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Drucksache - DS/1749/III
Ich frage das Bezirksamt: 1.
Wie
beurteilt das Bezirksamt die Auffassung der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, das vom Bezirk in Auftrag gegebene Gutachten zur A 100 lasse
„aufgrund seiner grundlegenden fachlichen und methodischen Mängel“ keine
Erkenntnisse zu, die dem Ziel des Weiterbaus der Autobahn widersprechen
(vergleiche die Antwort der Senatsverwaltung auf die Kleine Anfrage der
Abgeordneten Hämmerling DS 16/14 257)? 2.
Wie
beurteilt das Bezirksamt in diesem Zusammenhang das Eingeständnis der
Senatsverwaltung, dass die Datenbasis für das Bezirksgutachten mit der
Datenbasis des Planfeststellungsverfahrens identisch ist? 3.
Wie
begründet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gegenüber dem Bezirksamt
ihre Weigerung, der Forderung von AnwohnerInnen, der Bürgerinitiative BISS und
der BVV Friedrichshain-Kreuzberg nachzukommen, eine Auslegung der A
100-Planunterlagen in den durch die verkehrlichen Auswirkungen eines Weiterbaus
betroffenen Friedrichshainer Wohngebieten vorzunehmen? Nachfrage: 4.
Wie
beurteilt das Bezirksamt im Lichte der politischen Entwicklung und des breiten
Widerstands gegen einen Weiterbau der A 100 (Parteitagsbeschlüsse der
Regierungsparteien, Haushaltssperre für Planungsmittel) das Festhalten des
Senats an der für 2011 geplanten Ausschreibung und dem Bau eines
Autobahn-Vorratstunnels am Ostkreuz? Dr.
Schulz: Zu 1: Das BA
beurteilt die Einschätzung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung anders.
Wir sehen, dass es gewisse Defizite in der Aufgabestellung gegeben hat unseres
Gutachtens. Darauf komme ich gleich noch mal zu sprechen. Die Schlussfolgerung
dass derartige gravierende Mängel vorliegen würden, dass die Aussagen des
Gutachtens überhaupt nicht gebraucht werden können, teilen wir ganz eindeutig
nicht. Man hat schon den Eindruck, auch in der Beantwortung der mündlichen
Anfrage im Abgeordnetenhaus, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
die auch diese Anfrage beantwortet hat, alles unternimmt, um Aussagen, insb. gutachterlich unterlegte
Aussagen, die gegen die Pläne und die Position des Senats sprechen, zu
kontakariert und in Frage zu stellen. Zu 2: Da muss
man ja eigentlich die Fragestellung etwas weiter fassen. Dazu würde ich ganz
gerne, die 3 Fragen, die gestellt worden sind im Abgeordnetenhaus hier auch
zitieren. Sind nicht sehr lange und die Antwort ist vor allem kurz und
eindeutig. Frage
war: Treffen Informationen zu, dass die ob die objektbezogene Verkehrsprognose
der ..die Datenbasis für das Planfeststellungsverfahren für die A 100 ist und
das diese Daten auch für das Gutachten des Bezirks verwendet wurden. Antwort:
Ja. 2. Frage:
Welche, für das bezirkliche Gutachten nicht zur Verfügung stehende und von der
VMZ Prognose für die A 100 abweichende Verkehrsprognosedaten liegen dem Senat
für die A 100 vor, die für die zurückgezogene bezirkliche Planung nicht zur
Verfügung gestanden haben. Antwort: Keine. Und dazu
gibt es dann eine 3. Frage: Wenn der Senat dann mit speziellen Daten für den
Nachweis der Leistungsfähigkeit im Bereich der geplanten Anschlussstelle am
Treptower Park gearbeitet haben sollte, wo sind diese einsehbar und wie lassen
sie sich... Antwort:
Es gibt keine, von der objektkonkreten Verkehrsprognose abweichenden speziellen
Daten und dann kommt dann noch die Wertung, dass sozusagen bei der Bearbeitung
des Bezirks methodische fehler gemacht worden wären. Die
methodischen Fehler, die hier aufgeblasen werden, ist dass nicht und das
gehörte nicht mit zum Auftragsumfang hinzu, die Möglichkeiten von weiteren
Optimieren von Lichtzeichenanlagen
mit betrachtet werden. Das ist in der Tat so. das könnte bedeuten, dass von
prognostizierten 30 Minuten Staus dann vielleicht auf 20 oder 25 Minuten kommt,
aber ich glaube das Grundsätzliche dieser Untersuchung bleibt dabei bestehen
und ein anderer Hinweis, der immer gemacht wird, ist nicht richtig. Es wurden
sehr wohl die einzelnen Knotenpunkte
untersucht und zwar isoliert und dann in einem 2. Schritt in einer
Koordination. Also, der Vorwurf, dass das koordiniert zu betrachten ist und in
diesem gemachten Gutachten nicht durchgeführt worden wäre, ist schlicht falsch. Zu 3: Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist ja im übrigen auf Beschlussfassung
hier in der BVV ja angeschrieben worden von dem BA hinsichtlich Auslegung. Da
haben wir 2 Sachverhalte. Der eine Sachverhalt betrifft die Auslegung, damit
auch die originäre Auslegung zum Planfeststellungsverfahren. Da gab es dann die
Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, nicht von irgendeinem
Verwaltungsbeamten, sondern von der politischen Hausspitze, dass eine Auslegung
in Kreuzberg oder Friedrichshain nicht notwendig wäre, weil die beiden vorgesehenen
Auslegungsorte, in Neukölln und Treptow-Schöneberg ausreichen und diese
