Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1752/III
Sehr
geehrter Herr Brandt, Ihre o. g.
Anfrage beantworte ich wie folgt: 1.
Welche
Informationen liegen dem Bezirksamt vor zum Polizeieinsatz am Heinrichplatz am
Samstag, d. 10. April, welcher von
den Aktivist/innen einer kurzseitigen symbolischen Besetzung des leerstehenden
ehemaligen Cafés „Jenseits“ als unverhältnismäßig angesehen wird? Zum o. g. Polizeieinsatz wurde vom
Polizeipräsidenten dem Bezirksamt folgendes mitgeteilt: Am 10.04.2010, gegen 16:00 Uhr,
wurde polizeilich bekannt, dass ab 14:00 Uhr das ehem. „Cafe Jenseits“ besetzt wurde
und eine mutmaßlich themenbezogene Kundgebung am Objekt beabsichtigt ist. Im
Zuge von Aufklärungsmaßnahmen konnte festgestellt werden, dass bis zu 80
Personen beabsichtigten, die ehem. Schankwirtschaft in Besitz zu nehmen und
dort einen sogenannten „Umsonstladen“ zu betreiben. Durch Verbindungsaufnahme
mit einem Verantwortlichen der Immobilie wurde in Erfahrung gebracht, dass der
Aufenthalt bzw. die Nutzung im Objekt nicht geduldet würde, ein Strafantrag
wurde gestellt. Daraufhin wurde Einsatzkräften der
Auftrag erteilt, durch angemessene polizeiliche Maßnahmen entgegenzuwirken.
Gegen 19:10 Uhr traten drei Personen vor das Objekt und begannen zu musizieren,
fast zeitgleich betraten etwa 50 Personen die Fahrbahn vor dem Objekt. Durch
Einsatzkräfte wurden diese Personen der Fahrbahn verwiesen; dem wurde
nachgekommen. Nur etwa zehn Minuten später wurde festgestellt, dass Personen
das Objekt verlassen. Die Einsatzkräfte errichteten unmittelbar vor dem Eingang
des Objekts eine Absperrung und verhinderten ein erneutes Eindringen. Gegen 19:20
Uhr wurde festgestellt, dass sich keine Personen mehr im Objekt aufhielten. Im Zeitraum von ca. 19:20 bis 19:55
Uhr wurden die unmittelbar vor und am Objekt eingesetzten Beamten beschimpft,
im Bereich des Eingangs von bis zu 50 Personen bedrängt und in Einzelfällen
geschlagen und getreten. Dieser Angriffe erwehrten sich die Beamten durch den
Einsatz einfacher körperlicher Gewalt sowie in einem Fall durch den Einsatz des
Reizstoffsprühgerätes. Die Personengruppe entfernte sich trotz Aufforderung
nicht vom Ort. Im Verlauf von Freiheitsentziehungen kam es zu
Widerstandshandlungen und dem Versuch von Gefangenenbefreiungen. Es wurden
insgesamt sechs Strafermittlungsverfahren eingeleitet, u. a. wegen Schweren Hausfriedensbruchs,
Landfriedensbruchs, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Versuchter
Gefangenenbefreiung, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Insgesamt drei
Tatverdächtige wurden bereits während der Maßnahmen vor Ort namhaft gemacht. Es
bestehen keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit - insbesondere der
Verhältnismäßigkeit - der polizeilichen Maßnahmen. 2.
Wie
bewertet das Bezirksamt gewaltfreie Aktionen des zivilen Ungehorsams, die sich
gegen unmäßige Mieterhöhungen und Vertreibung von Kiezbewohner/innen und
–Gewerbetreibenden richten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die
bezirkspolitischen Handlungsmöglichkeiten stark beschränkt sind (s. DS
1615/III)? Das
Bezirksamt kann nachvollziehen, dass Bürgerinnen und Bürger in
Einzelfällen gewaltfreie Aktionen des zivilen Ungehorsams, zur Demonstration
ihres Anliegens, für legitim halten. 3.
Welche
Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, gegenüber der Polizei darauf hinzuwirken,
dass Eskalationen bei symbolischen Aktionen zivilen Ungehorsams vermieden
werden können? Das Bezirksamt hat keine
Zuständigkeiten oder Aufgabenstellungen, um gegenüber der Polizei auf
situationsangepasstes Verhalten bzw. Verhältnismäßigkeit einzuwirken. Dies ist
Aufgabe und Verantwortung der Leitungsebene der Polizei. Allerdings geht das
Bezirksamt davon aus, dass die Leitungsebene der Polizei von solchen
Zielsetzungen ausgeht. Mit
freundlichen Grüßen Dr. Franz
Schulz |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin