage der Drucksa­che 1651/III, wie definiert das Bezirksamt genau den Aufgabenkatalog des Ord­nungsamtes?

 

Das Aufgabenspektrum des Ordnungsamtes ergibt sich letztlich aus den gesetzlich vorge­gebenen Aufgabenzuweisungen, etwa in Abgrenzung zu den Zuständigkeiten der Haupt­verwaltung im Zuständigkeitskatalog zum ASOG Bln sowie aus politischen Beschlüssen über die Zuständigkeitsverteilung im Bezirk.

 

Eine maßgebliche Orientierung über die Aufgaben erfolgt auch anhand der Produkte in der Kosten- und Leistungsrechnung. Ganz grob lassen sich die Aufgabengruppen Gewer­beangelegenheiten sowie Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum nennen.

 

Letzteres beinhaltet sowohl die Feststellung und Ahndung unerlaubter Straßenlandson­dernutzungen, die Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie die Kontrollen von Rad­fahrern, die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen in der Umweltzone sowie der Pflichten der Nutzer von Grünanlagen einschließlich der Leinenpflicht bei Hunden, der Grillverbote usw..

 

Auch gehören Maßnahmen bei Haus- und Nachbarschaftslärm sowie bei der Schnee- und Eisbeseitigung dazu. Aber auch die Erteilung straßenverkehrsrechtlicher und straßenrecht­licher Erlaubnisse, umweltrechtliche Ausnahmezulassungen sowie das Veranstaltungsma­nagement sind zu nennen.

 

Eine relativ neue Aufgabe ist der repressive Jugend- und Nichtraucherschutz. In gewer­berechtlicher Hinsicht lassen sich Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen und die Erteilung belastender Verwaltungsakte bei gewerbe- bzw. gaststättenrechtlichen Verstößen anfüh­ren.

 

 

2.    Mit welcher Gewichtung nimmt das Ordnungsamt seine Aufgaben war?

 

Eine Priorisierung nach Aufgabenarten ist letztendlich schwierig, da das Ordnungsamt durchweg gesetzliche Pflichtaufgaben wahrnimmt. Aktuelle Gefährdungslagen, unabhän­gig davon, welcher der zu 1. genannten Rechtskreise betroffen ist, erfordern dabei jeweils ein kurzfristiges Handeln.

 

Zu bestimmten Terminen, etwa bei Veranstaltungen, werden Kräfte gebündelt. Auch jah­reszeitlich bedingt, z.B. wie in der zurückliegenden Wintersaison bei Schnee und Eis, wer­den Prioritäten gesetzt. In diese Kategorie gehören durchaus auch schwerpunktmäßige Fahrradkontrollen vornehmlich im Frühjahr.

 

Schließlich ist auf besondere Beschwerdelagen Rücksicht zu nehmen. Zu nennen sind hier Lärmbeeinträchtigungen, z.B. in Bereichen mit einer Häufung von Außenschankflächen. Generell aber gilt demgegenüber das Prinzip der regelmäßigen Präsenz des Ordnungs­amtes im Straßenbild, d.h. der Außendienst des Ordnungsamtes bemüht sich darum, alle Bereiche des Bezirks mindestens einmal wöchentlich zu bestreifen.

 

 

3.    Nach welchen Kriterien legt das Ordnungsamt seine tagesaktuellen Aufgaben fest und insbesondere die mit höchster Dringlichkeit zu erledigen Aufgaben?

 

Diesbezüglich ist im wesentlichen auf die Ausführungen zu 2. zu verweisen.

 

Grundsätzlich gilt, soweit sich die Frage vornehmlich auf den Außendienst des Ordnungs­amtes bezieht, die Abarbeitung des Einsatzplans, wobei jeweils einige Teams das Stra­ßenland und weitere die Grünanlagen bestreifen. Zusätzlich sind konkrete Beschwerdela­gen zu bedienen.

 

In der Regel stehen dabei vormittags zunächst Verkehrsbehinderungen, d.h. vornehmlich zugeparkte Ein- und Ausfahrten etc. im Vordergrund.

 

 

4.    Welche Priorität räumt das Bezirksamt weiterhin im Rahmen dieses Aufgabenkataloges der Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bei Fahrradfahrern ein?

 

Auf der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Fahrradfahrern liegt durchaus ein Hauptaugenmerk des Ordnungsamtes, zumal häufig Beschwerden über die verbotswidrige Gehwegnutzung durch Fahrradfahrer registriert werden. So wurden z.B. in der 16. KW diesbezüglich Schwerpunktkontrollen des Außendienstes durchgeführt mit fol­gendem Ergebnis:

 

Am 19.4.2010 wurden durch beide Dienstgruppen des Allgemeinen Ordnungsdienstes Fahrradkontrollen im Bereich Kreuzberg vorgenommen. Dabei wurden 41 Radfahrer mit einem Verwarnungsgeld belegt, weitere 9 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt und 17 mündliche Verwarnungen ausgesprochen.

 

Am 20.4. waren es 34 Verwarnungsgelder, 12 Anzeigen und 19 mündliche Verwarnungen, zusätzlich wurde im Rahmen einer Schulwegsicherung z.B. die Beleuchtungseinrichtung von Fahrrädern kontrolliert. Dabei wurden Gespräche mit Eltern geführt.

 

Am 21.4. wurden im Bereich des Mehringplatzes (Fußgängerzone) 17 Verwarnungsgelder erhoben und 16 Ordnungswidrigkeitenvorgänge gefertigt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 
 

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