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Drucksache - DS/1741/III
Ich
frage das Bezirksamt: 1.) Wie definiert das Bezirksamt rechte
Gewalt? 2.) Welche Präventivprojekte gegen
rechte Gewalt gibt es im Bezirk? 3.) Wie hoch sind die Kosten für diese
Projekte? Dr.
Schulz: Ich muss
ihnen eine schlechte Nachricht bringen. Es gibt ja einen Kernbereich ihrer mdl.
Anfrage, dass sie die Präventivprojekte aufgelistet haben möchten incl. der
Kosten. Ist ja auch sehr vernünftige Frage. das war innerhalb der kurzen zeit
nicht möglich. Das hängt auch ein bisschen damit zusammen, dass dort, wo wir
diese Projekte sammeln mit ihren Kosten und Maßnahmenbeschreibungen im Moment
nicht da ist. Insoweit
würde ich das schriftlich nachreichen und ob sie, ich könnte
ihnen jetzt anbieten, die erste Frage zu beantworten. Zu 1: Da würde ich aber ausgehen, dass sie keine Zweifel haben, wenn ich eine Begriffsdefinition nehme, die von der Senatsverwaltung für Inneres in der Broschüre „Rechte Gewalt in Berlin 2003-2006“ im Focus. Kann jeder bekommen, auf diese Begriffsdefinition zurück greife und diese Begriffsdefinition geht einmal davon aus, dass politisch motivierte Kriminalität existiert nach 4 Kriterien, dass diese Person den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer ziele dienen und gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten. Zweitens, nicht gegen die freiheitlich, demokratische Grundordnung, dem Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder richten. Drittens, von Anwendung durch Gewalt oder Vorbereitungshandlungen, auswärtige Belange die Bundesrepublik Deutschland gefährden und viertens, gegen eine Person gereichtet sind mit ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status und die Tat im im Zusammenhang dann sozusagen einen kausalen Zusammenhang zu einem Objekt steht. Dazu gibt
es dann eine Begriffsdifferenzierung, also jetzt haben wir über politisch
motivierte Kriminalität gesprochen. Zu rechtsextremistischer Gewalt, dass ist
ja, mit der von unterschiedlichen Akteuren unterschiedlich genutzt, manchmal
auch als Synonym. Da wird gesagt, von rechtsextremistischer Gewalt ist dann zu
sprechen, wenn noch praktisch hinzu kommt die Ablehnung des
Gleichheitsprinzips., die Überbewertung ethnischer Zugehörigkeit, deutlicher
Antipluralismus und .... Glaube
ich, ist relativ erschöpfend behandelt. Das ist auch die Basis für alle
Innenbehörden des Bundes, die auf dieser Basis der Kriterien eine einheitliche
Statistik führen. Mir ist dabei bewusst, dass in der gesellschaftlich,
politischer Diskussion ein erweiterter Begriff heran gezogen wird, der insb.
auch zurück greift auf ideengeschichtliche Zusammenhänge unserer eigenen
deutschen Geschichte und dabei auch bestimmte historische Bezüge aufnimmt, die
sich aus Ende des 19. Jahrhundert und dann über die Weimarer Republik bis in
die Nazizeit entwickelt und fortgeschrieben haben und dort sicherlich dann ihre
dramatische und gewaltförmigen Höhepunkt erreicht hatten mit der
Rassenbiologie. So, das
ist sozusagen dass, was für unser BA sozusagen von den zwei Sichtweisen auf
rechte Gewalt existiert und die 2. Sichtweise spielt dann vor allem eine große
Rolle, wenn die Jury zum lokalen Aktionsplan zusammen sitzt und Projekte
ausfindig macht, die möglichst, nachhaltig, dauerhaft solchen Tendenzen
entgegen treten können, die ich ihnen dann allerdings schriftlich nachliefern
würde. Also,
jetzt hier noch mal zu diesem Thema. Es gibt z.z. nicht nur einen festen
Bezugspunkt, wie bei Rechter Gewalt zu linker Gewalt. Vorstellbar, dass die
Innenbehörden der Länder darüber nachdenken, auch nach einem gewissen Schwenk,
der vom Bundesinnenministerium ja in der letzten zeit vollzogen wurde, auch ein
vereinheitlichtes Kriteriengerüst aufzubauen beispielsweise Straftaten enstpr.
