Drucksache - DS/1693/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert sicherzustellen, dass für
ausnahmslos alle Projekte, die im Rahmen des K II vom Bezirksamt durchgeführt
werden, eine vollständige Mittelbindung zum 30.04.2010 erreicht wird. Der Stand
der Vergabe der Mittel ist projektbezogen darzustellen. Der BVV ist zur Aprilsitzung 2010 zu berichten. Begründung: Bei der Umsetzung des K II gilt die Vorgabe einer
vollständigen Mittelbindung zum 30. April 2010. Ansonsten müssten die nicht
gebundenen Mittel in andere Bezirke umgeleitet werden und der Bezirk könnte
seine Vorhaben nicht vollständig umsetzen. Daher muss das Bezirksamt alles in
seiner Macht Stehende tun, um die Mittel vollständig zu binden. Die Umsetzung
der Schulstrukturreform wäre ansonsten im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
infrage gestellt. Der Antragsteller hat bereits im Dezember 2009 im Rahmen
einer mündlichen Anfrage besorgt auf die im Vergleich zu allen anderen elf
Bezirken geringe Mittelbindung verwiesen, ist jedoch vom Bezirksamt beruhigt
worden, welches darauf verwies, dass die vollständige Mittelbindung
entsprechend der Fristen völlig unproblematisch sei. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird aufgefordert sicherzustellen, dass für
ausnahmslos alle Projekte, die im Rahmen des K II vom Bezirksamt durchgeführt
werden, eine vollständige Mittelbindung zum 30.04.2010 erreicht wird. Der Stand
der Vergabe der Mittel ist projektbezogen darzustellen. Der BVV ist zur Aprilsitzung 2010 zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird angenommen. Text
siehe Anlage ! Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Immobilien und Verwaltung und Ausschuss
für Personal, Haushalt und Investitionen ff. überwiesen. 25.05.2010
PHI Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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