Auslegungsorte für die KreuzbergerInnen in angemessener Entfernung lägen und
auch aufgesucht werden kann. Das kann
man ja, wenn man sportlich ist vielleicht noch hinnehmen. Nachdem das
Anhörungsverfahren gemacht wurde zum Planfeststellungsverfahren und wir alle
BA, wie andere interessierte BürgeInnen feststellten, dass weitere
Verkehrsbetrachtungen dort vorgestellt wurden mit erheblich Negativauswirkung
auf Bereiche von Friedrichshain insb. hat es ja die Aufforderung der BVV
gegeben, dass noch einmal eine Neuauslegung zum Planfeststellungsverfahren auf
der Basis dieser erweiterten Verkehrsprognosen und Negativauswirkung gemacht
werden soll. Daraufhin hat es erneut von der politischen Hausspitze der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Antwort an das BA gegeben und die
war noch skurriler. Da wurde nämlich argumentiert, dass bei der ersten
Auslegung es schon so viele Einwendungen gegeben hat, dass damit man erkennen
kann, welche Qualität diese Auslegung hat und insoweit eine erneute Auslegung
nicht zu erfolgen hat und nicht benötigt wird. Das ist im übrigen vom BA mit
einer enstpr. Vorlage zur Kenntnisnahme der BVV etwas ausführlicher dargestellt
worden insb., warum aus Sicht des BA so eine Antwort nicht nur, jetzt will ich
mich mal ganz diplomatisch nicht nur nicht zielführend ist, sondern schlichtweg
im Sinne des Planungsrechts definitiv falsch ist. Zur
Nachfrage: Ich kann
im Grunde hier als BA, ohne mich in eine parteipolitische Bewertung hinein
begeben zu wollen nur feststellen, dass es doch ein erhebliches Maß an
politischer Ignoranz auf der Ebene des Senats gibt gegenüber politischen
Beschlussfassungen von den Parteien, die die Koalition selbst bilden. Das darf
natürlich jetzt nicht ein Signal oder ein Hinweis geben auf Resignation,
sondern das muss ein Hinweis sein, eine Aufforderung sein, die
Koalitionsparteien in die Verhandlungen, in die Nachverhandlungen zu den
Koalitionsvertrag zu gehen und insb. für Juni 2010 vorgesehene Überarbeitung
des Stadtentwicklungsplans Verkehr auch auf enstpr. Veränderungen zu drängen. Zu dem
speziellen Aspekt mit dem Tunnel Ostkreuz, auch das ist ja schon angemahnt
worden, angesprochen worden gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Da sagt die Bahn als Bauherrin und diejenige, die das finanziert, dass das aus
ihrer Sicht eine Vorsorgemaßnahme ist für den Fall, dass das doch gebaut werden
sollte und sie dann mit wesentlichen zusätzlichen Kosten dann eine
Untertunnelung machen müsste. Ich gehe davon aus, dass es ein engeres
Zusammenspiel zwischen der DB und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
gemacht wird, dort die baulichen Voraussetzungen zu schaffen und das wäre
vielleicht dann ein Teil oder eine Aufgabe an die Abgeordneten im
Abgeordnetenhaus, mal nach zu fragen, wer denn eigentlich diese Mehrkosten für
den Tunnel trägt. Ob das die Bahn auf ihre Kappe nimmt, was ich eher nicht
vermute. Die sind ja eher in der Klasse der Oberknauser oder, ob das Land
Berlin an dieser Stelle mit erheblichen Haushaltsmitteln an den baulichen
Mehrkosten beteiligt ist. Das wäre noch mal ein konstruktiver Hinweis an die
Abgeordneten, die ich heute auch herzlich begrüße mitzunehmen und im
Abgeordnetenhaus da auch sehr deutlich und präzise nachzufragen. Herr
Wesener: Mich
würde interessieren, ist es denn richtig, dass wenn dieser Bau unterbleiben
sollte, sich die Gesamtbauzeit auch dann drastisch verkürzen würde sprich die
Belastung für die AnwohnerInnen am Ostkreuz natürlich ja, stark reduziert werden
könnte, wenn man auf diesen Tunnel für eine Autobahn, die eventuell hoffentlich
nie kommt, wenn man darauf verzichtet. Dr.
Schulz: Die Frage
kann ich seriös nicht beantworten. Dazu wäre es notwendig, in die
Bauablaufplanung der Bahn rein zu schauen und dann natürlich auch rein zu
schauen, mit welchen baulichen Veränderungen sie reagieren könnte, wenn es
nicht dazu kommt. Das ist aber, was sie nicht aufdeckt, jedenfalls nicht
gegenüber BA und in der Runde Runden Tisch Ostkreuz ist das auch nicht ein Thema,
mit dem sie da als Information herausrücken. Herr
Assatzk: Wird es
ein weiteres Verkehrsgutachten zur Analyse der Verkehrsströme am 16. und 17.
Bauabschnitt in Auftrag geben und 2. Frage, wie wird das Gutachten bezahlt
angesichts der Nichtvorlage eines Doppelhaushaltes. Dr.
Schulz: Nach
meinem Kenntnisstand wird diese Frage z.z. geprüft von den Fachleuten im BA und
der 2. Punkt ist, selbstverständlich gibt es einen Haushalt, auch wenn sie ihn
nicht beschlossen haben. Dafür hat ihn ja das Abgeordnetenhaus beschlossen. Ich
denke, dass sie mit ihrer Frage gemeint haben, wäre das kompatibel mit dem
Artikel 89, also mit der vorläufigen Haushaltswirtschaft. Das ist dann auch ein
Sachverhalt, der dann im Zusammenhang mit der, von mir genannten Prüfung, also
inhaltlichen Prüfung verbunden werden muss. |
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