einordnen zu können. Das ist mir aber z.z. so nicht bekannt und ich hätte
natürlich, wenn ich das gewusst hätte, dass sie dann auch nach linker Gewalt
fragen, hätte ich gerne eine Literaturrecherche angestellt und sie über den
aktuellen Stand solcher Kriterien informiert. Ich kann
ihnen sehr deutlich sagen, dass bei der Definition von rechter Gewalt in den
beiden Auslegungen, wie sie sozusagen von den Innenbehörden der Länder
vorgenommen wird. Das hatte ich vorgelesen, aber auch wenn rechte Gewalt in
einem ideengeschichtlichen Zusammenhang von Deutschland gebracht wird, sowohl
möglich ist , Projekte zu entwickeln und ...hat das glaube ich sehr gut unter
Beweis gestellt, dass mit diesen Definitionen gute Projekt auf den Weg gebracht
werden. Herr
Glatzel: Muss ich
das jetzt so sehen, dass es gegen Linke Gewalt überhaupt keine Überlegungen
oder Projekte hier im Bezirk gibt. Dr.
Schulz: Wir haben
eine sehr auffällige, überdurchschnittliche Rate an Ereignissen mit
rechtsextremem Hintergrund in Friedrichshain-Kreuzberg (FK), das zeigt der
zwischenbezirkliche Vergleich. Die Bundesrepublik Deutschland hat für diese s
Phänomen mit allen seinen Bereichen, Ausländerfeindlichkeit, Rassismus und d
diesen Dingen dieses Programm „Vielfalt tut gut“ aufgelegt. Damit hängt
zusammen der lokale Aktionsplan...., um den wir uns beworben haben und den wir
noch bis Ende 2010 ausfüllen werden und der ist ganz klar orientiert,
Initiativen, Projekte gegen Rechtsextremismus, gegen Ausländerfeindlichkeit,
gegen Antisemitismus dort zu entwickeln, zu erproben und möglichst dauerhaft dort
Erfolge zu erzielen. Herr
Glatzel: Ist dem
BA überhaupt irgendwo mal eine Antifaaufruf oder Antifaseite im Internet
untergekommen, wo ums Linke Gewalt geht. Dr.
Schulz: Im
Pressespiegel des BA sind keine Medien aus der linksalternativen Szene
enthalten, auch nicht aus der rechtsextremen Szene und das BA mit seinen
Vereinbarungen und Vorlagen und ähnlichen, steht auch nicht auf dem
Presseverteiler von irgendwelchen linksalternativen Gruppierungen und insoweit
klebt das BA auch nicht Antifaplakate während der Dienstzeit. Ich kann ihnen
insoweit auch diese Frage auch deshalb nicht beantworten. Schriftliche
Beantwortung der Fragen 2 und 3: Sehr
geehrter Herr Glatzel, Ihre o. g.
Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu
1.: Es erfolgte
bereits eine mündliche Beantwortung. Zu
2.:
Zu
3.: Die
Finanzierung der Projekte 1 bis 16
setzt sich aus diversen
Förderern zusammen (Bund, Senat, ESF, Stiftungen, anonyme Mitgliedschaft etc.)
Zu der Höhe der jeweiligen Förderung kann hier keine Aussage getroffen werden. Register
Friedrichshain zur Dokumentation rechtsextremer Vorkommnisse (siehe
Antwort zu 2. – Punkt 17): Die
Finanzierung erfolgt 2009 und 2010 über den Lokalen Aktionsplan
Friedrichshain–Kreuzberg. 2009 in
Höhe von 12.570,00 € 2010 in
Höhe von 14.766,00 € Mit
freundlichen Grüßen Dr. Franz
Schulz
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