Drucksache - DS/1752/III  

 
 
Betreff: Polizeieinsatz am 10. April am Heinrichplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Brandt, RüdigerBrandt, Rüdiger
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:B'90 Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.04.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 27.04.2010 PDF-Dokument
2. Version vom 04.05.2010 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrter Herr Brandt,

 

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

1.      Welche Informationen liegen dem Bezirksamt vor zum Polizeieinsatz am Heinrichplatz am Samstag, d. 10. April, welcher  von den Aktivist/innen einer kurzseitigen symbolischen Besetzung des leerstehenden ehemaligen Cafés „Jenseits“ als unverhältnismäßig angesehen wird?

 

Zum o. g. Polizeieinsatz wurde vom Polizeipräsidenten dem Bezirksamt folgendes mitgeteilt:

 

Am 10.04.2010, gegen 16:00 Uhr, wurde polizeilich bekannt, dass ab 14:00 Uhr das

ehem. „Cafe Jenseits“ besetzt wurde und eine mutmaßlich themenbezogene Kundgebung am Objekt beabsichtigt ist. Im Zuge von Aufklärungsmaßnahmen konnte festgestellt werden, dass bis zu 80 Personen beabsichtigten, die ehem. Schankwirtschaft in Besitz zu nehmen und dort einen sogenannten „Umsonstladen“ zu betreiben. Durch Verbindungsaufnahme mit einem Verantwortlichen der Immobilie wurde in Erfahrung gebracht, dass der Aufenthalt bzw. die Nutzung im Objekt nicht geduldet würde, ein Strafantrag wurde gestellt.

Daraufhin wurde Einsatzkräften der Auftrag erteilt, durch angemessene polizeiliche Maßnahmen entgegenzuwirken. Gegen 19:10 Uhr traten drei Personen vor das Objekt und begannen zu musizieren, fast zeitgleich betraten etwa 50 Personen die Fahrbahn vor dem Objekt. Durch Einsatzkräfte wurden diese Personen der Fahrbahn verwiesen; dem wurde nachgekommen. Nur etwa zehn Minuten später wurde festgestellt, dass Personen das Objekt verlassen. Die Einsatzkräfte errichteten unmittelbar vor dem Eingang des Objekts eine Absperrung und verhinderten

ein erneutes Eindringen. Gegen 19:20 Uhr wurde festgestellt, dass sich keine Personen mehr im Objekt aufhielten.

 

Im Zeitraum von ca. 19:20 bis 19:55 Uhr wurden die unmittelbar vor und am Objekt eingesetzten Beamten beschimpft, im Bereich des Eingangs von bis zu 50 Personen bedrängt und in Einzelfällen geschlagen und getreten. Dieser Angriffe erwehrten sich die Beamten durch den Einsatz einfacher körperlicher Gewalt sowie in einem Fall durch den Einsatz des Reizstoffsprühgerätes. Die Personengruppe entfernte sich trotz Aufforderung nicht vom Ort. Im Verlauf von Freiheitsentziehungen kam es zu Widerstandshandlungen und dem Versuch von Gefangenenbefreiungen. Es wurden insgesamt sechs Strafermittlungsverfahren eingeleitet, u. a. wegen Schweren

Hausfriedensbruchs, Landfriedensbruchs, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Versuchter Gefangenenbefreiung, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Insgesamt drei Tatverdächtige wurden bereits während der Maßnahmen vor Ort namhaft gemacht. Es bestehen keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit - insbesondere der Verhältnismäßigkeit - der polizeilichen Maßnahmen.

 

 

2.      Wie bewertet das Bezirksamt gewaltfreie Aktionen des zivilen Ungehorsams, die sich gegen unmäßige Mieterhöhungen und Vertreibung von Kiezbewohner/innen und –Gewerbetreibenden richten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die bezirkspolitischen Handlungsmöglichkeiten stark beschränkt sind (s. DS 1615/III)?

 

Das Bezirksamt kann nachvollziehen, dass Bürgerinnen und Bürger

in Einzelfällen gewaltfreie Aktionen des zivilen Ungehorsams, zur Demonstration ihres Anliegens, für legitim halten.

 

 

3.      Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, gegenüber der Polizei darauf hinzuwirken, dass Eskalationen bei symbolischen Aktionen zivilen Ungehorsams vermieden werden können?

 

Das Bezirksamt hat keine Zuständigkeiten oder Aufgabenstellungen, um gegenüber der Polizei auf situationsangepasstes Verhalten bzw. Verhältnismäßigkeit einzuwirken. Dies ist Aufgabe und Verantwortung der Leitungsebene der Polizei. Allerdings geht das Bezirksamt davon aus, dass die Leitungsebene der Polizei von solchen Zielsetzungen ausgeht.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Franz Schulz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 
 

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