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Drucksache - DS/1747/III
Sehr
geehrter Herr Diener, Ihre o.g.
Anfrage beantworte ich wie folgt: 1.
Basierend
auf der Antwort des Bezirksamtes vom 02.03.2010 auf die Anfrage der Drucksache
1651/III, wie definiert das Bezirksamt genau den Aufgabenkatalog des Ordnungsamtes? Das Aufgabenspektrum des
Ordnungsamtes ergibt sich letztlich aus den gesetzlich vorgegebenen
Aufgabenzuweisungen, etwa in Abgrenzung zu den Zuständigkeiten der Hauptverwaltung
im Zuständigkeitskatalog zum ASOG Bln sowie aus politischen Beschlüssen über die
Zuständigkeitsverteilung im Bezirk. Eine maßgebliche Orientierung über
die Aufgaben erfolgt auch anhand der Produkte in der Kosten- und
Leistungsrechnung. Ganz grob lassen sich die Aufgabengruppen Gewerbeangelegenheiten
sowie Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum nennen. Letzteres beinhaltet sowohl die
Feststellung und Ahndung unerlaubter Straßenlandsondernutzungen, die
Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie die Kontrollen von Radfahrern, die
Überwachung der Einhaltung der Anforderungen in der Umweltzone sowie der
Pflichten der Nutzer von Grünanlagen einschließlich der Leinenpflicht bei
Hunden, der Grillverbote usw.. Auch gehören Maßnahmen bei Haus- und
Nachbarschaftslärm sowie bei der Schnee- und Eisbeseitigung dazu. Aber auch die
Erteilung straßenverkehrsrechtlicher und straßenrechtlicher Erlaubnisse,
umweltrechtliche Ausnahmezulassungen sowie das Veranstaltungsmanagement sind
zu nennen. Eine relativ neue Aufgabe ist der
repressive Jugend- und Nichtraucherschutz. In gewerberechtlicher Hinsicht
lassen sich Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen und die Erteilung belastender
Verwaltungsakte bei gewerbe- bzw. gaststättenrechtlichen Verstößen anführen. 2.
Mit
welcher Gewichtung nimmt das Ordnungsamt seine Aufgaben war? Eine Priorisierung nach
Aufgabenarten ist letztendlich schwierig, da das Ordnungsamt durchweg
gesetzliche Pflichtaufgaben wahrnimmt. Aktuelle Gefährdungslagen, unabhängig
davon, welcher der zu 1. genannten Rechtskreise betroffen ist, erfordern dabei
jeweils ein kurzfristiges Handeln. Zu bestimmten Terminen, etwa bei
Veranstaltungen, werden Kräfte gebündelt. Auch jahreszeitlich bedingt, z.B.
wie in der zurückliegenden Wintersaison bei Schnee und Eis, werden Prioritäten
gesetzt. In diese Kategorie gehören durchaus auch schwerpunktmäßige
Fahrradkontrollen vornehmlich im Frühjahr. Schließlich ist auf besondere
Beschwerdelagen Rücksicht zu nehmen. Zu nennen sind hier
Lärmbeeinträchtigungen, z.B. in Bereichen mit einer Häufung von Außenschankflächen.
Generell aber gilt demgegenüber das Prinzip der regelmäßigen Präsenz des
Ordnungsamtes im Straßenbild, d.h. der Außendienst des Ordnungsamtes bemüht
sich darum, alle Bereiche des Bezirks mindestens einmal wöchentlich zu
bestreifen. 3.
Nach
welchen Kriterien legt das Ordnungsamt seine tagesaktuellen Aufgaben fest und
insbesondere die mit höchster Dringlichkeit zu erledigen Aufgaben? Diesbezüglich ist im wesentlichen
auf die Ausführungen zu 2. zu verweisen. Grundsätzlich gilt, soweit sich die
Frage vornehmlich auf den Außendienst des Ordnungsamtes bezieht, die
Abarbeitung des Einsatzplans, wobei jeweils einige Teams das Straßenland und
weitere die Grünanlagen bestreifen. Zusätzlich sind konkrete Beschwerdelagen
zu bedienen. In der Regel stehen dabei vormittags
zunächst Verkehrsbehinderungen, d.h. vornehmlich zugeparkte Ein- und Ausfahrten
etc. im Vordergrund. 4.
Welche
Priorität räumt das Bezirksamt weiterhin im Rahmen dieses Aufgabenkataloges der
Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bei Fahrradfahrern ein? Auf der Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten bei Fahrradfahrern liegt durchaus ein Hauptaugenmerk des
Ordnungsamtes, zumal häufig Beschwerden über die verbotswidrige Gehwegnutzung
durch Fahrradfahrer registriert werden. So wurden z.B. in der 16. KW
diesbezüglich Schwerpunktkontrollen des Außendienstes durchgeführt mit folgendem
Ergebnis: Am 19.4.2010 wurden durch beide Dienstgruppen des
Allgemeinen Ordnungsdienstes Fahrradkontrollen im Bereich Kreuzberg
vorgenommen. Dabei wurden 41 Radfahrer mit einem Verwarnungsgeld belegt,
weitere 9 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt und 17 mündliche Verwarnungen
ausgesprochen. Am 20.4. waren es 34 Verwarnungsgelder, 12 Anzeigen
und 19 mündliche Verwarnungen, zusätzlich wurde im Rahmen einer
Schulwegsicherung z.B. die Beleuchtungseinrichtung von Fahrrädern kontrolliert.
Dabei wurden Gespräche mit Eltern geführt. Am 21.4. wurden im Bereich des Mehringplatzes
(Fußgängerzone) 17 Verwarnungsgelder erhoben und 16 Ordnungswidrigkeitenvorgänge
gefertigt. Mit freundlichen Grüßen Dr. Peter Beckers |
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